ORD

Beit Din bezieht Stellung zu Vorwürfen gegen Berliner Rabbiner

Rabbiner der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschlands bei einem Treffen in der Synagoge Hannover 2022 Foto: Marco Limberg

Das Gericht der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) hat zu den schweren Vorwürfen gegen einen Berliner Rabbiner Stellung bezogen. Vorangegangen war eine Verhandlung, in der mehrere Frauen von Belästigung und Missbrauch durch den Rabbiner berichtet hatten.

Die ORD und das Rabbinatsgericht, Beit Din genannt, verurteilten »alle Formen der Belästigung und des Missbrauchs aufs Schärfste«, heißt es in einer Stellungnahme. »Eine Person, die andere belästigt oder missbraucht, ist nicht geeignet, ein Rabbineramt auszuüben, und sollte nicht in religiösen, rabbinischen oder pädagogischen Positionen tätig sein«, so die ORD. Der beschuldigte Rabbiner ist selbst nicht Mitglied der Rabbinerkonferenz.

Die Berliner Gemeinde hatte dem Rabbiner fristlos gekündigt, nachdem sie von den Vorwürfen erfuhr.

Bei dem Beit Din handelt es sich um ein religiöses Gericht. Ein Schuldspruch entfaltet daher keine rechtliche Wirkung nach weltlichem Recht. Für den Rabbiner gilt darauf bezogen nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Empfehlungen An die Jüdische Gemeinde zu Berlin gewandt, empfiehlt die ORD, »die betroffenen Frauen finanziell zu unterstützen, damit sie eine professionelle psychologische Behandlung des erlittenen Traumas und seiner Folgen erhalten können«.

Zudem wird die Jüdische Gemeinde aufgefordert, Gottesdienste in der vorübergehend geschlossenen Synagoge des Rabbiners »unter der Leitung eines Vorbeters oder einer verantwortlichen Person unverzüglich zu ermöglichen«.

Die Berliner Gemeinde hatte dem Rabbiner im Mai fristlos gekündigt, nachdem sie über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt wurde. Dagegen ist, nach Aussage des Rechtsanwaltes des Rabbiners, ein Gerichtsverfahren anhängig. 

Vor dem Beit Din wurden sowohl die betroffenen Frauen als auch der Beschuldigte angehört.

Das Beit Din entschied zudem, dass Beschneidungen sowie Bar und Bat Mitzwas, die von dem beschuldigten Rabbiner durchgeführt wurden, »weiterhin gültig« blieben. Die ORD appelliert an die Öffentlichkeit, die Privatsphäre der betroffenen Frauen zu wahren sowie Frau und Kinder des Rabbiners »weiterhin mit Respekt zu behandeln«.

AUFKLÄRUNG An den Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland richtet die ORD die Bitte, »den Gemeinden ein Aufklärungsprogramm für Jugendliche im
Bereich sexueller Belästigung und Missbrauch anzubieten und Strategien für Missbrauchsfälle zu entwickeln«.

Die ORD erklärte, das spezielle Beit Din einberufen zu haben, »nachdem sich viele Frauen bei uns wegen Belästigung und Missbrauch durch einen Rabbiner gemeldet« hatten. Es seien sowohl die Betroffenen als auch der beschuldigte Rabbiner angehört worden.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Urteil des Beit Din.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Urteil des Beit Din. »Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe dürfen nicht geduldet werden, niemals und nirgendwo. Insbesondere im Umfeld der Bereiche Bildung und Religion sind diese Taten besonders verwerflich, da die Abhängigkeit der Opfer schamlos ausgenutzt wird«, betonte der Zentralrat.

Und weiter: »Das Rabbinatsgericht der Orthodoxen Rabbinerkonferenz hat sich unverzüglich der Vorwürfe gegen den beschuldigten Rabbiner angenommen und nach Anhörung aller Beteiligten geurteilt. Der Zentralrat der Juden begrüßt die, basierend auf den jüdischen Religionsgesetzen, übernommene Verantwortung durch die ORD. Es ist auch ein wichtiges Zeichen an Missbrauchsopfer, dass sie gehört werden.«

Anfrage Der Rabbiner nahm über seinen Rechtsanwalt auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen Stellung zu dem Ergebnis des Verfahrens. Er gab an, er sei gezwungen worden, an dem Beit Din der ORD teilzunehmen. Nach jüdischem Recht könne sich der Angeklagte das Beit Din aber eigentlich aussuchen, worum er auch gebeten habe. Das Rabbinatsgericht dürfe sich laut Halacha die Vorwürfe nicht in seiner Abwesenheit anhören, was aber geschehen sei.

Außerdem sei es als aschkenasisches Gericht für ihn als sephardischem Juden gar nicht zuständig, erklärte der beschuldigte Rabbiner. Das Gericht sei überdies nicht neutral gewesen. Er habe nur an dem Verfahren teilgenommen, damit er und seine Familie in den Medien nicht weiter verfolgt würden. Seitens des Beit Din sei ihm dies auch versprochen, diese Zusage sei aber nicht eingehalten worden.

Bei den Vorwürfen handele es sich um Lügen, so der beschuldigte Rabbiner.

Schließlich sei es schwierig für ihn gewesen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, da ihm die Namen der Frauen nicht mitgeteilt worden seien. Er habe eine Reihe von ihnen inzwischen ermittelt und habe sie bei der Polizei wegen »Verfolgung, Rufbeschädigung, Verleugnung und üble[r] Nachrede« angezeigt. Er akzeptiere die Entscheidung des Gerichts nicht und ihm sei inzwischen klar geworden, dass es sich um eine gezielte Kampagne gegen ihn handle.

Bei den Vorwürfen handele es sich um Lügen, so der beschuldigte Rabbiner, was er vor dem Gericht auch größtenteils habe nachweisen können. Der Beit Din habe ihm versprochen, seine Nachweise und Argumente, seinen Ruf und seine Familie zu berücksichtigen. Die Entscheidung basiere aber einseitig auf Vorwürfen ohne jeglichen Nachweis.

Hintergrund Über die Missbrauchsvorwürfe gegen den Rabbiner hatte zuerst die Jewish Telegraphic Agency (JTA) Mitte Juni berichtet. In dem Artikel kommen mehrere Frauen zu Wort, die von spiritueller Manipulation und sexueller Ausbeutung erzählen. Die frühesten mutmaßlichen Fälle sollen mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen.

Eine Betroffene hatte bereits 2018 in Berlin Strafanzeige gegen den Rabbiner gestellt. In dieser beschreibt sie, dass der Rabbiner »psychischen und emotionalen« Druck auf die Frau ausgeübt und sie zudem mit »Heilsversprechen« zu sexuellen Handlungen gebracht habe. Es solle »weitere Opfer« geben, so die Anzeigenerstatterin. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht und stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Rabbiner 2021 ein.

Es sollen weitere Strafanzeigen gegen den Rabbiner gestellt worden sein, deren Ermittlungsverfahren jedoch ebenfalls eingestellt wurden. Der Rabbiner bestreitet auch diese Vorwürfe. ja

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