Künstliche Intelligenz

Respekt für den Urheber

Ohne Vorarbeit durch Menschen würden die Modelle der Künstlichen Intelligenz nie funktionieren Foto: Getty Images

Kelly McKernan, Sarah Andersen und Karla Ortiz haben im Januar 2023 die Firmen Midjourney, Stable Diffusion sowie Dream­Up verklagt. Alle drei sind Künstlerinnen und leben vom Verkauf ihrer Bilder. Die verklagten Firmen hingegen bieten Künstliche-Intelligenz-Generatoren für Bilder an. Man möchte ein Bild von Theodor Herzl im Stil von Kelly McKernan? Kein Problem – die Software generiert es sofort.

KI-Bildgeneratoren arbeiten ganz ähnlich wie KI-Sprachmodelle, die Benutzer­eingaben beantworten und dann Texte erstellen. Sie basieren ebenfalls auf dem Prinzip der Wahrscheinlichkeit. Taucht ein Muster oder eine Textkombination häufig in einem Kontext auf, gilt dies als wahrscheinliche Lösung.

software Ohne Vorarbeit durch Menschen würden die Modelle der Künstlichen Intelligenz jedoch nie funktionieren. Deshalb verschaffen sich die Unternehmen Zugriff auf das digitalisierte menschliche Wissen und lassen es durch ihre Software auswerten. Zwar sind Bilder und Texte sehr häufig urheberrechtlich geschützt, dennoch sind sie die Grundlage für Produkte, deren Gewinn an die entsprechenden Konzerne fällt. Die eigentlichen Content-Urheber sehen nichts davon.

Daraus ergeben sich gleich zwei Problemfelder, die im KI-Hype bis dato kaum Beachtung fanden. Denn normalerweise wird vor allem der Output wahrgenommen oder über mögliche ethische Folgen dessen diskutiert, was da produziert wird.

Auch rabbinische Autoritäten, vor allem in den Vereinigten Staaten, beschäftigen sich zunehmend mit den Fragen zur Nutzung von KI, aber nun auch vereinzelt damit, was das eigentlich für diejenigen bedeutet, auf deren Wissen zurückgegriffen wird.

Produkt Heißt es doch in den Pirkej Awot, den Sprüchen der Väter (6,6), dass derjenige Erlösung in die Welt bringe, der »ein jedes Wort im Namen seines Urhebers ausspricht«. Das genau erklärt auch die Überlieferungsketten im Talmud: »Rabbi X hat im Namen von Rabbi Y gehört, dass Rabbi Z gesagt hat …«

Das heutige Urheberrecht ist eine moderne Erfindung zum Schutz derer, die Mühe und Kosten in ein Produkt, auch ein geistiges, investiert haben. Bereits mit dem aufkommenden Buchdruck haben sich Rabbiner mit derartigen Fragen auseinandergesetzt. Drucker wandten sich an die Gelehrten ihrer Zeit und wollten ihre Investitionen schützen lassen. So fragte die Druckerei »Slavita« 1806 bei Rabbiner Levi Jitzchak von Berditschew um Erlaubnis für den Druck des »Rif« und erhielt so das Recht auf einen exklusiven Druck des Werks für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Diese Erlaubnis wurde als »Haskama« in die Bücher eingefügt. Ein Druck des Schulchan Aruch von Yehuda Leib Balaban aus Lviv aus dem Jahr 1836 präsentiert dem Leser gleich drei Haskamot von bekannten Rabbinern ihrer Epoche mit einer »Laufzeit« von zehn Jahren.

Im Talmud heißt es oft: »Rabbi X hat im Namen von Rabbi Y gehört, dass Rabbi Z gesagt hat …«

Als Wolf Heidenheim, der in Rödelheim eine Druckerei betrieb, im Jahr 1800 einen überarbeiteten Machsor herausgab, veröffentlichte der nichtjüdische Verleger Anton von Schmid aus Wien eine preiswertere Ausgabe des Machsors und verwies sogar auf Heidenheim als denjenigen, der den Text überarbeitet hatte. Es kam zum Streit.

Der Oberrabbiner von Mähren, Rabbi Mordecai Benet, entschied 1807 für den Schutz von Heidenheims Werk. Von Schmid meldete daraufhin den Rabbiner bei den Behörden, dieser wurde verhaftet – und nach seiner Haft entschied der Rabbi das Gegenteil. Der Rabbiner von Pressburg, Rabbiner Mosche Sofer (der Chatam Sofer), griff den Fall auf und veröffentlichte dazu ein eigenes Gutachten (Choschen Mischpat 8 und 79). Er sah darin einen ungerechten Wettbewerb (Hassagat gewul) und unterstrich den Fakt, dass dieser vermieden werden sollte.

Rabbiner Seligman Bär Bamberger (1807–1878) veröffentlichte ein Werk von Rabbi Abraham Hirsch Eisenstadt, das den Titel »Pitchej Teschuwa« trug, obwohl die Rechte daran durch den Autor gesichert wurden.
Bamberger schützte sich vor einem Einschreiten des Druckers mit dem Argument, dass seine Version keineswegs unter ein Verbot der Reproduktion falle, schließlich habe er das Werk nicht wortgetreu nachgedruckt und zudem verbessert.

HALACHA Der amerikanische Chabad-Rabbiner Yehuda Shurpin aus St. Louis Park knüpft genau an dieses Argument an. Seine Frage in dem Zusammenhang lautet: Wie sieht es mit dem Urheberrecht und der Halacha aus?

Dabei kommt er zu folgendem Schluss: »Enthält das KI-generierte Werk erhebliche Änderungen, sodass es im Vergleich zum Original kaum wiederzuerkennen ist, könnte es nicht als dasselbe Produkt angesehen werden, und der Urheber hätte keinerlei Rechte daran. Daher wäre die Verwendung von KI-generierter Kunst unbedenklich, selbst wenn sie Elemente enthält, die von Werken bekannter Künstler inspiriert sind.«

Rabbiner Zalman Nechemia Goldberg (1931–2020) argumentiert in einem Fall, der die Weitergabe von Software betrifft, analog zu den älteren Regelungen des Chatam Sofer. Er war der Meinung, dass jemand, der ein Computerprogramm kopiert, von diesem profitiert und dem Hersteller des Programms einen Verlust zufügt, da die kopierte Version den Verkauf des Programms beeinträchtigt.

vorteil Das aber sei ein Vorteil auf Kosten eines anderen. Derjenige, der kopiert, müsse den Hersteller des Programms entschädigen (Techumin 6, 195–197). Wie bereits der Chatam Sofer argumentierte, steht der Schutz der Mühen der Urheber im Vordergrund.

Derzeit verhält es sich so, dass die meisten KI-Werkzeuge wie beispielsweise ChatGPT keinerlei Auskunft über die Quellen ihrer Informationen geben. Die Diskussionen dazu dürften gerade erst am Anfang stehen. Und der Rechtsstreit von Kelly McKernan ist noch lange nicht beendet.

Der Autor ist Blogger und lebt in Gelsenkirchen.

Talmudisches

Der jüdische Sindbad

Wenn Wale zu Inseln werden: Was unsere Weisen über die Abenteuer des Rabba bar bar Hana erzählen

von Detlef David Kauschke  29.03.2026

Essay

Wahre Freiheit gibt es nicht geschenkt

Warum Sicherheit ohne Freiheit weder für Israel noch für den Iran eine Zukunft bietet. Gedanken zu Pessach von Rabbinerin Elisa Klapheck

 29.03.2026

Gesa Ederberg

»Globaler und vielfältiger«

Die Berliner Rabbinerin über ihre neue Präsidentschaft der »Rabbinical Assembly«, amerikanische Kollegen und europäischen Elan

von Mascha Malburg  29.03.2026

Kashrut

Nicht ganz koscher – oder doch?

Die israelische Erfindung »ReMilk« schmeckt nach Milch, kann aber ohne Bedenken mit Fleisch kombiniert werden

von Rabbiner Dovid Gernetz  26.03.2026

Geschlechter

Mehr als nur Mütterlichkeit

Über die Stellung der Frau im Judentum finden sich zahlreiche, oftmals widersprüchliche Aussagen. Der richtige Kontext schafft da Orientierung

von Vyacheslav Dobrovych  26.03.2026

Zaw

Was vom Feuer bleibt

So wie im Tempel täglich die Asche vom Altar genommen wurde, sollten auch wir uns im Alltag von lähmenden Gedanken und Gefühlen nicht bestimmen lassen

von Rabbiner Yehuda Teichtal  26.03.2026

Vatikan

Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem lädt Papst Leo nach Jerusalem ein

Rund zwei Millionen Menschen besuchen jährlich die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, die der versuchten Vernichtung des jüdischen Volkes in Nazi-Deutschland gewidmet ist. Nun wurde auch der Papst dorthin eingeladen

 24.03.2026

Interview

»Eine heilige Mission«

Oberstleutnant V. hat mit seiner Einheit die sterblichen Überreste von Soldaten geborgen, auch jene der letzten Geisel Ran Gvili. Hier spricht er über die Prinzipien seiner Arbeit

von Detlef David Kauschke  19.03.2026

Wajikra

Im Zentrum

So wie das Buch Wajikra die Mitte der Tora markiert, sind Gebete und Opfergaben das Herzstück des jüdischen Bewusstseins

von Gabriel Umarov  19.03.2026