Halacha

Koschere Spione

Kippa müssen religiöse Agenten nicht tragen. Andere Regeln müssen sie aber beachten.


Einsam, ständig in Gefahr und doch getrieben vom Willen, sein Land zu schützen – das Leben eines Mossad-Agenten im Einsatz ist sicher kein leichtes.

Doch welche halachischen Rahmenbedingungen gelten für israelische Spione, die tief im feindlichen Gebiet leben – dort, wo bereits der kleinste Hinweis auf ihre wahre Identität den Tod bedeuten könnte? Welche Gebote müssen sie unter allen Umständen halten, und worauf dürfen sie im Einsatz verzichten?

Wer nun meint, es handle sich hierbei um theoretische Fragen, irrt. Laut Rabbi Asher Weiss, einem prominenten Rabbiner, der regelmäßig halachische Fragen der israelischen Polizei und Armee beantwortet, sind rund 25 Prozent der Mossad-Feldagenten religiös. 2018 berichteten israelische Medien sogar über den ersten ultraorthodoxen Rekruten, der es durch das Aufnahmeverfahren geschafft hatte.

2018 begann der erste ultraorthodoxe Rekrute des Mossads sein Training

Das jüdische Gesetz besagt, dass man zur Rettung von Menschenleben – »Pikuach Nefesch« – die meisten Gebote der Tora übertreten darf. Demnach ist es Mossad-Agenten im Einsatz erlaubt, alles Nötige zu tun, um ihre Tarnung aufrechtzuerhalten, sofern ihre Mission der nationalen Sicherheit Israels dient und Menschenleben schützt. Gebote wie Schabbat, Kaschrut oder das Anlegen von Tefillin müssen in solchen Fällen nicht eingehalten werden.

Doch wie verhält es sich mit Verboten, deren Übertretung laut Talmud (Sanhedrin 74b) selbst zur Lebensrettung nicht gestattet ist? Die Regel »Jehareg we’al ja’awor« (»Man soll lieber sterben als übertreten«) gilt für drei zentrale Verbote: Mord, Götzendienst und verbotene sexuelle Beziehungen.

Mord ist eigentlich streng verboten. Aber es gibt Ausnahmen

Das Verbot des Mordes betrifft nur unschuldige Menschen. Ein Agent dürfte also sehr wohl eine Person eliminieren, die eine konkrete Gefahr für ihn oder andere bedeutet. Götzendienst hingegen kann tatsächlich ein halachisches Problem darstellen. Durfte etwa der berühmte Mossad-Agent Eli Cohen, der in Syrien als scheinbarer Aristokrat lebte, eine Moschee betreten und an Gebeten teilnehmen?

Um diese Frage zu klären, muss erörtert werden, ob der Islam aus halachischer Sicht als »Avoda Zara« (Götzendienst) gilt. Maimonides, der Rambam, schreibt in einem Brief ausdrücklich, dass der Islam keine Avoda Zara sei, da Muslime an den einen G’tt glauben und nur zu Ihm beten: »Die Ismaeliten sind keine Götzendiener, und der Glaube an Götzen wurde aus ihren Mündern und Herzen getilgt. Sie vereinen G’tt, gepriesen sei Er, mit einer vollständigen Einheit.«

Einige mittelalterliche Gelehrte (Rischo­nim) widersprechen dieser Sicht: Rabbenu Nissim aus Gerona etwa argumentiert, dass die islamische Praxis dennoch den halachischen Status von Avoda Zara habe. Auch Rabbi David Ben Zimra teilt diese Auffassung.

Unter den heutigen rabbinischen Autoritäten gehen die Meinungen ebenfalls auseinander. Rabbi Ovadia Yosef, ehemaliger sefardischer Oberrabbiner Israels, entschied, dass man der Ansicht des Rambam folgen solle – etwa in der Frage, ob ein israelischer Botschafter zu einer Veranstaltung eine Moschee betreten dürfe. Rabbi Eliezer Waldenberg hingegen plädierte dafür, der strengeren Auffassung des Rabbenu Nissim zu folgen – demnach sei das Betreten einer Moschee unter keinen Umständen erlaubt.


Darf sich ein jüdischer Ermittler als Muslim ausgeben?


Auch die Frage, ob ein jüdischer Agent sich als Muslim ausgeben dürfe, hängt mit dieser Meinungsverschiedenheit zusammen. Der Schulchan Aruch (Jore De’a 157,2) verbietet es, sich als Götzendiener auszugeben – selbst in Lebensgefahr. Der aschkenasische Gelehrte Rabbenu Ascher begründet dies damit, dass eine solche Aussage einer Anerkennung fremder Religion und einer Verleugnung G’ttes gleichkomme.

Gefälschte Papiere sind in Notsituationen erlaubt

Allerdings ist nicht klar, ob dieses Verbot auch gilt, wenn ein Agent nach seiner Nationalität – nicht seiner Religion – gefragt wird. Rabbi Jechezkel Jakobson schlägt vor, dass dieses Verbot nur bei religiöser Zugehörigkeit greife. Daher sei es einem Juden während des Holocausts erlaubt gewesen, sich als »Nichtjude« auszugeben, da Juden von den Nazis als ethnische und nicht als religiöse Gruppe verfolgt wurden.

Einigkeit besteht darüber, dass mehrdeutige Aussagen erlaubt sind. So beschreibt Rabbi Menashe Klein, wie er im KZ Buchenwald eine Selektion überlebte, indem er »Keyn Jude« sagte – eine doppeldeutige Formulierung, die im Hebräischen auch »Ja, Jude« bedeuten kann. Auch gefälschte Papiere seien erlaubt, solange man nicht ausdrücklich lügt.

Ein weiteres brisantes Thema ist die Frage, ob Mossad-Agenten Ehebruch begehen dürften. Denkbar wäre etwa, dass ein Agent im Ausland eine Schein-Familie gründet, deren Mitglieder seine wahre Identität nicht kennen. Auch weibliche Agentinnen hat der Mossad schon eingesetzt, um eine Beziehung zu Zielpersonen aufzubauen, um an Informationen zu gelangen oder diese in eine Falle zu locken.

Schon die Jüdinnen in der Bibel begehen Ehebruch, um ihr Volk zu retten

Dürfte auch eine verheiratete Agentin an solchen Missionen teilnehmen? Die Einwilligung ihres Ehemannes würde laut Halacha nicht helfen …
Bereits im Tanach finden sich Beispiele, in denen jüdische Frauen zur Rettung ihres Volkes sexuelle Verbote übertraten – etwa Esther mit König Achaschwerosch (Esther 4,16) oder Jael mit dem kanaanitischen Feldherrn Sisera (Richter 5,27). Doch lässt sich das auf heutige Mossad-Agenten übertragen?

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Unter den Rischonim und Acharonim gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen: Rabbi Menachem HaMeiri argumentiert, dass der Schutz vieler Menschenleben das Verbot aufhebt – ein Kriterium, das bei Mossad-Missionen durchaus gegeben sein könnte.

Rabbi Jechezkel Landau, Verfasser der Responsensammlung »Noda B’Jehuda«, sieht das strenger: Nur wenn das gesamte jüdische Volk bedroht ist und die Aktion vom Beit Din genehmigt und von einer Art prophetischer Eingebung begleitet wird – wie im Fall Esthers –, sei eine solche Handlung erlaubt. Ihm zufolge gäbe es für heutige Mossad-Agentinnen also keine halachische Grundlage für Ehebruch – eine Meinung, die auch Rabbi Asher Weiss vertritt. Jedoch sind nach seinem Kenntnisstand heute Mossad-Agenten auch an keiner Handlung beteiligt, die als eine verbotene sexuelle Beziehung zu klassifizieren wäre.

Am Ende bleibt festzuhalten: Es sind diese mutigen Männer und Frauen, die ihr Leben riskieren, damit Juden in Israel und auf der ganzen Welt leben können.


Der Autor ist Assistenz-Rabbiner der Berliner Gemeinde Kahal Adass Jisroel, Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz (ORD) und Dozent am Rabbinerseminar zu Berlin.

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