Talmudisches

Gehen mit Behinderung

Mit Prothese: junge beinamputierte Frau unterwegs im Park Foto: Getty Images/iStockphoto

Talmudisches

Gehen mit Behinderung

Was unsere Weisen über körperliche Gebrechen lehren

von Rabbinerin Yael Deusel  18.03.2022 07:23 Uhr

Menschen mit Gehbehinderung kennt bereits die Tora. Eine der wichtigsten Personen unter ihnen ist sicherlich Jakow, der nach dem nächtlichen Kampf am Jabbok aufgrund einer Hüftverletzung hinkt.

Der Talmud berichtet, dass auch Bileam hinkte, weil er »schefi«, also lahm, gewesen sei, und zwar einseitig, während Schimschon mit einer »Schefifon«, einer Hornviper, auf dem Weg verglichen wird (Sota 10a). Das heißt: Er war beidseitig gelähmt und konnte nur kriechen.

verletzungen Auch unterscheidet der Talmud zwischen angeborenen Gehbehinderungen und solchen, die erst im Laufe des Lebens eingetreten sind. Selbstverständlich konnten Verletzungen die Ursache für Letztere sein. Manchmal war der Grund für die Behinderung allerdings nicht so klar ersichtlich. In solchen Fällen wurde sie bisweilen als Strafe des Ewigen angesehen.

So heißt es, Rabbi Levi sei lahm geworden, weil er dem Ewigen Unbarmherzigkeit vorgeworfen und damit eine Unverschämtheit begangen habe (Ta’anit 25a). Vielleicht hatte er aber auch nur deswegen ein orthopädisches Problem, weil er sich bei einer besonders anstrengenden Verbeugung vor Rabbi Jehuda Hasassi die Hüfte verrenkt hatte (Sukka 53a).

Doch hatten Menschen mit Gehbehinderung zumindest den Trost, keine ungeratenen Söhne zu bekommen. So schreibt die Mischna (Sanhedrin 8,4) in Bezug auf 5. Buch Mose 21,19, dass ein lahmer Elternteil einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn ja gar nicht zu den Ältesten hinausführen könne, also sei dieser Sohn auch nicht als ungeraten zu betrachten.

Interessanterweise hat es offenbar schon in talmudischen Zeiten sowohl Simulanten als auch Fälle von Sozialhilfebetrug gegeben.

Gehbehinderte waren zudem von der Verpflichtung entbunden, an den Wallfahrtsfesten zum Tempel nach Jerusalem zu kommen, weil sie nicht ohne Hilfe hinaufgehen konnten. In dem Zusammenhang ist im Talmud auch ein erster Hinweis auf die Existenz von Beinprothesen zu finden (Arachin 19b, Chagiga 3a/4a).

Keinesfalls ist es statthaft, sich über einen lahmen Menschen lustig zu machen. Ein besonders drastisches Beispiel lesen wir in Avoda Sara 11b. Rav Jehuda berichtet dort im Namen von Schmu’el, dass bei einem bestimmten Fest in Rom ein gesunder Mann auf die Schultern eines Lahmen gesetzt werde, der ihn dann herumtragen müsse. Vor solchem Hochmut warnen unsere Weisen ausdrücklich.

Rechte Sie weisen auch auf die Rechte von Gehbehinderten hin, wie im Fall eines lahmen Mädchens, das dessen Vergewaltiger anschließend trotz ihrer Behinderung heiraten muss (Mischna Ketubot 3,5). Und sie fügen hinzu, dass jede Braut als schön zu preisen sei, selbst wenn sie einen körperlichen Makel habe (Ketubot 17a).

Eine Behinderung schützt jedoch nicht vor Strafe. Das mussten ein Blinder und ein Lahmer erfahren, die ein Mann als Wächter für seinen Obstgarten eingestellt hatte, weil er davon ausging, dass sie sich nicht an seinen Früchten vergreifen könnten. Doch die beiden taten sich zusammen, der Blinde nahm den Lahmen auf seine Schultern, und so leerten sie die Feigen ab, aßen sie und stellten sich unwissend (Sanhedrin 91b). Allerdings konnte ihnen der Eigentümer den Trick nachweisen, und sie wurden für den Diebstahl bestraft.

Interessanterweise hat es offenbar schon in talmudischen Zeiten sowohl Simulanten als auch Fälle von Sozialhilfebetrug gegeben. Denn die Mischna (Pea 8,9) warnt davor, dass jeder, der sich fälschlicherweise zum Beispiel für einen Lahmen ausgebe, nicht im Greisenalter sterben werde, ohne zuvor genau die Behinderung zu bekommen, die er vorgetäuscht habe. Und jeder, der von den Armengaben nehme, ohne bedürftig zu sein, werde vor seinem Tod tatsächlich auf Sozialhilfe angewiesen sein.

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