Talmudisches

Den Neumond bezeugen

Vom Zeitpunkt des Neumonds hingen sämtliche jüdischen Feste sowie die Zeremonien im Tempel ab. Foto: Thinkstock

Talmudisches

Den Neumond bezeugen

Wer die neue Sichel sah, meldete es dem Sanhedrin

von Netanel Olhoeft  17.07.2017 18:41 Uhr

In der frühen rabbinischen Zeit wurden die Monatsanfänge nicht durch Berechnungen festgelegt, sondern durch die Sichtung der neuen Mondsichel. Zeugen des Neumonds strömten zum Sitz des Sanhedrin, dem obersten jüdischen Gericht, damit die Führung des Volkes den neuen Monat heiligen und gemäß einem Toragebot der Allgemeinheit verkünden konnte.

Das war sehr wichtig, schließlich hingen sämtliche jüdischen Feste sowie die Zeremonien im Tempel davon ab. Und wie am Sinai gesagt, durfte vor Gericht nichts ohne zwei oder mehr Zeugen behandelt werden (5. Buch Mose 19,15).

Mischna Wie die Weisen mit den benötigten Zeugen umgingen, darüber ist einiges bekannt. So berichtet die Mischna (Traktat Rosch Haschana) davon, dass die Zeugen nicht vergrault werden durften. Das Gericht war vielmehr angehalten, sie zu umwerben. Denn sie sollten sich daran gewöhnen, regelmäßig zu den Monatsanfängen vor dem Beit Din zu erscheinen.

Selbst wenn die Neumonde im Nissan und Tischri – von ihnen hängt die Mehrzahl der Feste ab – am Schabbat gesichtet wurden, durften sich Zeugen dennoch auf den Weg zum Sanhedrin machen, auch wenn sie dadurch die von der Halacha vorgegebene Maximalstrecke, die am Schabbat gelaufen werden darf, überschritten.

Zeugen, die aufgrund einer Krankheit gehbehindert waren, durften trotz des Trageverbots am Schabbat ihren Esel mitnehmen oder sich gar in ihrem Bett transportieren lassen. Sogar zusätzliche Gegenstände durften sie tragen, wie Schlagstöcke, um sich gegen Räuber zu verteidigen.

Der Talmud berichtet, dass Rabbi Akiwa einst 40 Zeugenpaare auf ihrem Weg zum Gericht anhielt und sie zurückschickte, da das Beit Din eine so große Menge nicht benötige. Doch die anderen Gelehrten rügten ihn dafür. Sie meinten: Wenn man die Zeugen diesmal vergraule, würden sie beim nächsten Neumond vielleicht nicht wiederkommen, und dann hätte der Sanhedrin am Ende gar keine Zeugen mehr.

Daher wurden alle willigen Zeugen vor Gericht willkommen geheißen. Man vernahm sie ungeachtet der Tatsache, dass man nach zwei koscheren Aussagen bereits hätte aufhören können.

Anreiz Man bereitete ihnen im Beit Jasek, einem dafür extra eingerichteten Hof, große Mahlzeiten, damit sie ein angenehmes Erlebnis hätten. Denn die meisten Zeugen waren zwar gutherzig, doch zuweilen auch etwas träge. Daher lockten die Weisen sie mit Mahlzeiten und feinen Getränken, um ihnen noch einen weiteren Grund zu liefern, die Mizwa zu erfüllen.

Eigentlich sollen die Gebote ja aus der Erkenntnis ihrer Richtigkeit erfüllt werden (Awot 1,3). Doch wie Maimonides, der Rambam (1135–1204), schreibt, sei es moralisch unproblematisch, einen zusätzlichen Ansporn zu geben.

Als Beispiel führt Maimonides kleine Kinder an. Sie sind noch nicht in der Lage, die Mizwot aus der Erkenntnis heraus zu erfüllen, dass sie wahr sind, sondern sie benötigen eine Süßigkeit als Belohnung. Obwohl sie die Gebote anfänglich vor allem wegen der Aussicht auf Belohnung befolgen, gewöhnen sie sich dadurch allmählich an das korrekte Verhalten. Und je älter sie werden, desto mehr gelangen sie zu der Erkenntnis, dass die Mizwot um ihrer selbst willen zu halten sind.

Dies gilt nicht nur für Kinder, sondern in gewissem Maße auch für die meisten Erwachsenen. Es braucht seine Zeit, bis sie »me Chail el Chail« (Psalm 84,8) gehen, sich also aus einer immer reineren Stärke dem G’ttlichen annähern.

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