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Zuschüsse für AfD-nahe Stiftung?

Bundesverfassungsgericht (Symbolfoto) Foto: picture alliance/dpa

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 22. Februar sein Urteil zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Das teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Bisher bekommen nur die anderen sechs parteinahen Stiftungen staatliche Fördergelder in Millionenhöhe. Die AfD, die das Verfahren angestrengt hat, sieht sich indirekt benachteiligt.

Nach einem Urteil der Verfassungsrichter aus dem Jahr 1986 muss sichergestellt sein, dass »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt« werden. Ein Problem: Die genauen Kriterien dafür sind bisher nicht gesetzlich geregelt. Möglicherweise könnte der zuständige Zweite Senat dies nun einfordern.

Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen - die Erasmus-Stiftung bekommt aber nach wie vor kein Geld. Im Haushaltsgesetz für 2022 stand erstmals, dass keine Zuschüsse gewährt werden dürfen, »wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen«.

Ob sich die Richterinnen und Richter in ihrem Urteil zu diesem Vermerk und der aktuellen Situation äußern werden, war in der Verhandlung am 25. Oktober offen geblieben. Die AfD hatte schon 2019 Karlsruhe eingeschaltet und ihre Anträge später mehrfach erweitert. dpa

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