Die Fluggesellschaft Kuwait Airways kann laut einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts nicht gezwungen werden, israelische Staatsangehörige zu befördern. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Donnerstag. Der Zentralrat der Juden in Deutschland nimmt diese Entscheidung »mit Unverständnis zur Kenntnis«, wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte.
Der Kläger hatte bereits ein Ticket der Fluggesellschaft von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait erworben. Als er der Airline seine Staatsangehörigkeit bekannt machte, verweigerte diese jedoch die Beförderung. Der Fluggesellschaft könne nicht zugemutet werden, einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden, hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.
boykott »Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf«, so der Zentralrat der Juden weiter in seiner Erklärung. Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnere »an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten«.
Erst vor wenigen Wochen habe die Bundesregierung die Internationale Antisemitismus-Definition angenommen, so die Erklärung des Zentralrats weiter: »Danach fallen auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, unter diese Definition. Im Urteil des Landgerichts wurde der Definition keinerlei Beachtung geschenkt. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen. Das Verhalten von Kuwait Airways darf nicht folgenlos bleiben und muss durch die Bundesregierung sanktioniert werden.« ja