Justiz

Zentralrat der Juden lobt Verfahrensführung im Halle-Prozess

Prozess im Landgericht Magdeburg gegen den Halle-Attentäter Stephan B. Foto: imago images/Christian Schroedter

Wenige Tage vor dem erwarteten Abschluss des Prozesses um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, das Gericht für die Verfahrensführung gelobt.

»Mein Eindruck ist, das Gericht mit der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens hat das Verfahren mit viel Feingefühl gegenüber den Opfern geführt«, sagte Schuster der »Main-Post« (Samstag). »Straff zwar, aber eben auch so, dass alle Beteiligten das Gefühl haben konnten, gehört worden zu sein.« Das Urteil, das Mertens am Montag verkünden soll, habe eine Signalwirkung, sagte Schuster der Zeitung.

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Bundesanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Angeklagte habe vor Gericht »abermals seinen Hass auf Juden und Muslime deutlich gemacht« und keinerlei Reue gezeigt, sagte Schuster. Auch er rechne daher mit der Höchststrafe.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S..

Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

Das Verfahren, gilt als größter und meist beachteter Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts. 79 Zeugen und 15 Sachverständige befragte das Gericht, 45 Überlebende und Hinterbliebene wurden als Nebenkläger zugelassen. 23 Anwälte vertraten sie in dem seit Juli laufenden Prozess. dpa

Erwiderung

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