Aus Sicht des Zentralrats der Juden in Deutschland geht mit den beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz eine Stärkung der Religionsfreiheit einher.
»Gottesdienste werden nur dann verboten, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Epidemieeindämmung mehr gibt«, schrieb Zentralratspräsident Josef Schuster am Donnerstag auf Twitter. Die jüdische Gemeinschaft begrüße diese Präzisierung und bekräftige ihre Bereitschaft, an der Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzuwirken, so Schuster weiter.
Am Vortag hatten Bundestag und Bundesrat dem Bevölkerungsschutzgesetz trotz lauter Kritik zugestimmt. Besonders umstritten ist ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz. Er listet Schutzmaßnahmen auf, die in einer Pandemie bei wachsenden Infektionszahlen - Grenzwerte sind 35 beziehungsweise 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner - zeitlich befristet und regional verhängt werden können. Beispielhaft werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen genannt.
Deutlich höhere Hürden soll es beim Verbot von Gottesdiensten oder Versammlungen geben. Diese sind laut Gesetz ebenso wie Kontaktverbote in Altenheimen nur als letzte Mittel zu rechtfertigen. Begründet wird das mit dem »hohen Schutzgut der Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit«.
Der Bundestag muss zudem eine »epidemische Lage von nationaler Tragweite« festlegen, bevor es zu Einschränkungen kommen darf. Viele Abgeordnete hatten kritisiert, dass Änderungen am Gesetzentwurf zu kurzfristig vorgelegt worden seien. kna