Ghettorenten

»Wir haben doch dafür gearbeitet«

Mehr als 20.000 Schoa-Überlebende haben laut Gesetz einen Rentenanspruch. Foto: Marco Limberg

»Seid so gut und beschließt das!« Der Appell kommt von Uri Channoch. Der 85-jährige Israeli war am Montag nach Berlin in den Bundestag gekommen, um vom Sozialausschuss als Experte für Ghettorenten gehört zu werden. Channochs Familie wurde ermordet, nur er und sein Bruder konnten die Schoa überleben. Channoch unter anderem, weil er im Ghetto von Kaunas in Litauen gearbeitet hat.

Jetzt ist er aktiv in der Organization of Holocaust Survivors. »Das ist unser Geld. Wir haben dafür gearbeitet«, erklärte Channoch den Abgeordneten. »Wir sind freiwillig zur Arbeit gegangen. Denn wir wussten: Wer nicht arbeitet, wird getötet.«

rentenanspruch Der Bundestag erörtert derzeit das Ghettorentengesetz. Ein Antrag von SPD und Grünen sieht vor, dass die Renten rückwirkend ab 1997 ausgezahlt werden. Die Linke fordert in einem eigenen Antrag (17/7985), dass sogenannte Ghettoarbeiter Renten nachträglich und rückwirkend ab 1997 ausgezahlt bekommen.

Das Bundessozialgericht hatte 2009 mehr als 20.000 Schoa-Überlebenden einen Rentenanspruch zugestanden. Obwohl laut Gesetz die zum Jahr 1997 rückwirkende Auszahlung bereits vorgesehen ist, geschieht dies erst ab 2005, da im deutschen Sozialrecht eine Rückwirkung von maximal vier Jahren gilt. Die Anträge der Opposition werden vermutlich Anfang 2013 im Bundestag behandelt.

Die im Sozialausschuss gehörten Experten waren uneins, ob die Ghettoarbeiter durch eine Regelung im Rentenrecht oder eher durch eine Entschädigung besser an das ihnen zustehende Geld kommen könnten. So argumentierte etwa der Münchner Jurist Franz Ruland, Entschädigung sei zu bevorzugen, weil das schneller gehe. Christoph Skipka von der Deutschen Rentenversicherung sagte, es sei Verwirrung zu befürchten. »Viele Betroffene wollen einfach in Ruhe gelassen werden.«

Leidensgeschichte Dem hielten der Essener Sozialrichter Jan-Robert von Renesse und Michael Teupen vom Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte entgegen, dass das Rentenrecht individueller auf die jeweilige Leidensgeschichte bezogen werden könnte. Renesse führte aus, dass eine Rentenregelung verwaltungstechnisch keinen großen Aufwand bedeute – »und niemand muss mit einer neuen Behörde in ein völlig neues Antragsverfahren einsteigen«.

Der Historiker Stephan Lehnstaedt betonte die politische Komponente des Streits. Etwa drei Millionen Juden hätten im besetzten Polen gearbeitet; für fast alle seien Rentenbeiträge abgeführt worden. »Diese historische Erkenntnis wollten die Rentenversicherer und die meisten Sozialrichter nie wahrhaben. Und Holocaust-Überlebenden, die das berichteten, wurde schlicht nicht geglaubt.« Wenn es zu einer Entschädigungs- und nicht zu einer Rentenregelung käme, würden Juden wieder zu Opfern gemacht, »denn sie werden anders behandelt, weil sie Juden sind«, so Lehnstaedt.

Uri Channoch drückte diesen Gedanken so aus: »Wir wollen, dass die, die im Ghetto waren, ihre Rente bekommen, seit 1997. Das ist doch nicht viel.«

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