Der Zentralrat der Juden in Deutschland bedauert das erneute Scheitern des NPD-Verbots. Mit der Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sei »eine wichtige Chance vertan worden, wirksam gegen diese menschenverachtende Partei vorzugehen und die Demokratie zu stärken«, teilte der Zentralrat mit. Die NPD könne derzeit »mithilfe von Hunderttausenden Euro aus Steuergeldern ihre braune Ideologie verbreiten und in der rechten Szene wichtige logistische Unterstützung leisten«.
Dennoch sei das Urteil für die NPD kein Erfolg; stattdessen sei ihr wahres Gesicht entlarvt worden. Das Bundesverfassungsgericht habe »die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus sowie deren antisemitische Grundhaltung eindeutig bestätigt«.
Zentralratspräsident Josef Schuster sagte: »Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich seit Jahren für ein Verbot der NPD eingesetzt. Daher enttäuscht uns das Urteil des Gerichts. Juden gehören ganz klar zum Feindbild der NPD.«
Zivilgesellschaft Für die jüdische Gemeinschaft und andere Minderheiten sowie all jene, die nicht in das Weltbild dieser Partei passen, wäre ein Verbot sehr wichtig und ermutigend gewesen, so Schuster weiter. Zugleich hätte ein Verbot auch all jene zivilgesellschaftlichen Akteure gestärkt, die sich seit Jahren gegen die NPD engagieren: »Angesichts der Erfolge rechtspopulistischer Parteien stellt sich die Frage, wie weit es kommen muss, bis eine Partei verboten wird.«
An die Verantwortlichen in Bund und Ländern appellierte der Zentralrat der Juden, im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nachzulassen. Auch alle rechtlichen Möglichkeiten, der NPD die öffentliche Finanzierung zu entziehen, müssten ausgeschöpft werden. Kommunen und Initiativen, die sich vor Ort gegen Rechtsextremisten stemmen, brauchen bessere und nachhaltigere Unterstützung, forderte der Zentralrat. Ebenso müssten rechtsextreme Straftaten konsequenter und zügiger als bisher geahndet werden.
Der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, dass Betroffene und die Freiheit des politischen Prozesses wirkungsvoll geschützt werden müssen, sei unbedingt Rechnung zu tragen. Gerade aufgrund des Urteils ergebe sich »eine besondere Verantwortung in der Beobachtung von Parteien und Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung«. ja