Rechtsextremismus

Verzicht auf NPD-Verbotsverfahren

Anfang April soll es einen Antrag im Bundestag für ein NPD-Verbot geben. Foto: dpa

Die Bundesregierung hat sich gegen einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Ein entsprechender Beschluss wurde am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet. »Wir halten ein eigenes Verfahren für nicht erforderlich«, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Berlin. Der Antrag der Bundesländer werde mit Respekt zur Kenntnis genommen, alle sich daraus ergebenden Aktivitäten würden unterstützt.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, bezeichnete die Entscheidung der Bundesregierung als »enttäuschend und politisch grundfalsch«. Ein Zeichen von entschlossenem und geschlossenem Vorgehen gegen den Rechtsradikalismus im Land müsse ganz anders aussehen.

Fatales Signal Die NPD verbreite ihr braunes Gift und biete zusätzlich vielen rechtsextremen Gruppierungen ideologische Unterstützung und Logistik – obendrein auch noch finanziert mit deutschen Steuergeldern, betonte der Zentralratspräsident. »Wenn nun nach so langer Prüfungszeit die Bundesregierung ausdrücklich auf ein Verbotsverfahren verzichtet, ist das ein fatales Signal der Schwäche der Demokraten – und das aktuelle Triumphgeheul der NPD muss uns allen in den Ohren klingen.«

Umso mehr sei der Bundesrat ausdrücklich dafür zu loben, dass er seinen Verbotsantrag entschlossen betreibe. Zu fragen sei aber auch, so Graumann, ob es besonders hilfreich ist, wenn Mitglieder der Bundesregierung nun beständig öffentlich die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens in Zweifel ziehen. »Hier hat die Bundesregierung jedenfalls die Chance verpasst, ein deutliches und glaubwürdiges Zeichen einer wehrhaften Demokratie zu setzen. Ich kann nur hoffen, dass der Bundestag dieses Zeichen nun setzen wird und durch einen eigenen Antrag ein NPD-Verbot tatkräftig unterstützt.« epd/ja

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