Justiz

Verteidiger des Halle-Attentäters lässt Revision offen

»Es ist offen, ob wir Revision einlegen«: Verteidiger Hans-Dieter Weber (l.) Foto: imago images/Christian Grube

Der Verteidiger des Halle-Attentäters hat offen gelassen, ob er gegen die Verurteilung seines Mandanten Revision einlegen wird. Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg sei »nicht wirklich überraschend gewesen«, sagte Hans-Dieter Weber am Montag in Magdeburg.

»Ob es der Weisheit letzter Schluss ist, kann ich heute noch nicht sagen. Es ist offen, ob wir Revision einlegen. Eine Entscheidung ist insoweit noch nicht getroffen worden.« Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Am Ende der Urteilsverkündung warf der 28-Jährige plötzlich einen Hefter oder eine Mappe in Richtung der Nebenkläger.

Das OLG hatte den 28 Jahre alten rechtsterroristischen Attentäter am Montag wegen seiner Taten am 9. Oktober 2019 zur Höchststrafe verurteilt - lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Es sprach ihn des Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen schuldig.

Dass der 28-Jährige am Ende der Urteilsverkündung plötzlich einen Hefter oder eine Mappe in Richtung der Nebenkläger geworfen hat, kam für Verteidiger Weber überraschend, wie er sagte. »Er hat sich bisher im Verhalten völlig unauffällig gezeigt. Ich weiß nicht, ob da irgendwo eine Provokation von der Nebenklägerseite aus erfolgt ist oder nicht. Er hat offensichtlich emotional auf irgendetwas reagiert.« Vier Wachleute hatte den Mann daraufhin sofort überwältigt und aus dem Gerichtssaal getragen.

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