Kuwait Airways

»Verstoß gegen hiesiges Recht«

Herr Gelbart, wie bewerten Sie den Entscheid des Landgerichts Frankfurt, dass Kuwait Airlines keine Israelis befördern muss?
Das Landgericht hat dem rassistischen Boykottgesetz eines autokratischen Familienfürstentums den Vorrang vor der deutschen Rechtsordnung eingeräumt.

Das Gericht sagt, ein Verstoß gegen kuwaitische Gesetze sei nicht zumutbar.
Was heißt hier unzumutbar? Das Landgericht mutet unserer Rechtsordnung zu, dass Kuwait Airways gegen zwingendes deutsches Recht verstößt. Die hinter dem Boykott stehende Motivation ist zudem eindeutig antisemitisch. Wer heute bei Boykottaufrufen Israel sagt, meint in Wirklichkeit Juden.

Zunächst hatte die Airline argumentiert, sie müsse sich an die Transitregeln halten.
Kuwait Airways sieht auf dem von meinem Mandanten gebuchten Flug nach Thailand einen Zwischenstopp in Kuwait ohne Verlassen des Transitbereiches vor. Wir haben nachgewiesen, dass in Kuwait kein Transitvisum verlangt wird. Die Fluggesellschaft hat also unzutreffend vorgetragen. Erst danach argumentierte sie mit dem Boykottgesetz.

Der Zentralrat der Juden erklärte, dieses Gesetz erinnere an die NS-Zeit. Wie kann so etwas Anwendung finden?
Das ist in der Tat ein Skandal. Es kann nicht angehen, dass in Deutschland tätige, ausländische Unternehmen von der Einhaltung deutscher Gesetze befreit werden, indem sie sich auf rassistische Gesetze ihres Heimatstaates berufen. Diese Privilegierung ist rechtsdogmatisch unhaltbar.

In der Schweiz und den USA kam es anders. Wie reagierte Kuwait Airways?
Dort hat sich die Airline freiwillig zurückgezogen – in der Schweiz nach einem Strafverfahren, in den USA aufgrund behördlichen Einschreitens.

Kuwait Airways fliegen die USA nicht an?
Doch, aber nur auf Strecken von und nach Kuwait, wo Israelis nicht einreisen dürfen. Aber Strecken, bei denen sie Israelis hätten mitnehmen müssen, wurden freiwillig gestrichen. Unter anderem die lukrativste Strecke der Airline: New York-London-New York.

Welche Konsequenzen erwarten Sie?
Es gibt bereits positive Entwicklungen. Drei Bundesministerien sind aktiv mit dem Fall befasst: Der Verkehrsminister prüft mögliche Sanktionen gegen Kuwait Airways, das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz befürwortet dies. Das Auswärtige Amt intervenierte beim kuwaitischen Botschafter, und der Zuspruch in den Medien ist bewegend.

2016 scheiterten Sie mit einem Eilantrag, worüber kaum jemand berichtete.
Damals argumentierte Kuwait Airways noch mit den angeblichen Transitbestimmungen. Was jetzt viele – zu Recht – empört, ist, dass in Deutschland das antisemitische Boykottgesetz eines Wüstenstaates über hiesiges Recht gestellt wird.

Mit dem Berliner Anwalt sprach Martin Krauß.

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