Erster Auschwitz-Prozess

»Vergleichsweise milde«

19. August 1965: Kurz vor der Urteilsverkündung im ansonsten noch leeren Gerichtssaal in Frankfurt. Foto: dpa

Als vor 50 Jahren der erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main zu Ende ging, konnte niemand mehr behaupten, er wisse nicht, was in dem NS-Lager geschehen sei. Mehr als 350 Zeugen schilderten die Gräueltaten, berichteten von den Selektionen an der Rampe, den Gaskammern, von Folter und Erschießungen.

Geprägt und initiiert war der Prozess maßgeblich durch den hessischen Generalstaatanwalt Fritz Bauer (1903–1968). Es war das erste große Verfahren, bei dem sich ehemalige NS-Täter vor einem deutschen Gericht verantworten mussten. Sie wurden beschuldigt, »heimtückisch und grausam« getötet oder »wissentlich Hilfe geleistet zu haben«. Am 19. und 20. August 1965 wurden die Urteile verkündet.

Schwurgericht Sie fielen vergleichsweise milde aus: Das Frankfurter Schwurgericht verurteilte sechs Angeklagte zu lebenslanger Haft, elf erhielten mehrjährige Freiheitsstrafen, drei wurden freigesprochen.

Zwischen dem ersten und dem jüngsten Prozess gegen einen ehemaligen SS-Mann, der in Auschwitz tätig war, liegt ein halbes Jahrhundert. Der sogenannte Buchhalter von Auschwitz, Oskar Gröning, ist im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen worden.

Warum wurde die deutsche Justiz lange nicht tätig? Schon 1965 gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Verantwortung ehemaliger SS-Männer in Auschwitz zu bewerten sei. »Nach unserer Auffassung hätten alle Angeklagten verurteilt werden müssen«, sagt Gerhard Wiese. Wiese war bei dem ersten Auschwitzprozess vor 50 Jahren junger Staatsanwalt und an der Anklage beteiligt.

Vernichtungslager Für Bauer und die Anklage stellte Auschwitz-Birkenau eine Tateinheit dar, die allein auf die Ermordung und Tötung von Menschen zielte. »Auschwitz-Birkenau war von 1942 bis 1944 ein Vernichtungslager. Die Häftlinge sind dort hingebracht worden, um entweder sofort getötet oder aber durch Arbeit vernichtet zu werden«, sagt heute Werner Renz vom Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt. »Die da waren, waren alle Täter.«

Dabei gäbe es keinen Unterschied, ob der SS-Mann Dienstpläne für einen Lagerarzt geschrieben oder an der Rampe selektiert habe. Beides stelle nach Auffassung Bauers und des Instituts Beihilfe zum Mord dar.

Dieser Position folgte das Schwurgericht Frankfurt 1965 nicht. Das Gericht wollte feststellen, ob ein individueller und konkreter Tatbeitrag bestanden habe. Das war besonders schwierig im Fall von Auschwitz, weil es kein reines Vernichtungs-, sondern auch Arbeitslager war. »Angeklagte wurden freigesprochen, weil die Beweise fehlten«, erklärt Wiese.

Gegen das Urteil legten die Staatsanwälte Revision ein. Doch der Bundesgerichtshof bestätigte es im Februar 1969 und verwarf damit die Rechtsauffassung Bauers. Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass jedem Angeklagten sein individueller Tatbeitrag zur Vernichtung nachgewiesen werden musste.

Versagen Eigentlich habe sich Bauer vom Schwurgericht eine rechtsschöpferische Rechtsprechung erhofft, sagt Renz. Stattdessen seien mit der gängigen Rechtsauffassung Prozesse gegen die Täter von Auschwitz vermieden worden. »Das war ein Ausweg, die Leute vor Verfahren zu bewahren«, fasst Renz das Versagen der deutschen Justiz zusammen.

Der Journalist Peter Jochen Winters berichtete damals für die Zeitschrift »Christ und Welt« über den Auschwitzprozess. Die Gerichte seien der Forderung Bauers nicht gefolgt, weil sie nicht die Rechtsprechung der Alliierten fortsetzen wollten, sagt er. Die hätten in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen »Verbrechen gegen die Menschheit« geahndet, also das Völkerrecht angewandt. Die deutschen Staatsanwälte aber, so Winters, wollten zur Bewertung der Taten das deutsche Strafrecht hinzuziehen.

»Bauer konnte ja eine andere Rechtsauffassung fordern, aber die Frage ist: Ist das gerecht?« Winters bezweifelt, ob man die Tätigkeit von Wachmännern in Auschwitz vergleichen könne mit denen, die Kranke getötet hätten.

Erst mit den Ermittlungen zu John Demjanjuk änderte sich die bundesdeutsche Rechtsauffassung. Zwar war Demjanjuk keine konkrete Tat nachzuweisen, doch allein seine Beschäftigung als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor ließ die Vermutung zu, dass er Beihilfe zum Mord leistete, beschreibt Kurt Schrimm den Wandel. Er ist Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, die die Informationen für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammenträgt.

Demjanjuk Mit dem Urteil – das Münchner Schwurgericht verurteilte Demjanjuk 2011 wegen Beihilfe zu Mord in Tausenden Fällen – änderte sich die Rechtsprechung: Fortan musste bei Beihilfe zum Massenmord kein individueller Tatnachweis mehr erbracht werden. Dieses Urteil war die Grundlage des Verfahrens gegen Gröning.

»Die Münchner Schwurgerichtskammer hat im Verfahren gegen Demjanjuk den Willen Bauers aufgegriffen«, sagt Wiese. Renz spricht gar von »Bauers Wiederkehr«.

Dennoch müsse man abwarten, wendet Schrimm ein. Bisher habe sich nämlich nur die Rechtsprechung der Untergerichte geändert. Es könne durchaus sein, dass im Rahmen einer Revision der Bundesgerichtshof seine alte Rechtsprechung bestätige. »Diese Gefahr besteht.«

Doch wenn es bei der Rechtsauffassung der Lüneburger Richter bleibe, könnte das der Auftakt sein für weitere Verfahren gegen NS-Täter. Aktuell leben noch 30 in Deutschland.

Bauer hat viel erreicht: Mit dem Auschwitzprozess brachte er in Gang, dass sich die deutsche Gesellschaft zum ersten Mal mit ihrer NS-Geschichte auseinandersetzte. Dennoch fühlte er sich im Deutschland der 60er-Jahre immer isolierter. »Die Aversion hierzulande gegen die Bewältigung der Vergangenheit wächst, sie ist groß, wird riesengroß und gefährlich«, vertraute er seinem Freund Thomas Harlan an. Vielleicht ahnte Bauer, dass die Widerstände in den kommenden Jahren nicht kleiner werden würden.

Berlin

Elif Eralp möchte Benjamin Netanjahu verhaften lassen

Die Linken-Spitzenkandidatin in Berlin bezichtigt Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu schwerer Verbrechen

 04.09.2026

Kommentar

Wladimir Putin setzt auf unsere Langsamkeit

Konsulatsschließungen fangen keine Drohnen ab, Sanktionen schützen keinen Flughafen. Deutschland muss gegenüber Russland endlich eine härtere Gangart einschlagen

von Sergey Lagodinsky  04.09.2026

Exklusiv-Interview

»Anders als Hitler ist die AfD nicht kriegslüstern«

Der Historiker und Bestsellerautor Götz Aly über die Radikalisierung des NS-Regimes, Vergleiche zwischen dem Ende der Weimarer Republik mit der heutigen Zeit und die Sinnhaftigkeit eines AfD-Verbots

von Michael Thaidigsmann  04.09.2026

Jerusalem

»... dann werden wir Iran in die Steinzeit zurückversetzen«

Für den Fall eines erneuten Angriffs auf Israel droht Verteidigungsminister Israel Katz dem Mullah-Regime mit massiven Vergeltungsschlägen

 04.09.2026

Israel-Hasserin El Hissy

Jüdische Gemeinde Frankfurt übt scharfe Kritik am Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Die Hintergründe

 04.09.2026

Stuttgart

Wie Fans Attentäter feiern - und welche Gefahren das birgt

Attentätern wird oft in sozialen Netzwerken gehuldigt. Eine Studie der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württember zeigt, wie leicht gerade Minderjährige an solche Inhalte kommen

von Marco Krefting  04.09.2026

Sachsen-Anhalt

BSW-Spitzenkandidatin bereit zu Kooperation mit AfD

Politik müsse sich an Inhalten orientieren, sagte Claudia Wittig im ARD-Morgenmagazin

 04.09.2026

Interview

Historikerin: AfD will Erinnerung an NS-Zeit und Schoa ausradieren

Die Holocaust-Forscherin Andrea Löw über jüdisches Leben in der NS-Zeit, die bevorstehende Wahl in Sachsen-Anhalt und Parallelen zwischen NSDAP und AfD

 04.09.2026

Erfurt

Regierungskrise in Thüringen: BSW-Fraktion zerfällt

Der Streit im BSW spitzt sich zu: Weitere Abgeordnete verlassen die regierungstragende Fraktion im Landtag und die Partei

 04.09.2026 Aktualisiert