Geheimdienste

Verfassungsschutz stuft linke Plattform als extremistisch ein

Vor Beginn der Verhandlung um das Verbot der linksradikalen Internet-Plattform »Linksunten.Indymedia«, ist das Logo der Plattform auf einem Aktenordner der Kläger-Anwälte im Saal des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen. (Archiv) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der Verfassungsschutz beobachtet die Internet-Plattform »de.Indymedia« mittlerweile als gesichert linksextremistische Bestrebung. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für 2021 hervor, der am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde.

Der Inlandsgeheimdienst hatte die Plattform, auf der regelmäßig Bekennerschreiben, Aktionsaufrufe sowie Adressen mutmaßlicher politischer Gegner veröffentlicht werden, vor rund zwei Jahren als Verdachtsfall im Bereich des Linksextremismus eingestuft. Zur Begründung führte die Kölner Behörde damals unter anderem an, dass nach Zusammenstößen zwischen Autonomen und der Polizei in Leipzig auf der Website versucht worden sei, die Gewalt zu rechtfertigen.

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht heißt es nun, die »Moderationskollektive« der nach dem Prinzip des »Open-Posting« betriebenen Website löschten zwar Spam-Beiträge und Inhalte, die dort mutmaßlich »unter falscher Fahne« veröffentlicht wurden - etwa von Rechtsextremisten. Vereinzelt würden auch Beiträge mit linksextremistischem Hintergrund entfernt, »wenn diese eine erhebliche Gefährdung für Leib oder Leben von Menschen entfalten könnten«, wie etwa Anleitungen für den Bau von Sprengsätzen. Zahlreiche Tatbekenntnisse zu erheblichen linksextremistischen Straftaten würden dagegen nicht entfernt. »In der Gesamtschau lassen die nicht entfernten Beiträge auf «de.indymedia» eindeutig eine verfassungsfeindliche Linie erkennen«, heißt es in dem Bericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Januar 2020 das Verbot der Internet-Plattform »Linksunten.Indymedia« bestätigt, das 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgesprochen worden war. Laut Verfassungsschutz hatten sich die Aktivitäten nach dem Verbot von dieser Plattform hin zu »de.Indymedia« verlagert.

Bei einem Verdachtsfall gibt es bereits »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das bedeutet, dass der Geheimdienst personenbezogene Daten auswerten und speichern kann. Unter strengen Voraussetzungen können auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, also heimlich Informationen beschafft, werden. Erhärtet sich der Verdacht, wird eine Gruppierung als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. dpa

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