Verwaltungsgericht

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern weiter beobachten

Wahlplakat der Partei Alternative für Deutschland zur Landtagswahl in Bayern Foto: imago/Ralph Peters

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. 

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen. 

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei. 

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt. 

Nahost

Wie der Konflikt im Libanon den US-Deal mit Iran gefährdet

Der Gesprächsbeginn zwischen Washington und Teheran in der Schweiz lässt auf sich warten. Derweil spitzt sich die Lage zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon zu. Es gibt Tote auf beiden Seiten

von Hans Dahne, Christoph Meyer, Mathis Richtmann  19.06.2026

Kommentar

Wie Holger Friedrich und seine »Berliner Zeitung« Juden instrumentalisieren

Ob in der Debatte über den Umgang mit KI oder Kreml-Diktator Wladimir Putin: Der Verleger interessiert sich nur dann für Juden, wenn es seinen Interessen dient

von Matthias Meisner  19.06.2026

Berlin

Nouripour zu Iran-Rahmenabkommen: »Weg in Normalität für Regime«

Ist das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran ein Weg in den Frieden? Bundestagsvizepräsident Nouripour bezweifelt das. Die Übereinkunft gebe dem Iran vielmehr »eine andere Legitimität«

 19.06.2026

Bayreuth

Bayreuther Gedenkveranstaltung mit Michel Friedman soll nun doch stattfinden

Eine Gedenkveranstaltung zum Bayreuther Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Michel Friedman und Charlotte Knobloch zeigen sich entsetzt – jetzt rudert das weltbekannte Opernfestival zurück

 19.06.2026

Washington D.C.

Republikaner kritisieren Trumps Iran-Abkommen ungewöhnlich scharf

»Die Geschichte zeigt, dass es eine außergewöhnlich schlechte Idee ist, Milliarden Dollar an theokratische Verrückte zu geben, die uns ermorden wollen«, sagt Senator Ted Cruz

 19.06.2026

Wahlkampf in Israel

Trump signalisiert Unterstützung für Netanjahu

»Ich werde mir ansehen müssen, wer kandidiert, aber ich mag Bibi sehr«, sagt der amerikanische Präsident

 19.06.2026

Genf

Absage aus Bern: Heute keine USA-Iran-Gespräche

Abkommen unterzeichnet, Treffen abgesagt: Die geplante Gesprächsrunde in der Schweiz findet heute doch nicht statt

 19.06.2026

Bayreuth

Scharfe Kritik nach abgesagter Gedenkveranstaltung

Eine Gedenkveranstaltung zum Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Charlotte Knobloch ist entsetzt über die Bayreuther Festspiele

 19.06.2026

Essay

Zwischen Progressivität und Zerfaserung

Quo vadis, liberales Judentum? Ein Debattenbeitrag von Avitall Gerstetter

von Avitall Gerstetter  19.06.2026