Verwaltungsgericht

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern weiter beobachten

Wahlplakat der Partei Alternative für Deutschland zur Landtagswahl in Bayern Foto: imago/Ralph Peters

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. 

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen. 

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei. 

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt. 

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026