Die Zahl der Verfahren mit antisemitischem Hintergrund bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist erneut gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden 691 entsprechende Verfahren eingeleitet, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Florian Hengst, hervorgeht. Das waren knapp 30 Verfahren mehr als im Vorjahr (662).
Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden hätten weiterhin verstärkt sowohl im Internet als auch auf offener Straße stattgefunden. Die Delikte reichten von antisemitischen Anfeindungen über Beleidigungen und Bedrohungen bis zu körperlichen Angriffen.
Wie 2020 und 2021 habe sich 2022 vor allem die Corona-Pandemie auf die Zahlen ausgewirkt, die einen Nährboden für antisemitische Verschwörungsmythen bildete. Aber auch die Corona-Proteste und die Impfpflicht hätten verstärkt zu Vergleichen mit der NS-Zeit wie das Tragen gelber »Ungeimpft«-Sterne oder »Impfen macht frei«-Parolen geführt. Zudem habe der russische Angriffskrieg auf die Ukraine antisemitische Verschwörungstheorien befeuert. Dazu kamen pro-palästinensische Demonstrationen infolge des Nahost-Konfliktes.
Von den im Jahr 2022 eingeleiteten Verfahren wurden laut Staatsanwaltschaft 300 eingestellt, zumeist weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. In elf Verfahren kam es zur Anklage. In 28 Fällen wurden Strafbefehle erlassen und in 13 Verfahren kam es zu Verurteilungen zu Geldstrafen. Bei 163 der Verfahren dauerten die Ermittlungen noch an. Weitere Verfahren wurden an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. epd