Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

Athen

Griechenland setzt auf militärisches Know-how aus Israel

Drohnen-Schwärme, Cyberangriffe, neue Raketen: Wie die Griechen mit israelischer Technologie ihre Sicherheit aufrüsten wollen – und warum der Blick Richtung Türkei geht

 20.01.2026

Düsseldorf

Protest gegen geplanten Auftritt von Terrorunterstützerin weitet sich aus

Die palästinensische Künstlerin Basma al-Sharif soll an der Kunstakademie auftreten. Unter dem Motto »Ihr sagt ›kontroverse Meinung‹ – gemeint ist Antisemitismus« ist am Mittwoch eine Demonstration gegen die Veranstaltung geplant

 20.01.2026

Essen

»Holo-Voices«: Zeitzeugen des Holocausts sollen für immer sprechen

Auf der ehemaligen Zeche Zollverein in Essen startet ein Medienprojekt, das Zeugen des Holocausts mit Besuchern in einen Dialog bringt. »Holo-Voices« soll Zeitzeugen »eine Stimme für die Ewigkeit« geben

 20.01.2026

Washington D.C.

Mitglied im Aufsichtsrat des Holocaust-Museums: Bernie Sanders blieb Sitzungen 18 Jahre lang fern

Der Vorgang sorgt für scharfe Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Nun soll der jüdische Senator aus dem Gremium ausgeschlossen werden

 20.01.2026

Gedenktag

Weltweit noch 196.600 jüdische Holocaust-Überlebende

Am 27. Januar wird an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren erinnert. Dort und an vielen anderen Orten ermordeten die Nationalsozialisten Millionen Juden. Noch können Überlebende von dem Grauen berichten

 20.01.2026

Interview

»Man tut sich mit den toten Juden leichter als mit den lebenden«

Die Münchnerin Eva Umlauf ist Präsidentin des Internationalen Auschwitz-Komitees. Auf eine bestimmte Art des Gedenkens an die Opfer der Schoa schaut sie kritisch – und sagt, was sie sich wünscht

von Leticia Witte  20.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 20.01.2026

Iran

Im Schatten der Gewalt

Das Teheraner Regime hat die jüngste Protestwelle mit aller Härte niedergeschlagen. Doch hinter der erzwungenen Ruhe wächst der Druck

von Arne Bänsch  20.01.2026

Teheran

Iran setzt Demonstranten Ultimatum, Justiz droht mit Hinrichtungen

Polizeichef Ahmad-Reza Radan fordert Demonstranten auf, sich zu stellen. Zugleich heißt es, bestimmte Delikte könnten als »Verbrechen gegen Gott« gewertet werden. Darauf steht die Todesstrafe

 20.01.2026