Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

Interview

»Israels Sache ist gerecht, sie muss nur besser erklärt werden«

Der saudische Influencer Loay Alshareef über Frieden im Nahen Osten, seine erste Begegnung mit Juden und die Kraft persönlicher Erfahrung

von Stefan Laurin  07.01.2026

Brandenburg

Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Anschlag auf Büttner

Nach dem Brandanschlag und die Morddrohung gegen den Antisemitismusbeauftragten haben die Ermittler eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt

 07.01.2026

Frankfurt am Main

Salomon Korn wird mit Ignatz-Bubis-Preis ausgezeichnet

Salomon Korn erhält den Ignatz-Bubis-Preis. Die Auszeichnung wird am Montag in der Frankfurter Paulskirche überreicht

 07.01.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter erhöht Sicherheitsvorkehrungen

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner ist immer wieder Drohungen ausgesetzt. Nach einem Brandanschlag und einer Morddrohung per Brief verschärft er nun Sicherheitsmaßnahmen. Die Solidaritätsbekundungen für ihn reißen nicht ab

 07.01.2026

In eigener Sache

Die Jüdische Allgemeine erhält den »Tacheles-Preis«

WerteInitiative: Die Zeitung steht für Klartext, ordnet ein, widerspricht und ist eine Quelle der Inspiration und des Mutes für die jüdische Gemeinschaft

 07.01.2026 Aktualisiert

Todesurteil

Iran richtet angeblichen Mossad-Spion hin

Eine angebliche Zusammenarbeit mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst führte im Iran zu einer weiteren Hinrichtung. Die Exekutionen erreichten im vergangenen Jahr einen Höchststand

 07.01.2026

Kommentar

Erst Maduro, dann die Mullahs?

Der Sturz des venezolanischen Diktators ist auch eine glasklare Warnung an das iranische Regime. Israel und die USA könnten einen Beitrag dazu leisten, es zu Fall zu bringen

von Saba Farzan  07.01.2026

Dialog

Israel und Syrien vereinbaren Kommunikationskanal unter US-Vermittlung

Mit US-Unterstützung nehmen Israel und Syrien ihren Dialog wieder auf. Ein neuer Kommunikationsmechanismus soll künftig Streit zwischen den beiden verfeindeten Ländern verhindern

 07.01.2026

Seeon

Schuster warnt vor Auswanderung von Juden aus Deutschland

In vielen Bundesländern und auch im Bund darf sich die AfD laut Umfragen Hoffnung auf eine Regierungsbeteiligung machen. Der Präsident des Zentralrates der Juden warnt vor dramatischen Folgen

 07.01.2026