Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

Berlin

Brandenburger Tor leuchtet als Zeichen der Solidarität mit Iran-Protesten

»Die gewaltsame Niederschlagung der Proteste ändert nichts daran, dass der Drang nach Freiheit bleibt«, sagt Kai Wegner (CD), der Regierende Bürgermeister

 13.02.2026

Augsburg

Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu

Am Wochenende sollte Thüringens AfD-Landtagsfraktionschef in zwei Hallen in Bayern als Gastredner auftreten. Die Gemeinden wehren sich – aber vorerst nur in einem Fall mit Erfolg

 13.02.2026

Meinung

Danke, Herr Minister!

Johann Wadephul hat sich von Francesca Albanese distanziert und ihren Rücktritt gefordert. Doch jetzt müssen Deutschland und andere Staaten den Druck weiter erhöhen

von Michael Thaidigsmann  13.02.2026

Meinung

Jeffrey Epstein: Ein schlechter Mensch

Der verurteilte amerikanische Sexualstraftäter ist und bleibt ein beliebig formbares Vehikel für jedweden Verschwörungsmythos

von Sophie Albers Ben Chamo  13.02.2026

Diplomatie

Berichte: USA schicken weiteren Flugzeugträger nach Nahost

Der Schritt ist eine Drohung an das Regime im Iran, mit dem US-Präsident Donald Trump gerne ein Atom-Abkommen abschließen möchte

 13.02.2026

Berlin

Internationales Auschwitz Komitee fordert AfD-Verbotsverfahren

Eva Umlauf, die Präsidentin des Komitees sagt, die Partei müsse »endlich vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichts« gebracht werden

 13.02.2026

Analyse

Historiker: Dirigent von Karajan kein Hitler-Sympathisant

Opportunist oder Gesinnungsnazi? Das historische Bild des Dirigenten Herbert von Karajan leidet seit Längerem unter seiner NSDAP-Mitgliedschaft. Der Historiker Michael Wolffsohn will ihn nun von mehreren Vorwürfen freisprechen

von Johannes Peter Senk  13.02.2026

Ramallah

Scharia und Unterstützung für »Märtyrer«: PA veröffentlicht Verfassungsentwurf

In dem Entwurf, den Palästinenserpräsident Mahmud Abbas publizieren ließ, wird Jerusalem als »Hauptstadt des Staates Palästina« bezeichnet. Jüdische Bezüge werden im gesamten Text nicht erwähnt

 13.02.2026

München

Lauder fordert Abberufung von Francesca Albanese

Die UNO-Sonderberichterstatterin stehe für eine ideologische Agenda, die Verschwörungstheorien und spaltende, antisemitische Botschaften transportiere, sagt der Präsident des Jüdischen Weltkongresses

von Imanuel Marcus  13.02.2026