Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

Debatte

UN-Experten rügen Umgang mit Epstein-Akten

Der Fall Epstein setzt US-Behörden unter Druck: Teils wurden Namen von Opfern veröffentlicht, teils Ermittlungen unterlassen. Aus Sicht von UN-Sachverständigen steht die Glaubwürdigkeit von Regierungen auf dem Spiel

 16.02.2026

Karneval

Gegen Judenhass in de Bütt gestiegen - diesen Redner muss man lieben

Bei der Mainzer Fastnacht hält »Till« eine bemerkenswerte Rede über den wachsenden Antisemitismus in Deutschland. Eine Wohltat für den sonst so schrecklich unpolitischen Karneval

von Martin Krauß  16.02.2026

Erfurt

Scharfe Kritik an Termin für AfD-Parteitag in Erfurt

Die AfD will ihren Bundesparteitag im Juli in Erfurt abhalten. Die Wahl des Termins ruft Kritiker auf den Plan. Genau 100 Jahre zuvor fand in Weimar ein NSDAP-Parteitag statt

 16.02.2026

Nahost

Analyse: Iran repariert Raketenanlagen schneller als Nuklearzentren

Während mehrere beschädigte Raketenstandorte offenbar zügig instand gesetzt wurden, kommen die Arbeiten an zentralen Nuklearanlagen deutlich langsamer voran

 16.02.2026

Paris

Epstein-Affäre: Durchsuchung nach Ermittlung gegen Jack Lang

Es geht um Verdacht auf Geldwäsche und Steuerbetrug. Wie tief ist Frankreichs Kultur-Ikone verstrickt?

 16.02.2026

Bosnien-Herzegowina

Jüdischer Protest gegen rechtsextrexmen Sänger Thompson

Vergangenes Jahr hatte der kroatische Sänger Thompson mit einem Megakonzert in Zagreb einen Zuschauerrekord gebrochen. Bekannt ist er für rechtsnationalistische Auftritte. Jetzt provoziert er erneut

von Markus Schönherr  16.02.2026

Madrid

Museum wirft israelische Besucherinnen raus

Drei ältere Touristinnen werden von Besuchern bepöbelt, weil sie Davidsterne und eine israelische Fahne tragen. Doch statt ihnen zu helfen, setzt das Museum sie vor die Tür

 16.02.2026

Diskussionsveranstaltung

Francesca Albanese soll in Berlin auftreten, Absage gefordert

Es könne nicht sein, dass die Senatsverwaltung für Kultur durch die Förderung des Veranstaltungsortes ermögliche, dass antisemitische Veranstaltungen durch Steuergelder finanziert würden, so die Organisation »Gegen jeden Antisemitismus«

von Imanuel Marcus  16.02.2026

Atomprogramm

Iran: Nächste Verhandlungsrunde mit den USA in Genf

US-Präsident Donald Trump fordert vom Teheraner Regime, sein Atomprogramm zu beenden. Doch die iranische Regierung ist nur zu Zugeständnissen bereit

 16.02.2026