Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

Leipzig

Kinder greifen koscheres Café an

Sie bewarfen offenbar Mitarbeiter mit Plastikflaschen, beschimpften sie und versuchten, in den Schankraum einzudringen: Die Polizei ermittelt gegen mehrere Kinder und Jugendliche in Leipzig

 08.01.2026

Apia

Samoa plant Botschaftseröffnung in Jerusalem

Premierminister La’auli Leuatea Schmidt folgt dem Nachbarland Fidschi, das im vergangenen Jahr seine Botschaft in der israelischen Hauptstadt eröffnet hatte

 08.01.2026

Debatte

Schulen legen Namen von Antisemiten und Eugenikerinnen ab

Hedwig Dohm oder Dag Hammarskjöld sind Namen, die Schulen heute gerne tragen. Andere Schulen sind nach Menschen benannt, deren Wirken heute kritischer gesehen wird als in der Vergangenheit

von Pat Christ  08.01.2026

Berlin

Mutmaßlicher Hisbollah-Anhänger kommt vor Gericht

Der inzwischen 30-Jährige soll sich zwischen Dezember 2023 und April 2025 als Mitglied der Terrororganisation betätigt haben

 08.01.2026

Canberra

Nach Terroranschlag: Australien setzt Untersuchungskommission zu Antisemitismus ein

Premierminister Anthony Albanese kündigt eine umfassende Untersuchung der Hintergründe der Tat sowie des zunehmenden Judenhasses im Land an

 08.01.2026

Potsdam

Zwei Brandenburger Minister verlassen BSW

Nach dem Bruch der Koalition in Brandenburg ziehen zwei Minister des BSW Konsequenzen. Was sie zum Parteiaustritt bewegt

 08.01.2026

Großbritannien

Stadionverbot für Maccabi-Fans: Jüdische Verbände fordern Rücktritt von Polizeichef

Craig Guildford und seiner West Midlands Police wird vorgeworfen, das Verbot verhängt und später Gründe dafür »zusammengekratzt« zu haben

 08.01.2026

Lissabon

Israelisches Restaurant schließt nach antisemitischen Anfeindungen

Nach zehn Jahren stellt das »Tantura« seinen Betrieb ein. Israelfeindliche Parolen und Hasskampagnen sind die Gründe

 08.01.2026

Berlin

Gericht setzt Verfahren gegen FU Berlin fort: Lahav Shapira sieht Schutzpflicht verletzt

Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigt sich erneut mit dem Fall

 08.01.2026