Bundesverfassungsgericht

Verbot religiöser Symbole im Justizwesen rechtens

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt (Symbolbild). Foto: dpa

Der Staat darf Rechtsreferendaren und anderen Justizangestellten das Tragen religiöser Symbole in bestimmten Fällen verbieten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine entsprechende hessische Vorschrift.

Geklagt hatte eine muslimische Referendarin, die ein Kopftuch trägt. Noch vor Aufnahme ihrer Ausbildung wurde sie darüber belehrt, dass sich nach hessischer Gesetzeslage Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern religiös neutral zu verhalten hätten und sie daher mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben dürfe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden könnte. Gegen diese Praxis klagte die Frau vor hessischen Verwaltungsgerichten – allerdings erfolglos.

Auch das oberste deutsche Gericht gab dem Land Hessen recht. Die dortige Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen Amtsträger als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch religiöse Kleidungsstücke sichtbar werden zu lassen, greife zwar in die grundgesetzlich verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. Sie stoße aber, so die Richter, auf andere Verfassungsgüter, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen können, zum Beispiel den Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

NEUTRALITÄTSGEBOT Da der Staat nur durch Personen handeln könne, bedeute dieses Neutralitätsgebot eine Verpflichtung für staatliche Amtsträger. Zwar müsse sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen, urteilten die Karlsruher Richter, allerdings komme das insbesondere dann in Betracht, wenn der Staat – wie im Bereich der Justiz – »auf das äußere Gepräge einer Amtshandlung besonderen Einfluss nimmt.«

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zähle zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats und sei im Wertesystem des Grundgesetzes fest verankert, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte diene. »Funktionsfähigkeit setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt existiert,« so der Tenor des Urteils.

SCHULEN Die Situation vor Gericht sei auch anders als bei bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen, in denen sich laut Bundesverfassungsgericht »gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln soll«. Dagegen trete der Staat den Bürgern »in der Justiz klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber.«

Das Verwenden eines religiösen Symbols im Richterdienst sei aber für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität einer Richterin oder eines Richters zu begründen, urteilte der Zweite Senat.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern aufzulösen, sei in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, also der Parlamente, so die Karlsruher Richter. Der Staat verfüge über »eine Einschätzungsprärogative«, wie weit ein mögliches Verbot reichen könne. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal erlaubt oder verboten seien.

Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei daher aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren, so die Verfassungsrichter.

CSD

Berlin: Antisemitismus in der queeren Szene nimmt zu

Erst nach parlamentarischen Anfragen veröffentlicht der Senat eine schon seit Monaten fertige Untersuchung zu Judenhass in der LGBTIQ-Community

von André Anchuelo  20.07.2026

Bericht

Brandenburg zählt 461 antisemitische Vorfälle im vergangenen Jahr

Sachbeschädigung, Bedrohung und Gewalt: In Brandenburg gibt es immer wieder antisemitische Vorfälle. Laut einem neuen Jahresbericht stagnieren diese Fälle auf einem hohen Niveau - doch die Enthemmung nehme zu

von Benjamin Lassiwe  20.07.2026

Photo by Al-Aqsa TV/UPI Photo via Newscom picture alliance

Gaza

Khalil al-Hayya wird neuer Hamas-Führer

Knapp zwei Jahre nach der Tötung ihres Anführers Yahya Sinwar durch die israelische Armee hat die radikalislamistische Hamas mit Khalil al-Hayya offenbar einen neuen Chef

 20.07.2026

New York/Jerusalem

Scharfe Kritik an Mamdani nach Ankündigung, Netanjahu festnehmen zu lassen

Aus dem Büro des israelischen Ministerpräsidenten heißt es, Mamdani solle ich lieber »auf die Behebung des Schadens konzentrieren, den seine Politik New York zugefügt hat«

 20.07.2026

Washington D.C.

Demokraten kritisieren Trump nach Tod von US-Soldaten scharf

Erstmals seit Monaten verzeichnen die USA nach eigenen Angaben wieder Tote nach iranischem Beschuss. Die US-Demokraten reagieren darauf mit Kritik an Trump, doch der verteidigt seinen Krieg

 20.07.2026

Berlin

Humboldt-Universität will weiter mit Israel kooperieren

Die Berliner Humboldt-Universität ist gegen einen Boykott israelischer Hochschulen. Das Studierendenparlament hatte zuletzt einen Abbruch der Beziehungen gefordert

 20.07.2026

Terror

Ermittlungen enthüllen Hamas-Netzwerk in Europa

Das Geflecht erstreckt sich von Griechenland und Zypern über Österreich und Skandinavien bis nach Deutschland

 20.07.2026

Budapest

Premier Peter Magyar will Schachlegende Judit Polgár als Präsidentin

»Für mich persönlich wäre es ein großes Privileg und eine enorme Ehre, wenn sie diese Bitte annehmen würde«, sagt der Regierungschef

 20.07.2026

Augsburg

15-Jähriger wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf Synagoge angeklagt

Größere Mengen an pyrotechnischem Material soll der jugendliche Verdächtige gesammelt und zuvor einen selbst gebauten Sprengsatz zur Explosion gebracht haben

 20.07.2026