Verhandlung

Verbot israelfeindlicher Proteste: Berlin mit Klagen konfrontiert

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über das polizeiliche Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses, der für den 12. bis 14. April 2024 geplant war. Foto: picture alliance/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen gegen israelfeindliche Versammlungen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt sind. Es prüft dabei zwei unterschiedlich gelagerte Klagen gegen das Land Berlin von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig.

Im ersten Verfahren steht die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« im Fokus. Bundesweit haben Gerichte unterschiedliche Meinungen zu deren Strafbarkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet. Die Parole kommt daher einer Forderung nach einer Auslöschung des einzigen jüdischen Staates gleich.

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig sogenannte »propalästinensische« Kundgebungen. Häufig wird dabei die umstrittene Parole skandiert. Teils kommt es bei Demonstrationen zu Straftaten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

Klägerin: Friedliche Veranstaltung

Im vorliegenden Fall hat die Polizei der Klägerin zunächst verboten, im Dezember 2023 eine Kundgebung durchzuführen unter dem Motto »From the river to the sea, you will get the hug you need« (deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst«). Dagegen wehrte sich die Frau teils erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht: Der Titel blieb verboten, die Versammlung durfte es geben. Gemeinsam mit zwei weiteren Frauen stand die Klägerin schließlich in einer Fußgängerzone und bot eine Umarmung an.

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»Es war völlig klar, dass dies eine friedliche Veranstaltung war. Das hatte nichts mit Terror zu tun«, sagte die Klägerin vor Gericht. Für sie sei zudem völlig klar, dass sie nicht die Terrororganisation Hamas unterstütze.

Zentrale Frage des Verfahrens: Ist die umstrittene Parole »From the river to the sea« der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnen? Nach der bisherigen Rechtsprechung gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten.

Urteil heute erwartet

Die Polizei könne bei der Abwägung der Gefahrenlage für Versammlungen im Kontext des Gaza-Krieges jedoch nicht abwarten, bis es eine rechtliche Klärung gebe, verdeutlichten die Behördenvertreter vor Gericht. Die Entscheidung im vorliegenden Fall sei zudem in dem Kontext zu sehen, dass damals seit dem Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 gerade zwei Monate vergangen seien.

Das Gericht wollte sein Urteil in dem Fall am Ende des heutigen Verhandlungstages bekanntgeben, bei dem es noch um das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses geht. Dieser war für den 12. bis 14. April 2024 geplant. Die Polizei löste die Versammlung aber kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie, um die erwartete Verherrlichung des palästinensischen Terrors zu verhindern. dpa/ja

Kommentar

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