Verhandlung

Verbot israelfeindlicher Proteste: Berlin mit Klagen konfrontiert

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über das polizeiliche Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses, der für den 12. bis 14. April 2024 geplant war. Foto: picture alliance/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen gegen israelfeindliche Versammlungen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt sind. Es prüft dabei zwei unterschiedlich gelagerte Klagen gegen das Land Berlin von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig.

Im ersten Verfahren steht die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« im Fokus. Bundesweit haben Gerichte unterschiedliche Meinungen zu deren Strafbarkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet. Die Parole kommt daher einer Forderung nach einer Auslöschung des einzigen jüdischen Staates gleich.

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig sogenannte »propalästinensische« Kundgebungen. Häufig wird dabei die umstrittene Parole skandiert. Teils kommt es bei Demonstrationen zu Straftaten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

Klägerin: Friedliche Veranstaltung

Im vorliegenden Fall hat die Polizei der Klägerin zunächst verboten, im Dezember 2023 eine Kundgebung durchzuführen unter dem Motto »From the river to the sea, you will get the hug you need« (deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst«). Dagegen wehrte sich die Frau teils erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht: Der Titel blieb verboten, die Versammlung durfte es geben. Gemeinsam mit zwei weiteren Frauen stand die Klägerin schließlich in einer Fußgängerzone und bot eine Umarmung an.

Lesen Sie auch

»Es war völlig klar, dass dies eine friedliche Veranstaltung war. Das hatte nichts mit Terror zu tun«, sagte die Klägerin vor Gericht. Für sie sei zudem völlig klar, dass sie nicht die Terrororganisation Hamas unterstütze.

Zentrale Frage des Verfahrens: Ist die umstrittene Parole »From the river to the sea« der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnen? Nach der bisherigen Rechtsprechung gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten.

Urteil heute erwartet

Die Polizei könne bei der Abwägung der Gefahrenlage für Versammlungen im Kontext des Gaza-Krieges jedoch nicht abwarten, bis es eine rechtliche Klärung gebe, verdeutlichten die Behördenvertreter vor Gericht. Die Entscheidung im vorliegenden Fall sei zudem in dem Kontext zu sehen, dass damals seit dem Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 gerade zwei Monate vergangen seien.

Das Gericht wollte sein Urteil in dem Fall am Ende des heutigen Verhandlungstages bekanntgeben, bei dem es noch um das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses geht. Dieser war für den 12. bis 14. April 2024 geplant. Die Polizei löste die Versammlung aber kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie, um die erwartete Verherrlichung des palästinensischen Terrors zu verhindern. dpa/ja

Debatte

Laschet wirft EU-Außenbeauftrager Kallas Antisemitismus vor

Die EU-Außenbeauftragte hatte Israel mit Apartheids-Südafrika verglichen. Jetzt fordert der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag ihren Rücktritt

 14.06.2026

Hessen

Lehrer nach Kritik an Krieg in Gaza suspendiert

Seine Instagram-Posts über den Gaza-Krieg wurden ihm zum Verhängnis: Bereits seit Ende 2025 ist ein hessischer Gymnasiallehrer mit einem Dienstverbot belegt. Gerichte müssen klären, ob die Suspendierung des Pädagogen verhältnismäßig war

 14.06.2026

Wahlen

Wie CDU und SPD Ministerpräsidenten-Ämter im Osten verteidigen wollen

Die AfD will in Ostdeutschland nach der Macht greifen. CDU und SPD zeigen, wie sie den Kampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen wollen - und setzen unterschiedliche Akzente

von Christopher Kissmann, Iris Leithold, Verena Schmitt-Roschmann, Basil Wegener  14.06.2026

Wirtschaft

Hacker greifen staatliche Banken in Iran an

Ein Hackerangriff hat mehrere staatliche Banken im Iran getroffen. Zeitweise waren Online‑Zahlungen im ganzen Land gestört – ein weiterer Schlag gegen Irans ohnehin fragile Infrastruktur

 14.06.2026

Iran

Getöteter Ayatollah Chamenei soll am 9. Juli beerdigt werden

Die Beisetzung von Ajatollah Chamenei findet im Trauermonat Muharram statt – Millionen Menschen sollen Abschied nehmen. Unklar ist, ob sein Sohn und Nachfolger Modschtaba teilnimmt

 14.06.2026

Krieg

Wird noch heute ein Iran-Abkommen unterzeichnet?

Laut US-Präsident Trump und dem Vermittler Pakistan soll bereits heute eine erste Übereinkunft zur Beendigung des Iran-Kriegs unterzeichnet werden. Wird es tatsächlich dazu kommen?

 14.06.2026

USA

Trump wird 80: Verpufft seine Macht?

Seine Amtszeit ist geprägt von einem medialen Dauerfeuer: Überall Trump, Trump, Trump. Doch vor seinem 80. Geburtstag ist der Präsident eher zurückhaltend. Er hat inzwischen nicht nur ein Problem

von Anna Ringle  14.06.2026 Aktualisiert

Medien

KI-Verstoß: »Tagesspiegel« nimmt Casdorff-Texte offline

Stephan-Andreas Casdorff verfasste auch für die Jüdische Allgemeine Kommentare. Die Redaktion prüft, ob auch diese Texte von einer KI statt von Casdorff selbst verfasst wurden

 12.06.2026

Berlin

»Ich bin stolz! Sehr stolz«

Dieter Nuhr ist mit dem Leo-Baeck-Preis des Zentralrats der Juden geehrt worden. Wir dokumentieren hier exklusiv seine Rede im Wortlaut

von Dieter Nuhr  12.06.2026 Aktualisiert