Urteil

Verbot des Berliner Palästina-Kongresses war rechtswidrig

Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei »mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen« habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen, begründete das Gericht seinen Spruch. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Das Verbot und die Auflösung des Berliner Palästina-Kongresses im April 2024 war rechtswidrig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Zur Begründung hieß es, Auflösung und Verbot der Versammlung seien unverhältnismäßig gewesen.

Gegen die vorab erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Zudem sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei »mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen« habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen.

Lesen Sie auch

Solche milderen Mittel, wie etwa der Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer, hätten sich aufgedrängt, urteilte das Gericht. Gegen das Verbot hatte der Veranstalter geklagt.

»Wir klagen an«

Der Kongress unter dem Motto »Wir klagen an« sollte an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Büro-Komplex in Berlin-Tempelhof stattfinden. Die Polizei hatte vorab die Verwendung bestimmter Parolen verboten. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren Rednern die Teilnahme an dem Kongress. Es sei zu erwarten gewesen, »dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten«, hieß es.

Kurz nach Beginn der Veranstaltung wurde eine Videobotschaft einer der geplanten Redner abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. epd

Berlin

Jüdisches Museum bekommt zusätzliche Förderung

Das Jüdische Museum in Berlin gehört zu den Publikumsmagneten. Im kommenden Jahr feiert es sein 25. Jubiläum und bekommt dafür zusätzliche Mittel vom Bund

 12.12.2025

München

Bayern gibt NS-Raubkunst an Erben von Ernst Magnus zurück

Nach Jahrzehnten geht ein Renaissance-Gemälde an die Erben des jüdischen Bankiers. Warum die Entscheidung erst jetzt fiel und was das Bild mit NS-Verbrecher Hermann Göring zu tun hat

 12.12.2025

Deutschland-Reise

Israels Oberrabbiner besucht Bremen

Kalman Meir Ber trifft Bürgermeister Andreas Bovenschulte und die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Antje Grotheer (beide SPD)

 12.12.2025

Niedersachsen

Moscheen in Hannover mit »Israel«-Schriftzügen besprüht

Unbekannte haben »Israel«-Schriftzüge auf mehrere Moscheen in Hannover geschmiert. Niedersachsens Antisemitismus-Beauftragter und die jüdische Gemeinde reagieren entsetzt

 11.12.2025

Berlin

Erstmals Chanukka-Feier im Bundestag

Zur Feier werden unter anderem der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein und Zentralrats-Geschäftsführer Daniel Botmann erwartet

 11.12.2025

Block-Prozess

Mutmaßlicher Entführer-Chef: Aussage gegen sicheres Geleit

Hat Christina Block den Auftrag erteilt, ihre Kinder aus Dänemark zu entführen? Der mutmaßliche Chef der Entführer äußert sich dazu als Zeuge vor Gericht

 11.12.2025

Brigitte Macrons Ausfall gegen Aktivistinnen entfacht eine landesweite Debatte.

Frankreich

First Lady an Abittans Seite – und gegen Feministinnen

Brigitte Macrons Ausfall gegen Feministinnen wirft ein Schlaglicht auf Frankreichs Umgang mit Protest, sexueller Gewalt und prominenten Beschuldigten.

von Nicole Dreyfus  11.12.2025

Parteien

Justiz prüft Äußerungen nach Neugründung von AfD-Jugend 

Nach einer Rede beim AfD-Jugendtreffen prüft die Staatsanwaltschaft Gießen mögliche Straftatbestände

von Janet Ben Hassin  10.12.2025

Debatte

Merz, Trump und die Kritik an der Migration

Deutschlands Bundeskanzler reagiert auf die Vorwürfe des US-Präsidenten

von Jörg Blank  10.12.2025