Urteil

Verbot des Berliner Palästina-Kongresses war rechtswidrig

Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei »mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen« habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen, begründete das Gericht seinen Spruch. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Das Verbot und die Auflösung des Berliner Palästina-Kongresses im April 2024 war rechtswidrig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Zur Begründung hieß es, Auflösung und Verbot der Versammlung seien unverhältnismäßig gewesen.

Gegen die vorab erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Zudem sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei »mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen« habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen.

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Solche milderen Mittel, wie etwa der Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer, hätten sich aufgedrängt, urteilte das Gericht. Gegen das Verbot hatte der Veranstalter geklagt.

»Wir klagen an«

Der Kongress unter dem Motto »Wir klagen an« sollte an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Büro-Komplex in Berlin-Tempelhof stattfinden. Die Polizei hatte vorab die Verwendung bestimmter Parolen verboten. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren Rednern die Teilnahme an dem Kongress. Es sei zu erwarten gewesen, »dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten«, hieß es.

Kurz nach Beginn der Veranstaltung wurde eine Videobotschaft einer der geplanten Redner abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. epd

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