Die amerikanische Regierung hat heute Sanktionen gegen Funktionäre der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verhängt. Wie das Außenministerium in Washington D.C. mitteilte, sollen betroffene Personen keine Einreisevisa mehr erhalten. Grundlage dafür ist der Middle East Peace Commitments Act (MEPCA) von 2002.
Nach Einschätzung des Ministeriums verstoßen die PA und die PLO gegen zentrale Verpflichtungen, die sie in früheren Vereinbarungen gegenüber den Vereinigten Staaten eingegangen seien. Genannt werden unter anderem diplomatische Initiativen vor internationalen Gremien wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem Internationalen Gerichtshof (IGH).
Darüber hinaus wirft die US-Regierung den palästinensischen Stellen die fortgesetzte Unterstützung von Terrorismus vor. In der Erklärung heißt es, die PA fördere Gewalt unter anderem durch »Anstiftung und Glorifizierung« – speziell in Schulbüchern –, sowie durch Zahlungen an palästinensische Attentäter und deren Angehörige. Diese Praxis, im Englischen als »Pay for Slay« bezeichnet, war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand internationaler Kritik.
Die Visasperren sind laut Außenministerium ein »notwendiger Schritt zur Wahrung der nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten«. Es gelte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und deutlich zu machen, dass Verstöße gegen Friedensverpflichtungen Konsequenzen hätten.
Angespanntes Verhältnis
Das Verhältnis zwischen der US-Regierung und der palästinensischen Führung gilt seit Jahren als angespannt. Dies gilt offensichtlich sowohl für die Hamas, die Gaza bisher regierte, als auch die PA.
Zwar hatte Präsident Joe Biden im Gegensatz zu seinem Vorgänger und Nachfolger Donald Trump wieder diplomatische Kontakte zur PA aufgenommen, doch blieb das Vertrauen in Palästinenserführer Mahmud Abbas, der vor 19 Jahren für vier Jahre gewählt wurde, und den Rest der Führung gering.
Eine offizielle Reaktion der Palästinensischen Autonomiebehörde lag zunächst nicht vor.