Die Urteile gegen drei Männer wegen des Brandanschlags auf die Bergische Synagoge in Wuppertal sind rechtskräftig. Wie das Landgericht Wuppertal am Freitag mitteilte, verwarf das Oberlandesgericht Düsseldorf die Revision eines der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts als unbegründet. Die gegen die 20, 26 und 31 Jahre alten Männer verhängten Bewährungsstrafen sind damit in Kraft.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Wuppertal das Trio im Februar 2015 wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Gegen die beiden älteren Angeklagten verhängte das Gericht jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der damals 18 Jahre alte Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, ohne dass ein konkretes Strafmaß verkündet wurde.
berufung Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Urteile gegen die beiden älteren Angeklagten Berufung eingelegt. In zweiter Instanz erhöhte das Landgericht Wuppertal die Urteile im Januar 2016 auf Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und elf Monaten, jeweils auf Bewährung. Der zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte 31-jährige Angeklagte legte wiederum Revision ein, die aber im November am Oberlandesgericht Düsseldorf keinen Erfolg hatte.
Die drei Männer hatten im Juli 2014 fünf mit Diesel gefüllte Flaschen auf den Eingangsbereich der Synagoge im Stadtteil Barmen geworfen, ein weiterer Molotowcocktail fiel auf die Straße. Da die Brandsätze von selbst erloschen oder das Gebäude nicht erreichten, blieb der Sachschaden gering. Menschen wurden nicht verletzt. epd