Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Reaktion

»Wir dürfen nicht dulden, dass Ausländerkriminalität, Judenhass an der Tagesordnung sind«

Bundeskanzler Merz sprach in Berlin über Migration und den grassierenden Judenhass im Land

 17.09.2026

Wahlkampf im Nordosten

Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für die Grünen

 17.09.2026

Brandanschlag auf Synagoge Wuppertal

Nach ersten Erkenntnissen handelte der polizeibekannte Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit allein

 17.09.2026 Aktualisiert

Berlin-Wahl

Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und Linke

Neue Umfrage sieht eine Partei wieder knapp in Führung

 17.09.2026

München

Drinnen redet ein Palästinenser, draußen wird er mit »Free Palestine«-Rufen niedergebrüllt

In der bayerischen Landeshauptstadt fand eine Medienkonferenz mit prominenten Teilnehmern statt, gegen die es im Vorfeld Boykottaufrufe gab. Redner beklagten die zunehmende Polarisierung

von Michael Thaidigsmann  17.09.2026

Karlsruhe

Iraker plante Anschlag in Bremen

Der 24-jährige Islamist soll eine Kirche in Bremen als Anschlagsziel ausgewählt und schon eine Schusswaffe beschafft haben. Die Ermittler werfen ihm mehrere schwere Straftaten vor

 17.09.2026

Synagoge in Mailand (Archiv)

Mailand

»Niemand wird mich hier erniedrigen«

Nach antisemitischer Attacke: Jetzt spricht der angegriffene Rabbiner

 17.09.2026 Aktualisiert

Berlin-Wahl

»Stimmen Sie gegen Antisemitismus!«

Die Vorsitzende der DIG Berlin Brandenburg, Cerstin Richter-Kotowski ruft Wähler dazu auf, Parteien zu wählen, die Judenhass bekämpfen

 17.09.2026

München

Rabbiner: Plan gegen islamistischen Terror ist Vorbild für Europa

Mit einem Zehn-Punkte-Plan sollen in Deutschland Radikalisierung und islamistischer Terror bekämpft werden. Zustimmung kommt von Rabbinern, die über die Landesgrenzen hinaus denken. Allerdings wird auch Kritik laut

von Leticia Witte  17.09.2026