Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026