Münster

Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021

Richter Thomas Jacob, Carsten Günther, neuer Präsident des Oberverwaltungsgericht (OVG), und Richterin Franziska Dickten stehen am Dienstag im Verhandlungssaal des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Foto: picture alliance/dpa

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat für das Jahr 2021 keinen Anspruch auf Fördergelder des Bundes. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts am Dienstag entschieden und damit in einem Berufungsverfahren die Sicht aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln bestätigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Die Begründung des 5. Senats geht allerdings in eine andere Richtung als noch das Verwaltungsgericht Köln. In der Vorinstanz ging es um die Frage, ob die AfD schon mehr als eine Legislaturperiode im Bundestag vertreten ist. Das galt laut den Regeln als Vorgabe, um Zuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit zu bekommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass nur Stiftungen gefördert werden, die für eine dauerhafte und etablierte politische Strömung stehen.

Rechtswidrige Förderpraxis

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die bis dahin gültige Regelung, die parteinahen Stiftungen allein auf Basis des Haushaltsgesetzes und einer daraus abgeleiteten Verwaltungspraxis zu regeln, verfassungswidrig war. Karlsruhe hatte den Gesetzgeber aufgefordert, ein eigenes Gesetz zu schaffen, was seit Ende 2023 in Kraft ist.

Lesen Sie auch

Das OVG verweist in seiner Urteilsbegründung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte betont, dass die Verwaltungspraxis im Haushaltsjahr 2019 rechtswidrig war. »Dieselben Erwägungen sind auf das hier maßgebliche Haushaltsjahr 2021 zu übertragen. Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten«, argumentierte der Vorsitzende Richter und Präsident des OVG, Carsten Günther. Alte Regelung war rechtswidrig

Und es sei unerheblich, dass die anderen politischen Stiftungen auf der Grundlage der damals rechtswidrigen Verwaltungspraxis Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten hatten. Daraus könne die Desiderius-Erasmus-Stiftung kein Recht ableiten, ebenfalls fehlerhaft gefördert zu werden. 

Mehr als eine Legislaturperiode

Die Stiftung wurde in Münster durch den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertreten. Die Gerichte in NRW sind zuständig, weil das Bundesverwaltungsamt seinen Sitz in Köln hat. 

Die ursprüngliche Klage gegen das Bundesverwaltungsamt vor dem Verwaltungsgericht Köln drehte sich um Förderung aus Bundesmitteln für die Jahre 2018 bis 2021. Das Bundesamt hatte die Förderung mit der Begründung abgelehnt, dass die AfD zu diesem Zeitpunkt nicht wie vorgeschrieben mehr als eine Legislaturperiode im Bundestag gewesen war. Diese Frage spielte jetzt vor dem OVG keine Rolle mehr, auch wenn die AfD 2021 zum zweiten Mal in Folge in den Bundestag einzog. dpa

Berlin

Merz: USA und Israel haben keinen Plan für Kriegsende

Der Kanzler verschärft erneut seine Tonlage und richtet mahnende Worte an zwei wichtige Partnerländer

 10.03.2026

Jerusalem

Wadephul auf Krisenreise in Israel

Knapp eineinhalb Wochen nach Beginn der Angriffe auf den Iran besucht der deutsche Außenminister Israel. Es soll ein Solidaritätsbesuch sein. Aber es dürfte auch um eigene Interessen gehen

 10.03.2026

Celle

Mehr als sechs Jahre Haft für Drohnenteile an Hisbollah

Ein Gericht schickt einen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung der Hisbollah ins Gefängnis

 10.03.2026

München

Ermittlungen zu Nazi-Parole gegen Fleischhauer eingestellt

Der Kolumnist bedient sich bei einem Podcast eines Slogans der Nationalsozialisten, um damit den AfD-Nachwuchs zu kritisieren. Deshalb wird gegen ihn ermittelt - jedoch nicht besonders lang

 10.03.2026

Washington D.C.

Trump über Chamenei-Sohn: »Wird nicht in Frieden leben«

Im Iran hat ein neues Oberhaupt übernommen. US-Präsident Trump spricht nach der Ernennung von Modschtaba Chamenei von einem großen Fehler. Und macht düstere Andeutungen

 10.03.2026

Nahost

Raketenangriff auf Al-Asrak: Auch deutscher Teil getroffen

Eine neue Attacke in Jordanien traf auch den von deutschen Soldaten genutzten Bereich. Die Bundeswehr prüft noch, was genau einschlug. Die Soldaten sind in Sicherheit

 10.03.2026

Energie

Ölpreis gibt weiter nach - Trumps Äußerung zu Kriegsende wirkt

Eine Aussage des amerikanischen Präsidenten lässt die Notierung für Rohöl erheblich absacken

 10.03.2026

Brisbane

Iranische Fußballerinnen feiern ihr Asyl in Australien

Nach ihrem stillen Protest beim Asien Cup drohte ihnen im Iran Verfolgung. In Australien erleben fünf Fußballerinnen nun einen emotionalen Neuanfang. Aber die Sorge um den Rest des Teams bleibt

von Carola Frentzen, Jörg Soldwisch  10.03.2026

Mainz

Klein: Auf Umgang mit Antisemitismus vorbereiten

Die Bekämpfung von Antisemitismus ist eines der Hauptthemen bei der Frühjahrstagung der Bund-Länder-Kommission zum Schutz jüdischen Lebens in Mainz. Was der Antisemitismusbeauftragte Klein vorschlägt

 10.03.2026