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Urteil, Judenhass, Hakenkreuze

Kristina Hänel spricht vor der Verhandlung vor dem Zivilgerichtsgebäude in Hamburg. Foto: dpa

Urteil zu Holocaust-Vergleich
Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite »Babykaust« untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den radikalen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim (Baden-Württemberg) eingereicht. Laut dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck »entartet« belegt zu werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Annen muss zudem eine Entschädigung in Höhe von 6000 Euro an Hänel zahlen. Hänel ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Paragrafen 219a (Werbung für Schwangerschaftsabbruch) ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert – doch das Ziel der Ärztin bleibt die Abschaffung. Annen war bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Sein Anwalt hatte sich beim Prozessauftakt vergangenen Freitag nicht wie abgesprochen per Video zugeschaltet. Es handelte sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten am Montag deshalb um ein sogenanntes Versäumnisurteil, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Betreiber der Internetseite könne dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Nur eine Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, hatte die Kammer am Freitag eher als zulässige Meinungsäußerung bewertet. Daraufhin nahm Hänel ihre Klage in diesem Punkt zurück. dpa

Antisemitische Ärztin in Ohio
Anfang vergangenen Jahres wurde bekannt, dass eine 27-jährige Medizinerin namens Lara Kollab aus Cleveland, Ohio, online etliche antisemitische Tiraden postete. Nun wurde der Ärztin die Zulassung entzogen. Die lokale Nachrichten-Website www.cleveland.com berichtete am vergangenen Sonntag, dass Lara Kollab zugestimmt habe, ihr Zertifikat aufzugeben, bevor es vom State Medical Board von Ohio dauerhaft widerrufen werden sollte. Infolgedessen kann Kollab in Ohio weder Medizin noch Chirurgie praktizieren und nicht an einem anderen medizinischen Ausbildungsprogramm teilnehmen. Mehrere Dutzend judenfeindlicher Nachrichten hatte die Amerikanerin mit palästinensischen Wurzeln zwischen 2011 und 2017 geschrieben und veröffentlicht. »Hahha, ewww … Ich würde absichtlich allen Juden die falschen Medikamente geben …«, schrieb sie unter ihrem Alias @ellekay auf Twitter. In anderen Tweets schrieb sie, dass der Holocaust eine »Übertreibung« sei und »die Rolle der Juden als Opfer völlig aufgebauscht« werde. Mal wünschte sie Juden, dass Allah sie töten möge, sodass »wir nicht länger gezwungen sind, zu diesen schmutzigen Wesen zu gehen«, mal beschwerte sie sich darüber, dass »dieser Flughafen überfüllt mit Juden« sei, die alle »wie Siedler aussehen«. Lara Kollab outete sich auch als Unterstützerin der gegen Israel gerichteten Boykottbewegung BDS, rechtfertigte den Terror der Hamas und sagte ferner, dass »jüdische Siedler in Palästina die Nachfahren von Nazis« seien. ja

Hakenkreuze in Dresden
In Bannewitz bei Dresden haben Unbekannte am vergangenen Wochenende auf dem Gelände eines Golfplatzes randaliert und rechtsextreme Schmierereien hinterlassen. Die Täter zündeten Feuerwerkskörper, zerstörten mehrere Schilder und beschmierten Bänke, Wege und weitere Schilder mit Graffiti, wie die Polizeidirektion Dresden mitteilte. Weiter brachten sie demnach auf verschiedene Art und Weise mehrere bis zu zwei Meter große Hakenkreuze auf dem Gelände an, stahlen zwei Rechen und mehrere Handtücher. Man habe Strafantrag und Strafanzeige gestellt und wolle »ganz klar unser entschiedenes Nein gegenüber rechten Gesinnungen hervorheben, unser Club steht für ein weltoffenes und uneingeschränktes Miteinander aller Menschen«, erklärte der Verein auf seiner Internetseite. Nach Polizeiangaben entstand bei den Randalen auf der Anlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in der Nacht zum Sonntag ein Sachschaden von rund 2600 Euro. Der Diebstahlschaden belaufe sich auf rund 150 Euro, hieß es weiter. epd

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Meinung

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