Dresden

Weitere Haftstrafen für Mitglieder der »Gruppe Freital«

Das Oberlandesgericht in Dresden Foto: imago images/Vitalii Kliuiev

Das Oberlandesgericht Dresden hat am Donnerstag vier weitere Mitglieder und Unterstützer der Terrorgruppe Freital zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe wurde ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, zwei weitere Angeklagte erhielten wegen Mitgliedschaft in der »Gruppe Freital« Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren mit Bewährung. Eine Unterstützerin der Gruppe wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte für die vier Beschuldigten im Alter von 27 bis 53 Jahren mehrjährige Freiheitsstrafen sowie Bewährungsstrafen gefordert. Es ist bereits der zweite Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden im Zusammenhang mit der Freitaler Terrorgruppe. Die drei Männer und eine Frau standen seit September 2020 vor Gericht.

Gegenstand des zweiten Prozesses war unter anderem ein Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital 2015. Acht Mitglieder der Gruppe waren 2018 unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden. epd

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