Stutthof-Prozess

Urteil gegen KZ-Wachmann: Anklage legt keine Revision ein

Prozess am Hamburger Landgericht Foto: picture alliance/dpa

Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof verzichtet die Hamburger Staatsanwaltschaft auf eine Revision. Das habe man nach gründlicher Prüfung entschieden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Am Dienstag hatte bereits die Verteidigung angekündigt, das Urteil unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren. »Der Angeklagte wäre bereit, um einen Abschluss zu finden, das Urteil zu akzeptieren. Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen«, hatte Verteidiger Stefan Waterkamp gesagt.

RECHTSMITTEL Die Frist für einen Antrag auf Revision läuft noch bis Donnerstag. Sollte auch die Nebenklage auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden.

Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Angeklagte zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 noch 17 Jahre alt war.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am vergangenen Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen.

Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 noch 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert. dpa

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