Der Zentralrat der Juden appelliert an die Berliner Behörden, genau zu prüfen, ob eine für Freitagnachmittag vor dem Kanzleramt geplante »Solidaritätskundgebung mit der Intifada« verhindert werden kann. Die »Palästinensische Gemeinde Deutschland Falestin« ruft zu der Demonstration auf. Zentralratspräsident Josef Schuster sagte dazu: »Für einen solch unverhohlenen Antisemitismus und Hass auf Israel darf in unserem Land kein Platz sein.«
Jeden Tag sei von neuen Angriffen in Israel zu hören, bei denen bisher schon zahlreiche jüdische Passanten verletzt und getötet wurden. In Israel herrsche ein Klima der Angst, denn jeder jüdische Bürger könne jederzeit Opfer eines heimtückischen Angriffs werden, sagte Schuster. »Die Teilnehmer der in Berlin geplanten Demonstration wollen sich mit den palästinensischen Attentätern solidarisieren, was zugleich die Verherrlichung der Anschläge auf Juden bedeutet. Das ist abstoßend und erschüttert uns«, so der Zentralratspräsident. Es erinnere ihn zudem an die unsäglichen antisemitischen Demonstrationen im Sommer 2014.
Botschaft Auch die israelische Botschaft in Berlin hat sich zu dem Demonstrationsaufruf geäußert: »Das Flugblatt der Palästinenischen Gemeinde in Deutschland ist ein klarer Aufruf zur Unterstützung von Gewalt und Terror gegen israelische Bürger. Es zeigt einen vermummten jungen Mann, der einen Stein wirft. Die darauf abgebildete Karte zeigt den Nahen Osten ohne ein erkennbares Israel und spricht damit unserem Staat das Existenzrecht ab.«
Der Aufruf zur »Solidarität« mit einer, wie die palästinenische Gemeinde es ausdrückt, Intifada gegen Israel sei die unmissverständliche Botschaft, die anhaltenden Mordanschläge auf israelische Zivilisten zu unterstützen. »Wir glauben, dass solche Veranstaltungen in Deutschland verboten sind«, heißt es in einer Stellungnahme der Botschaft.
Brief Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe im Bundestag, hat den Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) schriftlich aufgefordert, zu überprüfen, ob es sich hier um einen Aufruf zu einer Straftat handelt. Die Kundgebung solle nicht ungeprüft von der Versammlungsbehörde zugelassen werden, schreibt Beck an Henkel. ja