Judenfeindliche Flyer in Köln

»Umgang der Justiz mit Antisemitismus wirft Fragen auf«

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Foto: dpa

Die Synagogen-Gemeinde Köln hat am Sonntag die sofortige Einstellung der Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung gegen ein Gemeindemitglied und die parteilose Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker gefordert.

Die Verfahren wurden eingeleitet, nachdem das Gemeindemitglied Samuel Ahren auf seinem Twitter-Account auf einen Handzettel mit antisemitischem Inhalt hingewiesen hatte, der in der Kölner Straßenbahn verteilt worden sein soll. Henriette Reker hatte den inzwischen gelöschten Tweet geteilt.

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ZENTRALRAT Am Montag meldete sich auch Zentralratspräsident Josef Schuster zu Wort. »Der Umgang der Justiz mit Antisemitismus wirft immer wieder Fragen auf. Während die Staatsanwaltschaft in Hamburg bei dem Mann, der mit einem Spaten einen jüdischen Studierenden direkt vor der Synagoge angegriffen hat, die antisemitischen Motive des Täters aufgrund dessen psychischer Verfassung relativiert, zeigt die Staatsanwaltschaft in Köln Eifer gegenüber Menschen, die auf Antisemitismus aufmerksam machen wollten. Mir scheint, hier drohen Maßstäbe zu verrutschen«, sagte er der Jüdischen Allgemeinen.

Weiter erklärte Schuster: »Wir erwarten von der Justiz ein beherztes Vorgehen gegen antisemitische Straftaten und eine klare Benennung von Antisemitismus. Beide Vorfälle verdeutlichen, wie dringend es ist, in allen Bundesländern Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften zu berufen.«

OBERSTAATSANWALT Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sagte der Jüdischen Allgemeinen auf Anfrage, dass sich die Kölner Staatsanwaltschaft in der Pflicht sehe, Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn – wie in diesem Fall – Nutzer in sozialen Netzwerken Fotos eines Flyers mi­­­t volksverhetzendem Inhalt veröffentlichen. »Dabei sind wir uns aber der Tatsache bewusst, dass wir nicht die eigentlichen Täter straffrei davonkommen lassen und hier nur gegen diejenigen vorgehen, die auf diese Tat aus bestimmt guten Gründen aufmerksam machten wollten.«

Das strafrechtliche Verbot der Volksverhetzung nach § 130 StGB habe zum Ziel, generell die Verbreitung hetzerischer Inhalte in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei sei es zunächst einmal ohne Belang, welche Ziele mit der Verbreitung etwa eines hetzerischen Flugblattes verfolgt werden, da eben die Verbreitung als solche auch in sozialen Netzwerken unterbunden werden soll. Auf jeden Fall werde mit Hochdruck daran gearbeitet, den eigentlichen Urheber dieses unsäglichen Flugblattes zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen, so Oberstaatsanwalt Willuhn.

BADEN-WÜRTTEMBERG Der Antisemitismusbeauftragte von Baden-Württemberg, Michael Blume, sagte der Jüdischen Allgemeinen, er habe das Foto von den antisemitischen Flugblättern aus Köln ebenfalls per Twitter und Instagram verbreitet – bei ihm habe sich bisher aber kein Staatsanwalt gemeldet. Er fände es auch »sehr schwer nachvollziehbar«, dass in Fällen ermittelt werde, »in denen die Wiedergabe der Aufklärung dient«, so Blume.

»Wenn das verboten wäre, würde das auch meine Arbeit als Antisemitismusbeauftragter behindern, und das akzeptiere ich nicht«, erklärte Blume: »Auch in meinem Podcast rezensiere ich antisemitische Bücher und gebe die Inhalte wieder. Das zu verbieten, kann nicht im Sinn der Aufklärung sein.« Generell fände er es sehr ermutigend, dass jetzt »in Deutschland die unterschiedliche Arbeitsweise von Staatsanwaltschaften ans Licht komme und bewertet werden könne«, so Blume weiter.

MINDERHEIT Die Kölner Oberbürgermeisterin Reker hatte in ihrem Retweet den Vorgang als »ein besonders widerwärtiges Beispiel« dafür bezeichnet, »dass Antisemitismus in den Köpfen einer gefährlichen Minderheit unverändert weiterlebt«. Reker schrieb: »Wer so denkt, hat weder in Köln, noch irgendwo sonst in unserer Gesellschaft etwas verloren.«

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Der Vorstand der Kölner Gemeinde schrieb in seiner Erklärung von Sonntag: »Die Pflicht zur Einhaltung von Recht und Ordnung bzw. der Gesetze kann nicht bedeuten, dass Menschen, die in der Absicht, einen abscheulichen Flyer zu brandmarken, ihn öffentlich gemacht haben, um die Gesellschaft damit aufzurütteln, nun selbst der Volksverhetzung bezichtigt werden.«

Dieser Vorwurf sei demütigend und entwürdigend für Personen, die in der Vergangenheit ihren Einsatz gegen Rassismus und Antisemitismus zur Genüge unter Beweis gestellt hätten.

DIFFAMIERUNG Ein Bild des in der Kölner Straßenbahn verteilten Handzettels war auch auf dem Instagram-Account der Initiative »Omas gegen Rechts Wetterau« zu sehen. Darauf ist zu lesen: »Haben wir denn wirklich nur ein Corona-Problem? Oder haben wir nicht vor allem ein Juden-Problem?« Daneben sind die Namen von Angela Merkel, Jens Spahn, Heiko Maas und Christian Drosten aufgeführt, die als Juden bezeichnet werden.

Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) hieß es dazu, man sei durch Twitter auf diesen Vorgang aufmerksam geworden. »Wir gehen konsequent gegen solche Dinge vor, haben sofort Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Solche Vorfälle sind untragbar«, sagte ein Sprecher der Verkehrs-Betriebe der Jüdischen Allgemeinen.

»Das ist natürlich ein absolutes Unding«, reagierte Abraham Lehrer vom Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, auf die antisemitischen Flugblätter. Er wisse von der Anzeige der Kölner Verkehrs-Betriebe. Auch der Vorstand der Synagogen-Gemeinde habe entschieden, Strafanzeige zu erstatten.

ANFANGSVERDACHT Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte am Montag: »Ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare (ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, wie etwa offensichtlicher Schuldausschließungsgründe bei Kindern) Straftat vorliegen.«

Alle Veröffentlichungen des Flugblattes, die er gesehen habe, »dienten ja jenseits jeden Zweifels dem Vorgehen gegen die Verteilung des Flugblattes und den darin enthaltenen Geist. Was die Staatsanwaltschaft Köln da anstellt, ist meines Erachtens rechtswidrig und unverhältnismäßig. Zumindest ist es absurdes Theater«, so Volker Beck. Trotz Corona geschehe dies in Köln »in der närrischen Jahreszeit. Womöglich ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des antisemitischen Flugblattes in der KVB auch gegen die israelische Zeitung Haaretz«, merkte der Grünen-Politiker an. ja

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