NS-Unrecht

Täter bleiben versorgt

In nur wenigen Fällen wurde die Kriegsopferrente nachträglich gestrichen. Foto: imago

Nazi-Täter sollen keine Kriegsopferrenten beziehen – dieser Grundsatz fand erst 1998 Einzug in das Bundesversorgungsgesetz. Nun haben zwei Wissenschaftler im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ermittelt, in wie vielen Fällen die seither gegebene Möglichkeit, jemandem die Kriegsopferrente zu versagen oder zu entziehen, angewandt wurde: 99-mal, so das Rechercheergebnis der Historiker Stefan Klemp und Martin Hölzl.

Simon Wiesenthal Center Als der Bundestag 1998 das Gesetz verabschiedete, war von etwa 50.000 Menschen die Rede, denen die Rente entzogen werden sollte. Das unabhängige Simon Wiesenthal Center hatte sogar über 70.000 Namen ermittelt, für die diese Regelung gelten sollte.

»Die Ergebnisse sind unglaublich enttäuschend«, wird Efraim Zuroff, Direktor des Simon Wiesenthal Center in Jerusalem, in israelischen Zeitungen zitiert. »Ich hätte in meinen schlimmsten Albträumen nicht geglaubt, dass die Zahl so niedrig sein würde.«

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