In der Affäre um die Verbreitung antisemitischer und rechtsextremistischer Videos in einer Handy-Chatgruppe von Polizisten aus Bayern gibt es erste strafrechtliche Konsequenzen.
Volksverhetzung Gegen einen Beamten des Unterstützungskommandos der Münchner Polizei sei ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Mittwoch. Gegen weitere Beamte werde noch ermittelt. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.
Der 28-Jährige soll ein Video verbreitet haben, das das Gericht als rechtsextremistisch und antisemitisch einstufte. Es zeige ein Kind, das eindeutig einer orthodoxen jüdischen Familie zuzuordnen sei. Untermalt werde der kurze Film vom Dauerklingeln einer Supermarktkasse. Unter anderem die Nationalsozialisten hatten Juden oft als geldgierig dargestellt.
Gericht Laut Strafbefehl soll der Polizist 50 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Auch sein Handy soll eingezogen werden. Sollte der 28-Jährige dies nicht akzeptieren, landet der Fall vor Gericht.
Vor gut vier Monaten hatte es großes Aufsehen gegeben, als die Affäre um die Chatgruppe bekannt wurde. Mehrere Beamte sollen über Handy und Internet Bilder und Videos geteilt haben, teils mit antisemitischem Inhalt, teils geschmacklos und unappetitlich. 15 Beamte wurden damals vom Dienst suspendiert oder versetzt.
In dem Chat sollen nach damaligen Erkenntnissen etwas drei Dutzend Beamte gewesen sein, Aktive ebenso wie Ehemalige des Unterstützungskommandos, das unter anderem bei Demonstrationen und Fußballspielen zum Einsatz kommt. dpa