Das Amtsgericht Tiergarten soll gegen Hudhaifa Al-Mashhadani, den Leiter der säkularen Deutsch-Arabischen Schule Ibn Khaldun in Berlin-Neukölln, einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen haben wie der »Tagesspiegel« unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtet.
Demnach sieht der Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 190 Euro vor, insgesamt also 17.100 Euro. Die Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei noch nicht rechtskräftig, Al-Mashhadani habe Einspruch eingelegt. Nun müsse der Fall öffentlich vor Gericht verhandelt werden. Einen Termin dafür gebe es noch nicht.
Al-Mashhadani soll im November 2025 gegenüber der Berliner Polizei wahrheitswidrig angegeben haben, auf dem U-Bahnhof Rathaus Neukölln von einem Mann geschlagen und beinahe vor eine Bahn geschubst worden zu sein, teilte die Gerichtssprecherin mit.
Am 14. November hatte er an die Polizei geschrieben: »Als die U-Bahn einfuhr und ich im Begriff war, in den vorderen Wagen einzusteigen – jener, der sich unmittelbar beim Fahrer befindet –, wurde ich plötzlich und völlig unerwartet von hinten mehrfach heftig gestoßen, als wolle mich jemand vor den Zug schubsen.« Die deutsch-arabische Schule erklärte damals, nach dem Anschlagsversuch habe der Täter »eindeutige Bedrohungsgesten« gezeigt, »darunter eine Tötungsgeste«.
Im März 2026 erschien dann ein Artikel in der »taz«: Die Journalisten äußern erhebliche Zweifel an Al-Mashhadanis Darstellung des angeblichen Mordversuchs. Vier Tage später gelang es Reportern des »Tagesspiegel«, die Aufnahmen der Überwachungskameras zu sichten. Darauf stieg Hudhaifa Al-Mashhadani mit Kaffeebecher in der Hand in den ersten Waggon einer U-Bahn – und wurde erst dann von einem Mann angetippt, der mit zwei Fingern auf seine Augen deutet. Ein Stoß oder Schubser ist nicht zu erkennen. ja