Mit der Strafanzeige gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, wegen möglicher Relativierung der Schoa befasst sich nun die Staatsanwaltschaft Berlin.
Es müsse geprüft werden, ob ein Verfahrenshindernis vorliege, sagte ein Sprecher am Donnerstag. In dem Fall müsse geklärt werden, ob Abbas Immunität genieße. In dieser Zeit könnten keine Ermittlungen aufgenommen werden.
In einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor mehr als einer Woche hatte Abbas das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser als Holocaust bezeichnet: »Seit 1947 bis zum heutigen Tag hat Israel 50 Massaker in 50 palästinischen Dörfern und Städten, 50 Massaker, 50 Holocausts« begangen, sagte Abbas. Diese Äußerung hatte international für große Empörung und Ärger gesorgt.
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht eine diplomatische Immunität, wie ein Regierungssprecher später sagte. Es habe sich um den offiziellen Besuch eines Repräsentanten der palästinensischen Autonomiebehörde gehandelt. Die Justizbehörden müssten jedoch verbindlich klären, ob die Voraussetzungen für eine solche Immunität tatsächlich vorgelegen hätten, hieß es. Wenn dies der Fall wäre, könnte Abbas nicht strafrechtlich belangt werden.
Im Zusammenhang mit den Äußerungen von Abbas war beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin nach eigenen Angaben eine Strafanzeige wegen Relativierung der Schoa eingegangen.
»Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamts bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnisnahme und weiteren Entscheidung übersandt«, hieß es seinerzeit. kna