Meinung

Selbst leben statt Selbsttötung

In Deutschland soll das Strafgesetz geändert werden: Die »gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung« soll künftig unter Strafe stehen. Angehörige und dem Patienten Nahestehende hingegen sollen von der Strafandrohung ausgenommen werden. Was damit gemeint ist, umschreibt das Gesetz, das schon das Bundeskabinett passiert hat, »als abstrakt das Leben gefährdende Handlung«.

Schon gegenwärtig sind in Deutschland die Selbsttötung als solche und die Teilnahme daran nicht strafbar. Ebenfalls straffrei sind der gerechtfertigte Behandlungsabbruch, den man früher als »passive Sterbehilfe« bezeichnete, und die »indirekte Sterbehilfe«, also eine beispielsweise bei Schmerzbekämpfung in Kauf genommene Beschleunigung des Todes.

Dienstleistung Strafbar hingegen ist die Tötung auf Verlangen, auch wenn es in der Europäischen Union Staaten wie die Niederlande oder Belgien gibt, in denen diese »aktive Sterbehilfe« nicht generell verboten ist. Vor diesem Hintergrund steht nun in Deutschland die Gesetzesänderung an, die verhindern soll, dass der Freitod eines Menschen zur Dienstleistung, zum kommerziellen Geschäft wird.

Doch das geplante Gesetz bringt einige Probleme in Bezug auf die Halacha mit sich; in manchen Teilen steht es im klaren Widerspruch zu ihr. Die zeitgenössische halachische Meinung fordert eindringlich zur Achtung des Lebens auf: Was immer das Leben fördert, hat Vorrang. Zugleich muss dem Menschen geholfen werden, in Frieden zu sterben.

Halacha Maimonides entschied, das Wesen des Menschen liege in seinem Intellekt, was beinhaltet, es müsse dem Leben gestattet werden, zu Ende zu gehen, sobald die intellektuelle Fähigkeit dahin ist. Jede Form von aktiver Sterbehilfe ist von der Halacha verboten. Passive Sterbehilfe jedoch ist unter bestimmen Umständen erlaubt, wenn man beispielsweise bei einem schwer kranken terminalen Patienten darauf verzichtet, mit einer schmerzhaften Behandlung zu beginnen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist. In den Grundsätzen der Bundesärztekammer steht eindeutig, dass die Tötung eines Patienten auch dann zu verurteilen ist, »wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt«. Mit dieser Formulierung bin ich sehr zufrieden. Sie entspricht dem jüdischen Gesetz. Der Arzt hat in erster Linie den Auftrag, Leben zu erhalten, zu verlängern und Krankheiten zu bekämpfen.

Die Autorin ist Vorsitzende des Bundesverbandes Jüdischer Mediziner in Deutschland.

Bern

Mengele-Akten endlich öffentlich

Der Schweizer Nachrichtendienst blockierte den Zugang zu diesen Unterlagen jahrzehntelang. Nun wird diese Sperre aufgehoben

von Nicole Dreyfus  14.05.2026

Mittelmeer

Gaza-Hilfsflotte sticht von Türkei aus erneut in See

Israel wirft einigen Aktivisten Verbindungen mit der islamistischen Terrororganisation Hamas im Gazastreifen vor

 14.05.2026

Meinung

Orden für den Botschafter: Wie Leo XIV. Irans Regime aufwertet

Mit seinem Orden für den iranischen Botschafter beim Heiligen Stuhl verpasst der Papst den Menschen im Iran symbolisch einen Tritt in die Magengrube

von Michael Thaidigsmann  13.05.2026

Meinung

Linke Luftnummer

Der Fünf-Punkte-Plan gegen Antisemitismus der Berliner Linken ist heuchlerisch. Die Partei ist derzeit nämlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems

von Ralf Balke  13.05.2026

TikTok

Antisemitismus per Algorithmus

Antisemitische Inhalte auf der Social-Media-Plattform treten häufig codiert auf. Reichweitenstarke Beiträge sind oft uneindeutig und werden erst im Kontext als antisemitisch erkannt

 13.05.2026

Meinung

Was Sachsen-Anhalt im Herbst droht

Nach den aktuellen Umfragen ist eine Alleinregierung für die AfD zum Greifen nah. Was das allein für die Erinnerungspolitik bedeuten würde, konnte man zuletzt an der Reaktion der Landespartei auf den 8. Mai beobachten

von Mascha Malburg  13.05.2026

Berlin

Ulf Poschardt gibt Herausgeber-Position bei »Welt« auf

Die Hintergründe

von Steffen Trumpf  13.05.2026

Kommentar

Warum Dieter Nuhr den Leo-Baeck-Preis gerade jetzt verdient hat

Dass der Zentralrat der Juden den Kabarettisten ehrt, sendet ein wichtiges Signal weit über die jüdische Gemeinschaft hinaus

von Ahmad Mansour  13.05.2026

London

Sie »fischten« mit Geld nach Juden: Zwei Männer verurteilt

»Fishing for Jews« mit einer Angel, an der ein Geldschein hängt: Im Stadtteil Stamford Hill, in dem viele Charedim wohnen, werden die Verdächtigen von den Shomrim gestellt und später festgenommen

 13.05.2026