Justiz

Sachsenhausen-Prozess wird fortgesetzt

Wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fand der Prozess in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt. Foto: picture alliance/dpa

Der NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen wird nach einer medizinisch bedingten Pause am Donnerstag fortgesetzt. Das bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, am Mittwoch auf Anfrage.

Der 100-jährige Angeklagte musste sich zuvor den Angaben zufolge einem kleineren medizinischen Eingriff unterziehen. Die beiden für die vergangene Woche vorgesehenen Verhandlungstermine wurden deshalb aufgehoben. Angeklagt ist er wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen. (AZ: 11 Ks 4/21)

nebenkläger Die Verhandlung soll am Donnerstag mit der Aussage eines Nebenklägers aus Israel fortgesetzt werden, der in Sachsenhausen inhaftiert war. Am Freitag soll ein Nebenkläger aus Frankreich, Nachkomme eines Häftlings, angehört werden.

Den Ermittlungen der brandenburgischen Kriminalpolizei zufolge hat der Angeklagte Josef S. in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet.

Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem verschiedene Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen.

Josef S. hatte sich bei seiner Vernehmung am zweiten Prozesstag für unschuldig erklärt. In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte er sich zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. epd

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Da steht er also wieder vor dem Kanzleramt. Nicht als Sänger, nicht als geläuterter Rückkehrer, nicht als jemand, der seine eigenen Irrwege wirklich aufgearbeitet hätte, sondern als Lautsprecher für den nächsten verschwörungsideologischen Ausnahmezustand

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