Urteil

Recht weit gefasst

Ein solches Plakat allein verletzt die Menschenwürde nicht, sagen die Verfassungsrichter. Foto: attenzione

Urteil

Recht weit gefasst

»Ausländer-Rückführung« ist von Meinungsfreiheit gedeckt

von Milosz Matuschek  15.03.2010 19:30 Uhr

In Kurzform könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, so lauten: Ausländerfeindlichkeit ist ein hässliches gesellschaftliches Phänomen, aber nicht alles, was hässlich ist, verletzt zugleich die Menschenwürde und gehört verboten. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Plakataufschriften »Ausländer-Rückführung« und »für ein lebenswertes deutsches Augsburg« keine Volksverhetzung darstellen und den Schutz der freien Meinungsäußerung genießen.

menschenwürde Abgeschlossen ist die Sache mit dem BVerfG-Urteil jedoch nicht. Es bleibt weiter umstritten, wo die Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört. Die obersten Verfassungshüter monieren an den Urteilen der Vorinstanzen zwei Aspekte: Erstens hätten die Richter den Plakattext des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« einseitig interpretiert. Man sei nur auf den verächtlich machenden Charakter eingegangen. Hingegen sei eine damit verbundene Kritik der Einwanderungspolitik nicht berücksichtigt worden. Zweitens hätten die Richter des Bayerischen Obersten Landgerichts die Tragweite der Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt.

Das BVerfG prüft nur, ob die Vorinstanzen den Inhalt und die Tragweite von Grundrechten richtig erkannt und bewertet haben. Dann wird abgewogen: Was spricht für die Meinungsfreiheit auf der einen Seite? Was spricht für andere schützenswerte Güter, wie beispielsweise die Ehre, auf der anderen Seite? Ob die Vorinstanz das einfache Recht richtig anwendet, interessiert das BVerfG in der Regel nicht. Derartige Fehler soll der Gang durch die Instanzen aufdecken.

Freispruch Im Fall der Volksverhetzung ist es jedoch komplizierter: Denn die einschlägige Vorschrift (Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches) setzt voraus, dass die Äußerung einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen muss. Da die Menschenwürde hier nicht nur ein einfachgesetzlicher Begriff ist, sondern gleichfalls der archimedische Punkt des Grundgesetzes, entscheidet dessen Auslegung über Strafe oder Freispruch für die Verantwortlichen des Augsburger Bündnisses. Es ging dem BVerfG also gar nicht so sehr um die Frage: Was ist im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? Sondern vielmehr um die Frage: Wann verstößt eine Aussage gegen die Menschenwürde?

Bejaht man nämlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde, so ist jede Abwägung obsolet, auch die mit der Meinungsfreiheit: Die Menschenwürde ist unabwäg- bar. Das ist gemeint, wenn es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: »Die Menschenwürde ist unantastbar.« Durch die Unantastbarkeit ist sie der stärkste Trumpf unter den Grundrechten. Rechtlich ist der Schutzbereich, anders als etwa im allgemeinen Sprachgebrauch, relativ eng: Für eine Verletzung der Menschenwürde bedarf es eines Verhaltens, das den Subjektcharakter des Menschen prinzipiell in Frage stellt und ihn in einer Weise verächtlich macht, die ihn in seinem Persönlichkeitskern berührt.

geschmacklos Im Augsburger Fall hatten die Vorinstanzen entschieden, dass die Menschenwürde dadurch berührt sei, dass das Plakat suggeriere, Ausländer seien keine gleichwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Dem BVerfG war das zu wenig: Eine Aussage wie »Ausländer-Rückführung« ohne Nennung weiterer Begleitumstände sei zu pauschal und allgemein. Aus ihr könne man noch nicht schließen, dass Ausländer entrechtet und zum Objekt gemacht werden. Ist das Plakat geschmacklos? Mit Sicherheit. Ist es beleidigend? Das wohl auch. Niemandem wird gerne bescheinigt, eine Stadt nicht lebenswert zu machen. Aber um Beleidigung geht es hier nicht. Verletzt diese Aussage die Menschenwürde? Das wohl noch nicht. Etwas anderes hätte sich erst ergeben, wenn Ausländer zusätzlich mit Parasiten oder Schweinekot verglichen worden wären, wie es zwei Gerichte schon mal entschieden haben.

Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Ansage einer Ausländer-Rückführung daher »nur« irgendwo zwischen politischer Geschmacklosigkeit und Ehrverletzung.

Kalenderblatt

Der Marschall war vieles, aber kein Judenretter: Philippe Pétain taugt auch 75 Jahre nach seinem Tod für einen Skandal

Marschall Pétain, Verdun, Vichy-Regime - war da was? Über einen Mann, der im Nachbarland Frankreich vom Helden zum Verfemten wurde und über das Schicksal von Tausenden Juden im Zweiten Weltkrieg mitbestimmte

von Joachim Heinz  15.07.2026

Wahlen

Friedrich Merz: Werde alles tun, damit AfD nicht in Verantwortung kommt

Viele sorgen sich vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor möglichen Wahlsiegen der AfD. Kanzler Merz hingegen gibt sich zuversichtlich, dass das zu verhindern sei

 15.07.2026

Meinung

Die Fußball-WM war ein voller Erfolg

Schon jetzt steht fest, dass die Weltmeisterschaft 2026 unvergesslich bleiben wird. Zumindest, wenn man die Kriterien des Fußballphilosophen Nick Hornby zugrunde legt

von Elke Wittich  15.07.2026

Kommentar

Sichere Hochschule auch für Jüdinnen und Juden!

Sicherheit ist zentral, aber auch Respekt vor Arbeitsruhegeboten. Wer Prüfungen auf hohe jüdische Feiertage legt, verlangt von Juden, für ihre Religionsausübung Nachteile beim Studienfortschritt in Kauf zu nehmen

von Volker Beck  15.07.2026

Iran

Propagandaplakat in Teheran zeigt Trump im Sarg

Auf dem Plakat wird Vergeltung gefordert. Doch viele Iranerinnen und Iraner stehen den Racheaufrufen kritisch gegenüber

 15.07.2026

Chemnitz

Neonazi Liebich nach Deutschland gebracht

Schon Ende August 2025 sollte er die Haft antreten, floh jedoch stattdessen. Einige Monate später wurde der Neonazi gefasst, nun ist er wieder in Deutschland. Wo kommt Liebich nun hinter Gitter?

 15.07.2026

Erfurt

Hape Kerkeling für Anhörung zu AfD-Verbot geladen

Der Kabarettist ist auf Betreiben der Linken eingeladen. Der Komiker werde sich aber »zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern«, teilt sein Büro mit

 15.07.2026

Washington D.C.

USA starten Kampagne gegen Internationalen Strafgerichtshof

US-Außenminister Marco Rubio wirft dem ICC einen Angriff auf die amerikanische Souveränität vor. Er plant eine koordinierte Reaktion verschiedener US-Behörden

 15.07.2026

Analyse

Das iranische Regime hat sich verkalkuliert

In Teheran glaubte man, dass US-Präsident Trump den Konflikt bis zu den Midterm-Wahlen nicht mehr eskalieren lassen würde. Doch in der amerikanischen Außenpolitik hat offenbar ein Lernprozess eingesetzt

von Michael Spaney  15.07.2026 Aktualisiert