Urteil

Recht weit gefasst

Ein solches Plakat allein verletzt die Menschenwürde nicht, sagen die Verfassungsrichter. Foto: attenzione

Urteil

Recht weit gefasst

»Ausländer-Rückführung« ist von Meinungsfreiheit gedeckt

von Milosz Matuschek  15.03.2010 19:30 Uhr

In Kurzform könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, so lauten: Ausländerfeindlichkeit ist ein hässliches gesellschaftliches Phänomen, aber nicht alles, was hässlich ist, verletzt zugleich die Menschenwürde und gehört verboten. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Plakataufschriften »Ausländer-Rückführung« und »für ein lebenswertes deutsches Augsburg« keine Volksverhetzung darstellen und den Schutz der freien Meinungsäußerung genießen.

menschenwürde Abgeschlossen ist die Sache mit dem BVerfG-Urteil jedoch nicht. Es bleibt weiter umstritten, wo die Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört. Die obersten Verfassungshüter monieren an den Urteilen der Vorinstanzen zwei Aspekte: Erstens hätten die Richter den Plakattext des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« einseitig interpretiert. Man sei nur auf den verächtlich machenden Charakter eingegangen. Hingegen sei eine damit verbundene Kritik der Einwanderungspolitik nicht berücksichtigt worden. Zweitens hätten die Richter des Bayerischen Obersten Landgerichts die Tragweite der Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt.

Das BVerfG prüft nur, ob die Vorinstanzen den Inhalt und die Tragweite von Grundrechten richtig erkannt und bewertet haben. Dann wird abgewogen: Was spricht für die Meinungsfreiheit auf der einen Seite? Was spricht für andere schützenswerte Güter, wie beispielsweise die Ehre, auf der anderen Seite? Ob die Vorinstanz das einfache Recht richtig anwendet, interessiert das BVerfG in der Regel nicht. Derartige Fehler soll der Gang durch die Instanzen aufdecken.

Freispruch Im Fall der Volksverhetzung ist es jedoch komplizierter: Denn die einschlägige Vorschrift (Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches) setzt voraus, dass die Äußerung einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen muss. Da die Menschenwürde hier nicht nur ein einfachgesetzlicher Begriff ist, sondern gleichfalls der archimedische Punkt des Grundgesetzes, entscheidet dessen Auslegung über Strafe oder Freispruch für die Verantwortlichen des Augsburger Bündnisses. Es ging dem BVerfG also gar nicht so sehr um die Frage: Was ist im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? Sondern vielmehr um die Frage: Wann verstößt eine Aussage gegen die Menschenwürde?

Bejaht man nämlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde, so ist jede Abwägung obsolet, auch die mit der Meinungsfreiheit: Die Menschenwürde ist unabwäg- bar. Das ist gemeint, wenn es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: »Die Menschenwürde ist unantastbar.« Durch die Unantastbarkeit ist sie der stärkste Trumpf unter den Grundrechten. Rechtlich ist der Schutzbereich, anders als etwa im allgemeinen Sprachgebrauch, relativ eng: Für eine Verletzung der Menschenwürde bedarf es eines Verhaltens, das den Subjektcharakter des Menschen prinzipiell in Frage stellt und ihn in einer Weise verächtlich macht, die ihn in seinem Persönlichkeitskern berührt.

geschmacklos Im Augsburger Fall hatten die Vorinstanzen entschieden, dass die Menschenwürde dadurch berührt sei, dass das Plakat suggeriere, Ausländer seien keine gleichwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Dem BVerfG war das zu wenig: Eine Aussage wie »Ausländer-Rückführung« ohne Nennung weiterer Begleitumstände sei zu pauschal und allgemein. Aus ihr könne man noch nicht schließen, dass Ausländer entrechtet und zum Objekt gemacht werden. Ist das Plakat geschmacklos? Mit Sicherheit. Ist es beleidigend? Das wohl auch. Niemandem wird gerne bescheinigt, eine Stadt nicht lebenswert zu machen. Aber um Beleidigung geht es hier nicht. Verletzt diese Aussage die Menschenwürde? Das wohl noch nicht. Etwas anderes hätte sich erst ergeben, wenn Ausländer zusätzlich mit Parasiten oder Schweinekot verglichen worden wären, wie es zwei Gerichte schon mal entschieden haben.

Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Ansage einer Ausländer-Rückführung daher »nur« irgendwo zwischen politischer Geschmacklosigkeit und Ehrverletzung.

Nahost

Wie der Konflikt im Libanon den US-Deal mit Iran gefährdet

Der Gesprächsbeginn zwischen Washington und Teheran in der Schweiz lässt auf sich warten. Derweil spitzt sich die Lage zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon zu. Es gibt Tote auf beiden Seiten

von Hans Dahne, Christoph Meyer, Mathis Richtmann  19.06.2026

Meinung

Wie Holger Friedrich und seine »Berliner Zeitung« Juden instrumentalisieren

Ob in der Debatte über den Umgang mit KI oder Kreml-Diktator Wladimir Putin: Der Verleger interessiert sich nur dann für Juden, wenn es seinen Interessen dient

von Matthias Meisner  19.06.2026

Berlin

Nouripour zu Iran-Rahmenabkommen: »Weg in Normalität für Regime«

Ist das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran ein Weg in den Frieden? Bundestagsvizepräsident Nouripour bezweifelt das. Die Übereinkunft gebe dem Iran vielmehr »eine andere Legitimität«

 19.06.2026

Bayreuth

Bayreuther Gedenkveranstaltung mit Michel Friedman soll nun doch stattfinden

Eine Gedenkveranstaltung zum Bayreuther Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Michel Friedman und Charlotte Knobloch zeigen sich entsetzt – jetzt rudert das weltbekannte Opernfestival zurück

 19.06.2026

Washington D.C.

Republikaner kritisieren Trumps Iran-Abkommen ungewöhnlich scharf

»Die Geschichte zeigt, dass es eine außergewöhnlich schlechte Idee ist, Milliarden Dollar an theokratische Verrückte zu geben, die uns ermorden wollen«, sagt Senator Ted Cruz

 19.06.2026

Wahlkampf in Israel

Trump signalisiert Unterstützung für Netanjahu

»Ich werde mir ansehen müssen, wer kandidiert, aber ich mag Bibi sehr«, sagt der amerikanische Präsident

 19.06.2026

Genf

Absage aus Bern: Heute keine USA-Iran-Gespräche

Abkommen unterzeichnet, Treffen abgesagt: Die geplante Gesprächsrunde in der Schweiz findet heute doch nicht statt

 19.06.2026

Bayreuth

Scharfe Kritik nach abgesagter Gedenkveranstaltung

Eine Gedenkveranstaltung zum Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Charlotte Knobloch ist entsetzt über die Bayreuther Festspiele

 19.06.2026

Essay

Zwischen Progressivität und Zerfaserung

Quo vadis, liberales Judentum? Ein Debattenbeitrag von Avitall Gerstetter

von Avitall Gerstetter  19.06.2026