Urteil

Recht weit gefasst

Ein solches Plakat allein verletzt die Menschenwürde nicht, sagen die Verfassungsrichter. Foto: attenzione

Urteil

Recht weit gefasst

»Ausländer-Rückführung« ist von Meinungsfreiheit gedeckt

von Milosz Matuschek  15.03.2010 19:30 Uhr

In Kurzform könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, so lauten: Ausländerfeindlichkeit ist ein hässliches gesellschaftliches Phänomen, aber nicht alles, was hässlich ist, verletzt zugleich die Menschenwürde und gehört verboten. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Plakataufschriften »Ausländer-Rückführung« und »für ein lebenswertes deutsches Augsburg« keine Volksverhetzung darstellen und den Schutz der freien Meinungsäußerung genießen.

menschenwürde Abgeschlossen ist die Sache mit dem BVerfG-Urteil jedoch nicht. Es bleibt weiter umstritten, wo die Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört. Die obersten Verfassungshüter monieren an den Urteilen der Vorinstanzen zwei Aspekte: Erstens hätten die Richter den Plakattext des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« einseitig interpretiert. Man sei nur auf den verächtlich machenden Charakter eingegangen. Hingegen sei eine damit verbundene Kritik der Einwanderungspolitik nicht berücksichtigt worden. Zweitens hätten die Richter des Bayerischen Obersten Landgerichts die Tragweite der Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt.

Das BVerfG prüft nur, ob die Vorinstanzen den Inhalt und die Tragweite von Grundrechten richtig erkannt und bewertet haben. Dann wird abgewogen: Was spricht für die Meinungsfreiheit auf der einen Seite? Was spricht für andere schützenswerte Güter, wie beispielsweise die Ehre, auf der anderen Seite? Ob die Vorinstanz das einfache Recht richtig anwendet, interessiert das BVerfG in der Regel nicht. Derartige Fehler soll der Gang durch die Instanzen aufdecken.

Freispruch Im Fall der Volksverhetzung ist es jedoch komplizierter: Denn die einschlägige Vorschrift (Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches) setzt voraus, dass die Äußerung einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen muss. Da die Menschenwürde hier nicht nur ein einfachgesetzlicher Begriff ist, sondern gleichfalls der archimedische Punkt des Grundgesetzes, entscheidet dessen Auslegung über Strafe oder Freispruch für die Verantwortlichen des Augsburger Bündnisses. Es ging dem BVerfG also gar nicht so sehr um die Frage: Was ist im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? Sondern vielmehr um die Frage: Wann verstößt eine Aussage gegen die Menschenwürde?

Bejaht man nämlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde, so ist jede Abwägung obsolet, auch die mit der Meinungsfreiheit: Die Menschenwürde ist unabwäg- bar. Das ist gemeint, wenn es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: »Die Menschenwürde ist unantastbar.« Durch die Unantastbarkeit ist sie der stärkste Trumpf unter den Grundrechten. Rechtlich ist der Schutzbereich, anders als etwa im allgemeinen Sprachgebrauch, relativ eng: Für eine Verletzung der Menschenwürde bedarf es eines Verhaltens, das den Subjektcharakter des Menschen prinzipiell in Frage stellt und ihn in einer Weise verächtlich macht, die ihn in seinem Persönlichkeitskern berührt.

geschmacklos Im Augsburger Fall hatten die Vorinstanzen entschieden, dass die Menschenwürde dadurch berührt sei, dass das Plakat suggeriere, Ausländer seien keine gleichwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Dem BVerfG war das zu wenig: Eine Aussage wie »Ausländer-Rückführung« ohne Nennung weiterer Begleitumstände sei zu pauschal und allgemein. Aus ihr könne man noch nicht schließen, dass Ausländer entrechtet und zum Objekt gemacht werden. Ist das Plakat geschmacklos? Mit Sicherheit. Ist es beleidigend? Das wohl auch. Niemandem wird gerne bescheinigt, eine Stadt nicht lebenswert zu machen. Aber um Beleidigung geht es hier nicht. Verletzt diese Aussage die Menschenwürde? Das wohl noch nicht. Etwas anderes hätte sich erst ergeben, wenn Ausländer zusätzlich mit Parasiten oder Schweinekot verglichen worden wären, wie es zwei Gerichte schon mal entschieden haben.

Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Ansage einer Ausländer-Rückführung daher »nur« irgendwo zwischen politischer Geschmacklosigkeit und Ehrverletzung.

Berlin

Söder warnt SPD und Grüne vor Koalition mit Linkspartei

Nach der Wahl in Berlin mit dem Sieg der Linkspartei ist noch immer unklar, wer künftig regieren wird. Der CSU-Chef hat eine klare Erwartung für den Umgang mit dem Wahlsieger

 25.09.2026

Kassel/Heidenau

Stadt stoppt Stolpersteine – Künstler: War zu erwarten

Der Stadtrat von Heidenau bei Dresden lässt keine neuen Stolpersteine im Straßenraum zu. Der Initiator der Gedenksteine, Gunter Demnig, warnt vor Unsichtbarkeit der NS-Opfer und will weitermachen

 25.09.2026

Berlin

Schuster: Seit Hamas-Angriff kaum Kontakte zu muslimischen Verbänden

Er hat muslimische Freunde. Doch offizielle Beziehungen zwischen der jüdischen Gemeinde und muslimischen Verbänden gibt es kaum noch. Der Zentralratspräsident kritisiert dies und hofft auf Besserung

 25.09.2026

USA

Rennpferd muss wegen Hitler-Bezug umbenannt werden

Der Jockey Club erhält eine formale Beschwerde, woraufhin der Name des Tieres verboten wird. Wie hieß das Pferd? Und wie heißt es jetzt?

 25.09.2026

New York

Susan Sarandon bei Demo gegen Israel festgenommen

Zwei Proteste gegen Israel fanden während der Rede von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vor der UNO statt. Bei einer davon wurde zum Mord an ihm aufgerufen

 25.09.2026

New York

Netanjahu vor der UNO: »Israel hat keinen anderen Weg als zu gewinnen«

Der israelische Ministerpräsident spricht über Iran, Katar, die Türkei. Er konfrontiert Kritiker seines Landes, inklusive Bürgermeister Zohran Mamdani

 25.09.2026

Berlin

Berliner Linken-Chefin: »sehr überrascht« über Kritik

Seit der Berlin-Wahl am Sonntag wird bundesweit heftig über Antisemitismus bei der Linkspartei diskutiert. Sieht die Landesvorsitzende Kerstin Wolter ein strukturelles Problem in ihrer Partei?

 25.09.2026

Nach der Wahl

Berliner SPD will mit Linken und CDU sondieren

Die Sozialdemokraten wollen mit dem Wahlsieger Linke und der CDU über eine mögliche Regierungsbildung sprechen. Parteichef Krach nennt eine »rote Linie«

 25.09.2026

New York

Berichte: Iran legt Sieben-Tage-Plan zur Beendigung des Kriegs vor

Die USA und der Iran verhandeln mit Hilfe von Vermittlern über die Zukunft der Straße von Hormus. Nun will die iranische Seite einen Vorschlag ins Spiel gebracht haben

 25.09.2026