Urteil

Recht weit gefasst

Ein solches Plakat allein verletzt die Menschenwürde nicht, sagen die Verfassungsrichter. Foto: attenzione

Urteil

Recht weit gefasst

»Ausländer-Rückführung« ist von Meinungsfreiheit gedeckt

von Milosz Matuschek  15.03.2010 19:30 Uhr

In Kurzform könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, so lauten: Ausländerfeindlichkeit ist ein hässliches gesellschaftliches Phänomen, aber nicht alles, was hässlich ist, verletzt zugleich die Menschenwürde und gehört verboten. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Plakataufschriften »Ausländer-Rückführung« und »für ein lebenswertes deutsches Augsburg« keine Volksverhetzung darstellen und den Schutz der freien Meinungsäußerung genießen.

menschenwürde Abgeschlossen ist die Sache mit dem BVerfG-Urteil jedoch nicht. Es bleibt weiter umstritten, wo die Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört. Die obersten Verfassungshüter monieren an den Urteilen der Vorinstanzen zwei Aspekte: Erstens hätten die Richter den Plakattext des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« einseitig interpretiert. Man sei nur auf den verächtlich machenden Charakter eingegangen. Hingegen sei eine damit verbundene Kritik der Einwanderungspolitik nicht berücksichtigt worden. Zweitens hätten die Richter des Bayerischen Obersten Landgerichts die Tragweite der Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt.

Das BVerfG prüft nur, ob die Vorinstanzen den Inhalt und die Tragweite von Grundrechten richtig erkannt und bewertet haben. Dann wird abgewogen: Was spricht für die Meinungsfreiheit auf der einen Seite? Was spricht für andere schützenswerte Güter, wie beispielsweise die Ehre, auf der anderen Seite? Ob die Vorinstanz das einfache Recht richtig anwendet, interessiert das BVerfG in der Regel nicht. Derartige Fehler soll der Gang durch die Instanzen aufdecken.

Freispruch Im Fall der Volksverhetzung ist es jedoch komplizierter: Denn die einschlägige Vorschrift (Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches) setzt voraus, dass die Äußerung einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen muss. Da die Menschenwürde hier nicht nur ein einfachgesetzlicher Begriff ist, sondern gleichfalls der archimedische Punkt des Grundgesetzes, entscheidet dessen Auslegung über Strafe oder Freispruch für die Verantwortlichen des Augsburger Bündnisses. Es ging dem BVerfG also gar nicht so sehr um die Frage: Was ist im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? Sondern vielmehr um die Frage: Wann verstößt eine Aussage gegen die Menschenwürde?

Bejaht man nämlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde, so ist jede Abwägung obsolet, auch die mit der Meinungsfreiheit: Die Menschenwürde ist unabwäg- bar. Das ist gemeint, wenn es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: »Die Menschenwürde ist unantastbar.« Durch die Unantastbarkeit ist sie der stärkste Trumpf unter den Grundrechten. Rechtlich ist der Schutzbereich, anders als etwa im allgemeinen Sprachgebrauch, relativ eng: Für eine Verletzung der Menschenwürde bedarf es eines Verhaltens, das den Subjektcharakter des Menschen prinzipiell in Frage stellt und ihn in einer Weise verächtlich macht, die ihn in seinem Persönlichkeitskern berührt.

geschmacklos Im Augsburger Fall hatten die Vorinstanzen entschieden, dass die Menschenwürde dadurch berührt sei, dass das Plakat suggeriere, Ausländer seien keine gleichwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Dem BVerfG war das zu wenig: Eine Aussage wie »Ausländer-Rückführung« ohne Nennung weiterer Begleitumstände sei zu pauschal und allgemein. Aus ihr könne man noch nicht schließen, dass Ausländer entrechtet und zum Objekt gemacht werden. Ist das Plakat geschmacklos? Mit Sicherheit. Ist es beleidigend? Das wohl auch. Niemandem wird gerne bescheinigt, eine Stadt nicht lebenswert zu machen. Aber um Beleidigung geht es hier nicht. Verletzt diese Aussage die Menschenwürde? Das wohl noch nicht. Etwas anderes hätte sich erst ergeben, wenn Ausländer zusätzlich mit Parasiten oder Schweinekot verglichen worden wären, wie es zwei Gerichte schon mal entschieden haben.

Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Ansage einer Ausländer-Rückführung daher »nur« irgendwo zwischen politischer Geschmacklosigkeit und Ehrverletzung.

Meinung

Wenn niemand sonst zu Israel steht

Unser Autor ist Schüler auf einem Gymnasium nahe Köln. Mit Entsetzen musste er feststellen, dass Antisemitismus und Israelhass in seiner Klasse weit verbreitet sind. Nun fragt er sich: Wie kann das sein?

von Jan Tersteegen  22.06.2026

Verhandlungen

USA lockern Sanktionen auf iranisches Öl

Nach »produktiven« Gesprächen mit dem Iran setzen die USA Teile ihrer Sanktionen gegen den Iran vorübergehend aus. Die Maßnahme könnte dem Iran Milliarden einbringen und die Energiemärkte beruhigen

 22.06.2026

Trauer

Ex-Fed-Chef Alan Greenspan ist gestorben

Er galt jahrelang als Orakel und Maestro: Über 18 Jahre lang herrschte Alan Greenspan als Zentralbankchef über die Zinspolitik der weltgrößten Wirtschaftsmacht

von Anna Ringle, Thomas Kaufner  22.06.2026

Debatte

Jüdischer Verein verlangt Schutz für das Tragen religiöser Symbole

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Bei einem Prozess wegen Volksverhetzung in Flensburg musste eine Zuschauerin ihre Davidsternkette ablegen. Der Verein Jüdischer Hochschullehrender fordert nun Maßnahmen von der Justiz

 22.06.2026

Berlin

Mann mit Kippa beleidigt und bespuckt

Laut eines Medienberichts kam es am Samstag in Berlin-Charlottenburg zu einem antisemitischen Vorfall

 22.06.2026 Aktualisiert

Essay

Das Kopftuch und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  22.06.2026

Berlin

Nova-Ausstellung: Interne Unterlagen zeigen Streit um Fördergeld

Die Finanzierung des Projekts war bis zuletzt umstritten. Eine angekündigte Kürzung der Landesförderung in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro wurde zurückgenommen

 22.06.2026

Hamburg

Er spionierte Josef Schuster und Volker Beck aus: Däne vor Gericht

Der Mann mit afghanischen Wurzeln soll im Auftrag des Iran spioniert haben

 22.06.2026

Bundeswehr

Fünf Jahre Militärrabbinat

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte, die Jüdische Militärseelsorge bereichere den Dienstalltag und schärfe die ethische Orientierung der Streitkräfte

 22.06.2026