Urteil

Recht weit gefasst

Ein solches Plakat allein verletzt die Menschenwürde nicht, sagen die Verfassungsrichter. Foto: attenzione

Urteil

Recht weit gefasst

»Ausländer-Rückführung« ist von Meinungsfreiheit gedeckt

von Milosz Matuschek  15.03.2010 19:30 Uhr

In Kurzform könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, so lauten: Ausländerfeindlichkeit ist ein hässliches gesellschaftliches Phänomen, aber nicht alles, was hässlich ist, verletzt zugleich die Menschenwürde und gehört verboten. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Plakataufschriften »Ausländer-Rückführung« und »für ein lebenswertes deutsches Augsburg« keine Volksverhetzung darstellen und den Schutz der freien Meinungsäußerung genießen.

menschenwürde Abgeschlossen ist die Sache mit dem BVerfG-Urteil jedoch nicht. Es bleibt weiter umstritten, wo die Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört. Die obersten Verfassungshüter monieren an den Urteilen der Vorinstanzen zwei Aspekte: Erstens hätten die Richter den Plakattext des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« einseitig interpretiert. Man sei nur auf den verächtlich machenden Charakter eingegangen. Hingegen sei eine damit verbundene Kritik der Einwanderungspolitik nicht berücksichtigt worden. Zweitens hätten die Richter des Bayerischen Obersten Landgerichts die Tragweite der Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt.

Das BVerfG prüft nur, ob die Vorinstanzen den Inhalt und die Tragweite von Grundrechten richtig erkannt und bewertet haben. Dann wird abgewogen: Was spricht für die Meinungsfreiheit auf der einen Seite? Was spricht für andere schützenswerte Güter, wie beispielsweise die Ehre, auf der anderen Seite? Ob die Vorinstanz das einfache Recht richtig anwendet, interessiert das BVerfG in der Regel nicht. Derartige Fehler soll der Gang durch die Instanzen aufdecken.

Freispruch Im Fall der Volksverhetzung ist es jedoch komplizierter: Denn die einschlägige Vorschrift (Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches) setzt voraus, dass die Äußerung einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen muss. Da die Menschenwürde hier nicht nur ein einfachgesetzlicher Begriff ist, sondern gleichfalls der archimedische Punkt des Grundgesetzes, entscheidet dessen Auslegung über Strafe oder Freispruch für die Verantwortlichen des Augsburger Bündnisses. Es ging dem BVerfG also gar nicht so sehr um die Frage: Was ist im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? Sondern vielmehr um die Frage: Wann verstößt eine Aussage gegen die Menschenwürde?

Bejaht man nämlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde, so ist jede Abwägung obsolet, auch die mit der Meinungsfreiheit: Die Menschenwürde ist unabwäg- bar. Das ist gemeint, wenn es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: »Die Menschenwürde ist unantastbar.« Durch die Unantastbarkeit ist sie der stärkste Trumpf unter den Grundrechten. Rechtlich ist der Schutzbereich, anders als etwa im allgemeinen Sprachgebrauch, relativ eng: Für eine Verletzung der Menschenwürde bedarf es eines Verhaltens, das den Subjektcharakter des Menschen prinzipiell in Frage stellt und ihn in einer Weise verächtlich macht, die ihn in seinem Persönlichkeitskern berührt.

geschmacklos Im Augsburger Fall hatten die Vorinstanzen entschieden, dass die Menschenwürde dadurch berührt sei, dass das Plakat suggeriere, Ausländer seien keine gleichwertigen Mitglieder der Gesellschaft. Dem BVerfG war das zu wenig: Eine Aussage wie »Ausländer-Rückführung« ohne Nennung weiterer Begleitumstände sei zu pauschal und allgemein. Aus ihr könne man noch nicht schließen, dass Ausländer entrechtet und zum Objekt gemacht werden. Ist das Plakat geschmacklos? Mit Sicherheit. Ist es beleidigend? Das wohl auch. Niemandem wird gerne bescheinigt, eine Stadt nicht lebenswert zu machen. Aber um Beleidigung geht es hier nicht. Verletzt diese Aussage die Menschenwürde? Das wohl noch nicht. Etwas anderes hätte sich erst ergeben, wenn Ausländer zusätzlich mit Parasiten oder Schweinekot verglichen worden wären, wie es zwei Gerichte schon mal entschieden haben.

Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Ansage einer Ausländer-Rückführung daher »nur« irgendwo zwischen politischer Geschmacklosigkeit und Ehrverletzung.

Berlin

Jüdische Kulturtage müssen Hauptausstellung absagen

Wegen einer Finanzierungslücke fällt die Ausstellung aus. Die Jüdische Gemeinde kritisiert die Förderentscheidung des Senats

 12.10.2026

Mitglieder der JSUD vor dem Eingang zum Synagogenhof der Jüdischen Gemeinde Halle

Sachsen-Anhalt

So instrumentalisiert die AfD den Eklat von Halle

AfD-Rechtsaußen Hans-Thomas Tillschneider geriert sich als Opfer »fanatisierter Studenten«. Eine Einordnung

von André Anchuelo  12.10.2026

Hintergrund

Katharina von Schnurbein wird neue Antisemitismusbeauftragte

Die EU-Antisemitismusbeauftragte wechselt von Brüssel nach Berlin und folgt auf Felix Klein. Ein Porträt

von Michael Thaidigsmann  12.10.2026

Berlin

Merz fordert SPD und Grüne auf, nicht mit Linken zu koalieren

Gibt es in Berlin eine rot-rot-grüne Koalition? Der Kanzler appelliert an SPD und Grüne

 12.10.2026

Kommentar

Vereint unter dem Dach eines Rechtsextremen

Der Verleger Jürgen Elsässer hat die Fraktionen von AfD und BSW für ein Kennenlernen in sein Magdeburger TV-Studio eingeladen. Dabei soll es auch um eine strategische Zusammenarbeit gegangen sein

von Ralf Fischer  12.10.2026

Berlin

120 Linke kritisieren Antisemitismus-Papier

Linke, Grüne und SPD haben sich vor dem Beginn von Sondierungsgesprächen zum Vorgehen gegen Antisemitismus verständigt. Daran gibt es aus der Linke nun deutliche Kritik

 12.10.2026

Kommentar

Die Linke hat ihren eigenen Antisemitismus nicht verstanden

Nein, wir sind natürlich keine Antisemiten, schallt es aus der Linken, wir kritisieren nur die israelische Regierung! Diese Formel wird immer wieder als Rechtfertigung herausgeholt

von Frank Schmiechen  12.10.2026

Washington D.C.

21 US-Soldaten im Iran-Krieg gestorben

Die meisten US-Amerikaner sind nicht vom Krieg im Iran überzeugt. Eine Anpassung der Todeszahlen könnte den Unmut noch vergrößern

 12.10.2026

Kommentar

Mit schwerem Koffer zurück aus Berlin

Wie ein deutscher Holocaust-Überlebender auf die sich abzeichnende Koalition von SPD und Grünen mit Antisemiten, Terror-Relativierern und anderen Genozid-Schreiern blickt

von Roman Haller  11.10.2026