Bundestag

Recht schnittig

Ein einziges Mal gab es Beifall im Rechtsausschuss des Bundestags. Da hatte Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, bei einer öffentlichen Anhörung sein Plädoyer gegen das geplante Beschneidungsgesetz mit der Formulierung abgeschlossen, es sei »eine Bagatellisierung von Körperverletzung«. Doch Beifalls- und Unmutsäußerungen sind im Rechtsausschuss nicht erlaubt, und der Ausschussvorsitzende, Siegfried Kauder (CDU), sorgte schnell für Ruhe.

lesung Nachdem der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung sowohl den Entwurf der Bundesregierung als auch einen alternativen Entwurf von Abgeordneten der Oppositionsfraktionen diskutiert hatte, lud der Rechtsausschuss am Montag elf Experten ein. Die Bundesregierung will mit breiter Zustimmung in allen Fraktionen die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen prinzipiell legalisieren. Eine Beschneidung bis zum sechsten Lebensmonat soll auch durch einen Mohel möglich sein.

Der Alternativentwurf, der von den kinderpolitischen Sprecherinnen der SPD, der Grünen und der Linken, Marlene Rupprecht, Katja Dörner und Diana Golze, vorgelegt wurde und bislang von 66 Abgeordneten unterstützt wird, fordert ein Mindestalter von 14 Jahren für eine religiöse Beschneidung.

Experten Im Rechtsausschuss kamen Mediziner, Juristen und Vertreter der betroffenen Religionsgemeinschaften zu Wort. Für den Zentralrat der Juden sprach dessen Generalsekretär Stephan J. Kramer. Der Zentralrat der Muslime war durch den Vorsitzenden Aiman A. Mazyek vertreten. Als Expertin für medizinische Fragen war unter anderem Antje Yael Deusel geladen, Rabbinerin und Urologin aus Bamberg. Juristische Fragen beantworteten auch Hans Michael Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen, und Reinhard Merkel von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

Das Gros der Experten sprach sich für den Entwurf der Bundesregierung aus. Mit Blick auf die Debatte, wie sie sich seit dem Urteil des Kölner Landgerichts im Sommer entwickelt hatte, sprach Stephan J. Kramer davon, dass sich das deutsche Judentum der Diskussion gestellt hätte. Das zeige sich unter anderem darin, dass an einer Zertifizierung gearbeitet werde, um die Qualität der Mohalim sicherzustellen. Es gehe aber nicht nur um den medizinischen Akt, es sei vor allem ein Ritus. Daher müsse bei der Brit Mila immer ein Mohel oder Rabbiner anwesend sein.

Wenn die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sei, dann sei für den betroffenen Jungen auch keine Barmizwa, keine Teilnahme am Sederabend und, sollte er früh sterben, auch keine jüdische Beerdigung möglich. Sollte das Gesetz werden, so Kramer, stelle sich die Frage: »Was haben wir in diesem Land verloren?« Schließlich sei die Brit Mila »kein Akt der Folter«, sondern ein Initiationsritus. »Die religiöse Prägung gehört zum Kindeswohl.« Zudem führe Beschneidung »nicht zu einer Behinderung oder zu einer Verschlechterung des körperlichen Zustandes«.

risiko Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel hob auf einen »statistisch gesicherten Prozentsatz gravierender Komplikationen« ab. Dieser stelle ein nicht tolerierbares Risiko dar. »Das reicht in anderen Fällen für ein sofortiges Verbot«, so Merkel.

Hans Kristof Graf, Chefarzt am Jüdischen Krankenhaus Berlin, hielt dagegen, dass es in seinem Haus, das in den vergangenen zehn Jahren über 1500 Beschneidungen durchgeführt hat, nur einmal zu einer Komplikation gekommen sei: Nachblutungen bei einem vierjährigen Jungen, der sich selbst die Nähte und den Verband abriss.

Stephan J. Kramer wies die »Pauschalunterstellung« zurück, der Zentralrat diffamiere jede Kritik an der Beschneidung als antisemitisch. Auch der Göttinger Jurist Hans-Michael Heinig meinte, man könne natürlich gegen Beschneidung sein, ohne antisemitisch zu sein – »aber man muss auf seine Sprache achten«.

Emotional war die Anhörung des Rechtsausschusses nicht, sieht man vom vereinzelt gebliebenen Beifallsausbruch für Wolfram Hartmann ab. Verschiedene Politiker, etwa die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker, bekannten vielmehr, dass ihnen die Anhörung wichtig war, weil sie noch nicht sicher seien, wie sie sich positionieren sollten.

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