Bundestag

Recht schnittig

Ein einziges Mal gab es Beifall im Rechtsausschuss des Bundestags. Da hatte Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, bei einer öffentlichen Anhörung sein Plädoyer gegen das geplante Beschneidungsgesetz mit der Formulierung abgeschlossen, es sei »eine Bagatellisierung von Körperverletzung«. Doch Beifalls- und Unmutsäußerungen sind im Rechtsausschuss nicht erlaubt, und der Ausschussvorsitzende, Siegfried Kauder (CDU), sorgte schnell für Ruhe.

lesung Nachdem der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung sowohl den Entwurf der Bundesregierung als auch einen alternativen Entwurf von Abgeordneten der Oppositionsfraktionen diskutiert hatte, lud der Rechtsausschuss am Montag elf Experten ein. Die Bundesregierung will mit breiter Zustimmung in allen Fraktionen die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen prinzipiell legalisieren. Eine Beschneidung bis zum sechsten Lebensmonat soll auch durch einen Mohel möglich sein.

Der Alternativentwurf, der von den kinderpolitischen Sprecherinnen der SPD, der Grünen und der Linken, Marlene Rupprecht, Katja Dörner und Diana Golze, vorgelegt wurde und bislang von 66 Abgeordneten unterstützt wird, fordert ein Mindestalter von 14 Jahren für eine religiöse Beschneidung.

Experten Im Rechtsausschuss kamen Mediziner, Juristen und Vertreter der betroffenen Religionsgemeinschaften zu Wort. Für den Zentralrat der Juden sprach dessen Generalsekretär Stephan J. Kramer. Der Zentralrat der Muslime war durch den Vorsitzenden Aiman A. Mazyek vertreten. Als Expertin für medizinische Fragen war unter anderem Antje Yael Deusel geladen, Rabbinerin und Urologin aus Bamberg. Juristische Fragen beantworteten auch Hans Michael Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen, und Reinhard Merkel von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

Das Gros der Experten sprach sich für den Entwurf der Bundesregierung aus. Mit Blick auf die Debatte, wie sie sich seit dem Urteil des Kölner Landgerichts im Sommer entwickelt hatte, sprach Stephan J. Kramer davon, dass sich das deutsche Judentum der Diskussion gestellt hätte. Das zeige sich unter anderem darin, dass an einer Zertifizierung gearbeitet werde, um die Qualität der Mohalim sicherzustellen. Es gehe aber nicht nur um den medizinischen Akt, es sei vor allem ein Ritus. Daher müsse bei der Brit Mila immer ein Mohel oder Rabbiner anwesend sein.

Wenn die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sei, dann sei für den betroffenen Jungen auch keine Barmizwa, keine Teilnahme am Sederabend und, sollte er früh sterben, auch keine jüdische Beerdigung möglich. Sollte das Gesetz werden, so Kramer, stelle sich die Frage: »Was haben wir in diesem Land verloren?« Schließlich sei die Brit Mila »kein Akt der Folter«, sondern ein Initiationsritus. »Die religiöse Prägung gehört zum Kindeswohl.« Zudem führe Beschneidung »nicht zu einer Behinderung oder zu einer Verschlechterung des körperlichen Zustandes«.

risiko Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel hob auf einen »statistisch gesicherten Prozentsatz gravierender Komplikationen« ab. Dieser stelle ein nicht tolerierbares Risiko dar. »Das reicht in anderen Fällen für ein sofortiges Verbot«, so Merkel.

Hans Kristof Graf, Chefarzt am Jüdischen Krankenhaus Berlin, hielt dagegen, dass es in seinem Haus, das in den vergangenen zehn Jahren über 1500 Beschneidungen durchgeführt hat, nur einmal zu einer Komplikation gekommen sei: Nachblutungen bei einem vierjährigen Jungen, der sich selbst die Nähte und den Verband abriss.

Stephan J. Kramer wies die »Pauschalunterstellung« zurück, der Zentralrat diffamiere jede Kritik an der Beschneidung als antisemitisch. Auch der Göttinger Jurist Hans-Michael Heinig meinte, man könne natürlich gegen Beschneidung sein, ohne antisemitisch zu sein – »aber man muss auf seine Sprache achten«.

Emotional war die Anhörung des Rechtsausschusses nicht, sieht man vom vereinzelt gebliebenen Beifallsausbruch für Wolfram Hartmann ab. Verschiedene Politiker, etwa die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker, bekannten vielmehr, dass ihnen die Anhörung wichtig war, weil sie noch nicht sicher seien, wie sie sich positionieren sollten.

Meinung

Herr Kretschmer, es gibt nichts mit der AfD zu bereden!

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer stellt einmal mehr die Brandmauer in Frage und will »mit jedem reden, der reden will«. Doch reden muss man allenfalls mit den Wählern der AfD

von Michael Thaidigsmann  22.07.2026

Österreich

Hitlers Geburtshaus ist nun eine Polizeistation

1889 kam der spätere Diktator Adolf Hitler im österreichischen Braunau am Inn zur Welt. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit immer wieder von Neonazis aufgesucht. Damit soll Schluss sein

von Matthias Röder  22.07.2026

Washington D.C.

Berichte: Trump genehmigt Atom-Deal mit Saudi-Arabien

Die Nachricht fällt mit der Eskalation des Iran-Krieges zusammen. Kritiker warnen vor einem atomaren Wettrüsten in der instabilen Region

 22.07.2026

Meinung

Es reicht!

Im Angesicht der brutalen und mutmaßlich antisemitisch motivierten Gewalttat bei Würzburg muss endlich über Verantwortlichkeiten geredet werden

von Volker Beck  22.07.2026

Berlin

Bericht des Jüdischen Forums: 329 antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen

Als durchgängiges Motiv nennt der Bericht den Ruf nach einer »Globalisierung der Intifada«

 22.07.2026

Berlin

Dobrindt kündigt baldige Nachfolge für Antisemitismusbeauftragten Felix Klein an

Klein selbst spricht sich für eine nahtlose Übergabe aus

 22.07.2026

Würzburg

Schuster sorgt sich um Brandmauer gegen die AfD

Im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In Umfragen ist die AfD mit Abstand stärkste Kraft. Der Präsident des Zentralrats der Juden blickt mit Sorge auf die CDU

 22.07.2026

Augsburg

Acht Monate Haft für antisemitischen TikTok-Kommentar

»Adi warum hast du nicht alles ein Ende gebracht« soll der Verurteilte unter einen Beitrag der »Tagesschau« geschrieben haben

 22.07.2026

USA

Mamdani: New York kann Netanjahu nicht festnehmen

Der Bürgermeister der Metropole fordert die US-Bundesregierung auf, einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Dieser wird auch in Israel als absurd angesehen

 22.07.2026