Rechtsextremismus

Razzien bei »Letzter Verteidigungswelle«

Anfang März begann in Hamburg der Prozess gegen mehrere Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa

Schon länger steht die mutmaßliche rechtsextremistische Terrorgruppe, die sich selbst die »Letzte Verteidigungswelle« nennt, im Visier der Bundesanwaltschaft. Wenige Wochen nachdem in Hamburg ein erster Prozess gegen zum Teil minderjährige Verdächtige begonnen hat, gehen Deutschlands oberste Strafverfolger mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen weitere vermutete Mitglieder der Gruppe vor.

In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein rückten Beamte des Bundeskriminalamts und der örtlichen Polizeien am Dienstagmorgen zu 16 Orten aus. Die Maßnahmen richteten sich laut Bundesanwaltschaft gegen insgesamt zehn Beschuldigte. Sie sind zwischen 15 und 22 Jahre alt und sollen als Jugendliche oder Heranwachsende gehandelt haben.

Keine Festnahmen

Die Karlsruher Behörde legt ihnen die Mitgliedschaft in einer inländischen, terroristischen Vereinigung zur Last. Einer 21-jährigen Frau wird außerdem Rädelsführerschaft vorgeworfen. Gegen zwei Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit Angriffen auf vermeintlich pädophile Personen ermittelt. Festgenommen wurde diesmal keiner. 

Die Maßnahmen dienten dazu, »die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren«, erklärte die Bundesanwaltschaft. Nach dpa-Informationen ging es unter anderem darum, weitere Gewalttaten und eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern. Die Durchsuchungen fanden unter anderem in Dresden, Lübeck, in Rostock, Wismar und Zweedorf in Mecklenburg-Vorpommern, sowie in der nordrhein-westfälischen Stadt Bünde statt. 

Erste Anklage bereits in Hamburg erhoben

Es ist nicht das erste Mal, dass eine bundesweite Razzia gegen die »Letzte Verteidigungswelle« Aufsehen erregt. Im Mai 2025 war die Bundesanwaltschaft schon einmal gegen die Gruppe vorgegangen. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen, die damals zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. Drei weitere Verdächtige saßen zu dem Zeitpunkt schon in Untersuchungshaft.

Im Dezember hatte die Bundesanwaltschaft gegen diese Beschuldigten am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage erhoben. Sie wirft sieben von ihnen die Mitgliedschaft und einem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage. Der Prozess hat am 5. März begonnen.

Gewalttaten gegen Migranten und Linke

Die »Letzte Verteidigungswelle« versteht sich laut früheren Angaben der Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der »Deutschen Nation«. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Die Mitglieder planten, »einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der «weißen Rasse» eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen«, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juli. In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das »Dritte Reich« und den Nationalsozialismus glorifiziert haben.

Anschlag auf Kulturhaus in Brandenburg

Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnete die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern, einen versuchten aber erfolglosen Anschlag auf ein Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Anhänger der Gruppe sollen zudem Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten.

Nach NDR-Informationen richteten sich die jüngsten Durchsuchungen unter anderem gegen eine junge Frau aus Sachsen-Anhalt und einen 21-Jährigen aus Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern. Letzterer soll nach den ersten Festnahmen im vergangenen Frühjahr in den Führungskreis der »Letzten Verteidigungswelle« aufgerückt sein.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche aber nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt dazu eine »Verantwortungsreife«. Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft bei den minderjährigen Beschuldigten aus.

Der laufende Prozess vor dem Staatsschutzsenat in Hamburg wird aufgrund des jungen Alters der dort Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass laut Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen müsse. Erst zum Urteil darf die Öffentlichkeit wegen des großen öffentlichen Interesses wieder dabeisein.

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