Meinung

Ramelow, Recht und Rechtsextreme

Thüringens neuer Ministerpräsident Bodo Ramelow hat Ermittlungen der sächsischen Justiz gegen ihn als »politische Belästigung« bezeichnet. Es geht um ein Verfahren wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch 2010 in Dresden, weswegen das Amtsgericht Dresden im Dezember 2014 die Aufhebung von Ramelows Immunität beantragt hat.

Die Arbeit der Justiz als »politische Belästigung« zu deuten, ist wenig förderlich und entspricht, hoffentlich, auch nicht den Tatsachen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Zu ihr gehört, dass Staatsanwaltschaften ermitteln und Gerichte aufklären und urteilen. Vorteile für Politiker darf es hierbei nicht geben. Nicht vergessen sollte man aber, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht in gleichem Maße für Staatsanwälte gilt, da diese als weisungsabhängige Beamte in eine hierarchische Behördenstruktur eingebunden sind.

immunität Die Bitte von Herrn Ramelow an den Landtag, seine Immunität aufzuheben, ist ausdrücklich zu begrüßen. Danach stehen ihm alle rechtlichen Mittel zur Verfügung, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Es könnte nämlich mehr im Raum stehen als eine bloße Sitzblockade, die man noch als zivilen Ungehorsam abtun kann.

Auch der Verdacht einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz ist denkbar. Im Frühjahr 2014 hatte das Gericht das Verfahren bereits wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da er jedoch seine Anwaltskosten selbst tragen sollte, hatte der Linke-Politiker Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht muss somit neu über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden. Möglich ist, dass das Verfahren erneut eingestellt wird.

verurteilung Aus juristischer Sicht halte ich eine Verurteilung durch alle Instanzen für unwahrscheinlich, solange sich Herr Ramelow im rechtlichen Rahmen des Versammlungsrechts bewegt hat. Dies festzustellen, ist die Aufgabe der Justiz. Sollte jedoch wider Erwarten eine Verurteilung erfolgen, wäre dies eine Aufforderung, sich in Zukunft an die Regeln des Versammlungsrechts zu halten.

Für die jüdischen Gemeinden in Deutschland bedeutet das, weiterhin gegen jede Form von Extremismus und gegen ausländerfeindliche und antisemitische Demonstrationen zu mobilisieren – nach Recht und Gesetz. Hieran wird auch das Verfahren gegen Bodo Ramelow nichts ändern.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Erfurt und stellvertretender Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen.

Jom Hasikaron

Israel gedenkt der Terroropfer und Kriegstoten

Seit dem 7. Oktober 2023 sind 850 israelische Soldaten und 82 Sicherheitskräfte getötet worden

 30.04.2025

Josef Schuster

»Was bedeutet die Schoa heute noch für Deutschland?«

In seiner Rede zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Bergen-Belsen reflektiert der Zentralratspräsident die Herausforderungen und Gefahren, vor denen die Erinnerung an die Schoa heute steht. Eine Dokumentation

von Josef Schuster  29.04.2025

Mauthausen

Überlebenswunderkind Eva Clarke: Geburt im KZ vor 80 Jahren

Es war eines der größten und gefürchtetsten Konzentrationslager der Nazizeit. Im Mai 1945 wurde es von US-Soldaten befreit. Unter den Überlebenden waren eine Mutter und ihr Neugeborenes

von Albert Otti  29.04.2025

Umfrage

Mehrheit hält AfD wegen deutscher Geschichte für unwählbar

Zum 80. Jahrestag des Kriegsendes fragt die »Memo«-Studie Menschen in Deutschland nach dem Blick zurück

 29.04.2025

Potsdam

Brandenburgs CDU-Chef Redmann fordert besseren Schutz für Synagoge

Vermutlich wurde in Halle ein zweiter Anschlag auf die Synagoge verhindert. Brandenburgs CDU-Chef Redmann fordert deshalb dazu auf, auch die Potsdamer Synagoge besser zu schützen

 29.04.2025

Menschenrechte

Immer schriller: Amnesty zeigt erneut mit dem Finger auf Israel

Im neuesten Jahresbericht der Menschenrechtsorganisation wirft sie Israel vor, einen »live übertragenen Völkermord« zu begehen

von Michael Thaidigsmann  29.04.2025

Berlin

Streit um geforderte Yad-Vashem-Straße

Zwischen dem Freundeskreis Yad Vashem und dem Roten Rathaus herrscht Unmut

von Imanuel Marcus  29.04.2025

Den Haag

Strafgerichtshof verpflichtet Chefankläger zur Vertraulichkeit

Karim Khan, der unter anderem gegen Benjamin Netanjahu einen Haftbefehl erwirkt hat, darf einem Bericht des »Guardian« zufolge künftig nicht mehr öffentlich dazu Stellung nehmen

 29.04.2025

Urteil

»Impfen macht frei«-Bild ist Volksverhetzung

Ein 65-Jähriger hatte während der Corona-Pandemie die Schutzmaßnahmen der Regierung mit dem Holocaust verglichen

 29.04.2025