»Revolution Chemnitz«

Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitläufer

Das Urteil gegen die mutmaßlichen Mitglieder der rechten Terrorgruppe »Revolution Chemnitz« ist noch nicht rechtskräftig. Foto: imago images / HärtelPRESS

Am Amtsgericht Chemnitz beginnt am Montag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitläufer der rechtsextremen Terrorgruppe »Revolution Chemnitz«.

Den sechs Männern im Alter von 25 bis 34 Jahren aus dem Großraum Chemnitz wird besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, wie das Amtsgericht am Freitag in Chemnitz mitteilte. Sie sollen laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Abend des 14. September 2018 an der Schlossteichinsel in Chemnitz Parkbesucher gestört, bedroht und verletzt haben (AZ: 10Ls373Js116/19).

TERRORISMUS Die Angeklagten seien mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen bewaffnet gewesen, hieß es. Im März waren vor dem Oberlandesgericht in Dresden acht mutmaßliche Mitglieder von »Revolution Chemnitz« wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Einige von ihnen sollen auch an den Vorfällen auf der Schlossteichinsel beteiligt gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Chemnitzer Verhandlung gegen die mutmaßlichen Helfer findet wegen der coronabedingten Hygieneauflagen und notwendigen Abstandsregelungen im Konzertsaal der Städtischen Musikschule statt.

Zunächst sind elf Verhandlungstage bis Mitte Juli terminiert. Schwerer Landfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren geahndet. epd

Johann Wadephul

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