Frankfurt

Prozess wegen NSU-2.0-Drohmails hat begonnen

Foto: dpa

Zur Drohschreiben-Serie mit der Unterschrift »NSU 2.0« hat am Mittwoch der Prozess am Landgericht Frankfurt am Main begonnen. Die Anklage beschuldigt den 54-jährigen arbeitslosen Berliner Alexander M., zwischen dem 2. August 2018 und dem 21. März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben verfasst zu haben. Alle seien mit »Heil Hitler« unterzeichnet gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan. Der Verfasser nannte sich häufig »SS-Obersturmbannführer«, manchmal auch »Uwe Böhnhardt« in Anspielung auf das Mitglied der rechtsextremistischen Mordgruppe NSU, oder er bezeichnete sich als Polizeibeamter.

Die Schreiben waren dem Vortrag der Staatsanwälte nach in behördlicher Form verfasst, dabei gespickt mit vulgären Schimpfwörtern sowie ausländerfeindlichen und rassistischen Beleidigungen. Eine ganze Reihe dieser Mails und Faxe bedrohten die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. »Ich reiß dir den Kopf ab«, hieß es darin neben ausländerfeindlichen Beleidigungen. Die Angeschriebene solle mit ihrer Familie schnell Deutschland verlassen, »am Tag x helfen euch keine Bullen. Blut wird fließen knüppelhageldick«.

Todesdrohungen Die anonym versendeten Faxe und Mails enthielten Todesdrohungen und rechtsextremistische Schmähungen vor allem gegen prominente Frauen aus Politik und Kultur. Seda Basay-Yildiz erhielt im August 2018 als erste ein solches Schreiben mit Anspielung auf die rechtsextremistische Terrorzelle NSU, das auch ihre öffentlich gar nicht zugängliche Adresse und Drohungen gegen ihre namentlich genannte kleine Tochter enthielt.

Trotz immensen Fahndungsdrucks der Polizei folgen Hunderte weiterer Drohbriefe von »NSU 2.0« an Adressaten im gesamten Bundesgebiet. Von dem Täter fehlt jede Spur. Nachdem die Abfrage von persönlichen Daten Basay-Yildiz‘ in einem Frankfurter Polizeirevier bekannt wird, fördert eine Durchleuchtung der hessischen Polizei mehrere Chatgruppen zutage, in denen Polizisten rechtsextremistische Äußerungen und Bilder ausgetauscht haben. Eine Verbindung zu den Drohschreiben findet sich aber nicht.

Berlin Erst im Mai 2021 wird in Berlin ein arbeitsloser IT-Techniker als mutmaßlicher Verfasser der Drohungen gefasst. Nun begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen den 53-Jährigen. Die Taten, hinter denen lange ein ganzes Netzwerk von Rechtsextremisten mit Kontakten in die Polizei hinein vermutet wurde, soll er allein begangen haben.

Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, habe sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Alexander M. habe die Daten erlangt, indem er vorgegeben habe, Bediensteter einer Behörde zu sein. Er ist laut Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung vorbestraft und schon einmal rechtskräftig verurteilt worden, weil er sich fälschlich als Kriminalbeamter ausgegeben hatte.

Viele seiner Opfer können hingegen nicht glauben, dass der Angeklagte ganz allein gehandelt haben soll. Vor dem Prozess hatten Basay-Yildiz, Wissler, Baydar und weitere Betroffene es als einen Skandal bezeichnet, dass die Ermittlungen auf einen Einzeltäter konzentriert würden. Es gebe »zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen«. Sie forderten, die Ermittlungen auszuweiten auf eine militante rechtsradikale Szene, die Verbindungen in die Sicherheitsbehörden habe.

Bundesinnenministerin Die bekanntesten davon sind neben Basay-Yildiz die heutige Linken-Vorsitzende Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Auch die heutige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll zu den Empfängerinnen der Drohschreiben gehört haben.

Im Januar 2019 und Juli 2020 erhielt auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, Mails mit Morddrohungen und Vernichtungsfantasien. Auch der Zentralrat als Institution erhielt ähnliche Schreiben.

Auf die Spur kamen die Fahnder dem Mann, weil sein Sprachduktus in rechtsextremistischen Chatgruppen auffiel und dem in den Drohmails verwendeten Stil stark ähnelte. An seinen Klarnamen gelangten die Sicherheitsbehörden schließlich in einem Schachforum, wo der gleiche Duktus festgestellt worden war. Der seit Jahren erwerbslose Verdächtige war wegen Körperverletzung vorbestraft und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft schon einmal wegen Amtsanmaßung rechtskräftig verurteilt worden, weil er sich fälschlich als Kriminalbeamter ausgegeben hatte. Im Schriftwechsel mit einer Behörde habe er zudem beschrieben, wie man missbräuchlich an persönliche Daten gelangen könne und zugegeben, das auch selbst schon getan zu haben.

Kinderpornografie Bei der Festnahme in seiner Berliner Wohnung im vergangenen Jahr war der Rechner des Mannes eingeschaltet, was Polizei und Justiz die Ermittlungsarbeit erleichterte. Sichergestellt wurden eine Vielzahl elektronischer und schriftlicher Datenträger, aber auch kinderpornografisches Bild- und Videomaterial. Der jetzt in Frankfurt Angeklagte bestreitet, Urheber der NSU-2.0-Schreiben zu sein.

In der 120 Seiten umfassenden Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten neben 67 Fällen der Beleidigung eine ganze Reihe von Vergehen vor, unter anderem versuchte Nötigung, Bedrohung, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, Angriff auf Polizisten sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor dem Prozess hat der Beschuldigte die Vorwürfe bestritten. Alexander M. hat für Donnerstag eine Stellungnahme angekündigt. Für das Verfahren sind zunächst 13 folgende Verhandlungstage bis 28. April und danach weitere an jedem Donnerstag vorgesehen. epd/ja

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