Düsseldorf

Prozess um »Goyim-Partei«: Anklage verlesen

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Mit der Verlesung der Anklage hat gestern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen zwei mutmaßliche Gründer sowie ein weiteres mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen »Goyim-Partei« begonnen. Das von der Bundesanwaltschaft als kriminelle Vereinigung eingestufte »Goyim-Netzwerk« soll aus 29 virtuellen Ländergruppen bestanden haben, darunter auch die Goyim-Partei Deutschland (GPD).

Auf deren Internet-Plattform sollen zahlreiche extrem antisemitische, rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge eingestellt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein.

Die beiden Hauptbeschuldigten, ein 37-Jähriger aus dem niederländischen Grenzort Heerlen und ein 60-Jähriger aus Berlin, wurden am 16. Juli 2020 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung.

Die beiden Deutschen sollen die Vereinigung laut Anklage gegründet, ihre inhaltliche Ausrichtung vorgegeben und sich als Rädelsführer betätigt haben. Einem 38-Jährigen aus Duisburg wird vorgeworfen, sich als Mitglied beteiligt und dabei auch rund 20 Postings mit antisemitischen Inhalten in der deutschen Ländergruppe sowie in anderen Bereichen des Goyim-Netzwerkes eingestellt zu haben. Die Angeklagten wollten sich ihren Anwälten zufolge vorerst nicht äußern.

Die beiden Hauptbeschuldigten sollen zwischen Januar 2016 und Juli 2020 im engen Austausch weit über 1000 Postings mit größtenteils antisemitischen Aussagen ins Netz gestellt haben. Angeklagt wurden 123 Beiträge. Das Oberlandesgericht hat für den Prozess bis Mitte Januar 2022 insgesamt 30 Termine angesetzt. dpa

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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