KZ Sachsenhausen

Prozess gegen KZ-Wachmann wird verlängert

Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Foto: picture alliance/dpa

Der NS-Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird bis Ende März 2022 verlängert. Es sei unter anderem geplant, zusätzliche Zeugen zu hören, darunter voraussichtlich auch drei weitere Überlebende des Konzentrationslagers, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bislang waren 20 Verhandlungstage bis Anfang Januar vorgesehen. Nun wurden zwölf weitere Termine vom 27. Januar bis zum 25. März anberaumt. (AZ: 11 Ks 4/21)

BEIHILFE Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Josef S. aus Brandenburg Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vor. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Das Strafmaß liegt zwischen 3 und 15 Jahren.

Der Prozess wurde am 7. Oktober eröffnet. Das Landgericht Neuruppin hat die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit sie in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten stattfindet.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte von 1941 bis 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet.

Am 15. Verhandlungstag am Donnerstag setzte der historische Sachverständige Stefan Hördler den Vortrag seines Gutachtens zum KZ Sachsenhausen und dessen SS-Personal fort. Josef S. war dort der Anklage zufolge in mehreren SS-Kompanien unter anderem als Rottenführer im Einsatz.

AUSBILDUNG Den Ausführungen von Hördler zufolge liegt unter anderem nahe, dass S. auch an der Ausbildung von Wachpersonal beteiligt war. Er habe zu den Mitgliedern des Wachbataillons gehört, die dort besonders lange im Dienst waren, sagte der Historiker.

Der Angeklagte habe zu den »bewährten Kommandoangehörigen« gehört, denen auch die Gewaltriten im Konzentrationslager bekannt gewesen sein müssen. Die Beförderung zum SS-Rottenführer sei ohne gute Beurteilung unwahrscheinlich gewesen.

Nebenklageanwalt Thomas Walther sagte dem epd, die Zugehörigkeit von S. zur ersten Kompanie des Wachbataillons von Sachsenhausen deute stark darauf hin, dass er zu einer Einheit gehörte, die aus sehr erfahrenen Wachleuten bestand, die auch jederzeit zu sogenannten Sonderaufgaben bereit gewesen seien. Verschiedenes spreche dafür, dass er »ein herausgehobener Wachmann« mit Erfahrung in dem Bereich gewesen sei, »der mit der Vernichtung von Menschenleben in enger Verbindung steht«.

Der Angeklagte bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Im KZ Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet, zuletzt vom 6. Dezember 1944 bis zum 18. Februar 1945 in der ersten Kompanie.

Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen. Der in Litauen geborene S. bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Meinung

Ein Sonntag genügt!

Was gehen uns in der Schweiz die Wahlen in Sachsen-Anhalt an? Auf den ersten Blick nicht viel. Auf den zweiten wird klar: Das Problem ist nicht nur die Partei selbst

von Zsolt Balkanyi-Guery  08.09.2026

Magdeburg

BSW will AfD-Landtagspräsidenten mitwählen

Bundesweit ist es der AfD noch nie gelungen, das Amt eines Parlamentspräsidenten zu übernehmen – auch wenn sie die stärkste Partei war. Das könnte sich in Sachsen-Anhalt jetzt ändern

 08.09.2026

Meinung

London belohnt die Verweigerungshaltung der Palästinenser

Mit ihren Sanktionen gegen israelische Siedlungen will die britische Regierung im Nahost-Konflikt einer Zwei-Staaten-Lösung näher kommen. Doch sie zeigt vor allem: Verhandeln lohnt sich nicht

von Daniel Neumann  08.09.2026

Nahost

Großbritannien wirft Israel »ethnische Säuberungen« im Westjordanland vor

Aus Israel und den USA kommt scharfe Kritik. Deutschland schließt sich der Initiative Großbritanniens nicht an

 08.09.2026

Den Haag

Deutschland verteidigt Waffenexporte nach Israel

Deutschland betont vor dem Internationalen Gerichtshof, dass seine Rüstungsexporte nach Israel internationalen Vorgaben entsprechen. Die Richter müssen entscheiden, ob es zum Hauptverfahren kommt

 08.09.2026

Köln

Merkel ist schockiert über AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt

Die AfD greift in Sachsen-Anhalt nach einem deutlichen Wahlerfolg nach der Macht, die regierende CDU ist dort in der Wählergunst abgestürzt. Was die Altkanzlerin dazu sagt

 08.09.2026

Berlin

Staatsanwaltschaft ermittelt nach antisemitischem Linke-Konzert

Innensenator Iris Spranger (SPD) erklärt im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, ein Verfahren sei eingeleitet worden

 08.09.2026

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Initiativen warnen vor rechter Gewalt nach AfD-Wahlsieg

Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt mahnen Initiativen mehr Unterstützung gegen rechte Gewalt an. Was lokale Akteure und die Kirche jetzt fordern

 08.09.2026

Frankfurt am Main

Michel Friedman: Union hat seit Jahren völlig falsche AfD-Politik betrieben

»Die CDU hat gerade erlebt: Das Bodenlose ist möglich«, sagt der Publizist. Was hätte die Partei ihm zufolge tun sollen?

 08.09.2026