KZ Sachsenhausen

Prozess gegen KZ-Wachmann wird verlängert

Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Foto: picture alliance/dpa

Der NS-Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird bis Ende März 2022 verlängert. Es sei unter anderem geplant, zusätzliche Zeugen zu hören, darunter voraussichtlich auch drei weitere Überlebende des Konzentrationslagers, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bislang waren 20 Verhandlungstage bis Anfang Januar vorgesehen. Nun wurden zwölf weitere Termine vom 27. Januar bis zum 25. März anberaumt. (AZ: 11 Ks 4/21)

BEIHILFE Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Josef S. aus Brandenburg Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vor. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Das Strafmaß liegt zwischen 3 und 15 Jahren.

Der Prozess wurde am 7. Oktober eröffnet. Das Landgericht Neuruppin hat die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit sie in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten stattfindet.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte von 1941 bis 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet.

Am 15. Verhandlungstag am Donnerstag setzte der historische Sachverständige Stefan Hördler den Vortrag seines Gutachtens zum KZ Sachsenhausen und dessen SS-Personal fort. Josef S. war dort der Anklage zufolge in mehreren SS-Kompanien unter anderem als Rottenführer im Einsatz.

AUSBILDUNG Den Ausführungen von Hördler zufolge liegt unter anderem nahe, dass S. auch an der Ausbildung von Wachpersonal beteiligt war. Er habe zu den Mitgliedern des Wachbataillons gehört, die dort besonders lange im Dienst waren, sagte der Historiker.

Der Angeklagte habe zu den »bewährten Kommandoangehörigen« gehört, denen auch die Gewaltriten im Konzentrationslager bekannt gewesen sein müssen. Die Beförderung zum SS-Rottenführer sei ohne gute Beurteilung unwahrscheinlich gewesen.

Nebenklageanwalt Thomas Walther sagte dem epd, die Zugehörigkeit von S. zur ersten Kompanie des Wachbataillons von Sachsenhausen deute stark darauf hin, dass er zu einer Einheit gehörte, die aus sehr erfahrenen Wachleuten bestand, die auch jederzeit zu sogenannten Sonderaufgaben bereit gewesen seien. Verschiedenes spreche dafür, dass er »ein herausgehobener Wachmann« mit Erfahrung in dem Bereich gewesen sei, »der mit der Vernichtung von Menschenleben in enger Verbindung steht«.

Der Angeklagte bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Im KZ Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet, zuletzt vom 6. Dezember 1944 bis zum 18. Februar 1945 in der ersten Kompanie.

Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen. Der in Litauen geborene S. bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Standpunkt

Wenn Recht Unrecht schützt

Das Völkerrecht ist als Konsequenz aus der Schoa entstanden. Es sollte die Würde jedes Menschen schützen. Doch mittlerweile schützt es allzu oft bloß die Diktatoren dieser Welt

von Michael Wolffsohn  25.01.2026

Berlin

Mutmaßlicher Hamas-Waffenschmuggler festgenommen

Bei seiner Ankunft aus Beirut ist ein Mann am Flughafen BER verhaftet worden. Er soll der Hamas angehören und Munition für Anschläge beschafft haben

 24.01.2026

Leipzig

Extremismusverdacht gegen sächsische Beamtin und BSW-Mitarbeiterin

Die Landesdirektion will die Vorwürfe im Fall ihrer hochrangigen Mitarbeiterin prüfen. »Gegebenenfalls werden weitere Schritte eingeleitet«, sagt ein Sprecher

 23.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 23.01.2026 Aktualisiert

Saarland

Religiöses Bündnis will Gottesbezug in Saar-Verfassung

Beteiligt ist auch die Synagogengemeinde Saar

 23.01.2026

Teheran

Aktivisten verifizieren 5000 Tote bei Irans Massenprotesten

Aktivisten arbeiten weiter daran, die zahlreichen Angaben zu Todesopfern der Proteste zu überprüfen. Derweil dementiert das Regime Statements von US-Präsdident Trump, wonach Irans Justiz Hinrichtungen von Demonstranten stoppte

 23.01.2026

Justiz

Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angeklagten wegen eines sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung

 23.01.2026

Medien

Sophie von der Tann für Grimme-Preis nominiert

Die ebenso umstrittene wie vielfach kritisierte ARD-Journalistin Sophie von der Tann führt die Liste der Nominierungen für den Grimme-Preis an

von Jana Ballweber  23.01.2026 Aktualisiert

Vetschau/Spreewald

Sellner-Vortrag in Brandenburg trotz Ärger in AfD

Ein Autohaus an der Autobahn mit Medienauflauf: Der österreichische Rechtsextremist hält einen Vortrag über Remigration. Nach Knatsch in der AfD ist die Landtagsabgeordnete Kotré nur Gast statt Gastgeberin

von Marc-Oliver von Riegen  23.01.2026