KZ Sachsenhausen

Prozess gegen KZ-Wachmann wird verlängert

Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Foto: picture alliance/dpa

Der NS-Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird bis Ende März 2022 verlängert. Es sei unter anderem geplant, zusätzliche Zeugen zu hören, darunter voraussichtlich auch drei weitere Überlebende des Konzentrationslagers, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neuruppin, Udo Lechtermann, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bislang waren 20 Verhandlungstage bis Anfang Januar vorgesehen. Nun wurden zwölf weitere Termine vom 27. Januar bis zum 25. März anberaumt. (AZ: 11 Ks 4/21)

BEIHILFE Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Josef S. aus Brandenburg Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vor. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Das Strafmaß liegt zwischen 3 und 15 Jahren.

Der Prozess wurde am 7. Oktober eröffnet. Das Landgericht Neuruppin hat die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit sie in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten stattfindet.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte von 1941 bis 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet.

Am 15. Verhandlungstag am Donnerstag setzte der historische Sachverständige Stefan Hördler den Vortrag seines Gutachtens zum KZ Sachsenhausen und dessen SS-Personal fort. Josef S. war dort der Anklage zufolge in mehreren SS-Kompanien unter anderem als Rottenführer im Einsatz.

AUSBILDUNG Den Ausführungen von Hördler zufolge liegt unter anderem nahe, dass S. auch an der Ausbildung von Wachpersonal beteiligt war. Er habe zu den Mitgliedern des Wachbataillons gehört, die dort besonders lange im Dienst waren, sagte der Historiker.

Der Angeklagte habe zu den »bewährten Kommandoangehörigen« gehört, denen auch die Gewaltriten im Konzentrationslager bekannt gewesen sein müssen. Die Beförderung zum SS-Rottenführer sei ohne gute Beurteilung unwahrscheinlich gewesen.

Nebenklageanwalt Thomas Walther sagte dem epd, die Zugehörigkeit von S. zur ersten Kompanie des Wachbataillons von Sachsenhausen deute stark darauf hin, dass er zu einer Einheit gehörte, die aus sehr erfahrenen Wachleuten bestand, die auch jederzeit zu sogenannten Sonderaufgaben bereit gewesen seien. Verschiedenes spreche dafür, dass er »ein herausgehobener Wachmann« mit Erfahrung in dem Bereich gewesen sei, »der mit der Vernichtung von Menschenleben in enger Verbindung steht«.

Der Angeklagte bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Im KZ Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet, zuletzt vom 6. Dezember 1944 bis zum 18. Februar 1945 in der ersten Kompanie.

Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen. Der in Litauen geborene S. bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein.

Nahost

Wie der Konflikt im Libanon den US-Deal mit Iran gefährdet

Der Gesprächsbeginn zwischen Washington und Teheran in der Schweiz lässt auf sich warten. Derweil spitzt sich die Lage zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon zu. Es gibt Tote auf beiden Seiten

von Hans Dahne, Christoph Meyer, Mathis Richtmann  19.06.2026

Meinung

Wie Holger Friedrich und seine »Berliner Zeitung« Juden instrumentalisieren

Ob in der Debatte über den Umgang mit KI oder Kreml-Diktator Wladimir Putin: Der Verleger interessiert sich nur dann für Juden, wenn es seinen Interessen dient

von Matthias Meisner  19.06.2026

Berlin

Nouripour zu Iran-Rahmenabkommen: »Weg in Normalität für Regime«

Ist das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran ein Weg in den Frieden? Bundestagsvizepräsident Nouripour bezweifelt das. Die Übereinkunft gebe dem Iran vielmehr »eine andere Legitimität«

 19.06.2026

Bayreuth

Bayreuther Gedenkveranstaltung mit Michel Friedman soll nun doch stattfinden

Eine Gedenkveranstaltung zum Bayreuther Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Michel Friedman und Charlotte Knobloch zeigen sich entsetzt – jetzt rudert das weltbekannte Opernfestival zurück

 19.06.2026

Washington D.C.

Republikaner kritisieren Trumps Iran-Abkommen ungewöhnlich scharf

»Die Geschichte zeigt, dass es eine außergewöhnlich schlechte Idee ist, Milliarden Dollar an theokratische Verrückte zu geben, die uns ermorden wollen«, sagt Senator Ted Cruz

 19.06.2026

Wahlkampf in Israel

Trump signalisiert Unterstützung für Netanjahu

»Ich werde mir ansehen müssen, wer kandidiert, aber ich mag Bibi sehr«, sagt der amerikanische Präsident

 19.06.2026

Genf

Absage aus Bern: Heute keine USA-Iran-Gespräche

Abkommen unterzeichnet, Treffen abgesagt: Die geplante Gesprächsrunde in der Schweiz findet heute doch nicht statt

 19.06.2026

Bayreuth

Scharfe Kritik nach abgesagter Gedenkveranstaltung

Eine Gedenkveranstaltung zum Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Charlotte Knobloch ist entsetzt über die Bayreuther Festspiele

 19.06.2026

Essay

Zwischen Progressivität und Zerfaserung

Quo vadis, liberales Judentum? Ein Debattenbeitrag von Avitall Gerstetter

von Avitall Gerstetter  19.06.2026