Der Prozess um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz beginnt am 12. März vor dem Landgericht Wiesbaden. Angeklagt ist der irakische Asylbewerber Ali B. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurden zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 9. Mai anberaumt.
Der 21-Jährige muss sich in dem Verfahren wegen Vergewaltigung und Mordes verantworten. Als Mordmerkmale werden Heimtücke und die Absicht angenommen, das Mädchen wegen der vorausgegangenen Vergewaltigung zu töten.
Den Ermittlungen zufolge soll der Iraker die Schülerin in den frühen Morgenstunden des 23. Mai 2018 in der Nähe seiner Unterkunft in Wiesbaden-Erbenheim mit massiver Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Der 21-Jährige muss sich in dem Verfahren wegen Vergewaltigung und Mordes verantworten.
POLIZEI Nachdem Susanna geäußert habe, sie wolle zur Polizei gehen, habe er sie erwürgt und anschließend mit Hilfe einer weiteren unbekannten Person in ein Erdloch gelegt und mit Erde und Ästen bedeckt. Der Leichnam des Mädchens war erst zwei Wochen später entdeckt worden. Ali B. hat die Tötung des Mädchens gestanden, die Vergewaltigung aber bestritten.
Der Verdächtige hatte sich seinerzeit mit seiner Familie in den kurdischen teil Iraks abgesetzt, wurde von den dortigen Sicherheitsbehörden aber der Bundespolizei übergeben. Deren Leiter flog dann zusammen mit Ali B. nach Deutschland.
In demselben Prozess vor dem Wiesbadener Landgericht muss sich der Angeklagte zudem wegen des Vorwurfs schweren Raubes, Körperverletzung und Nötigung verantworten. Dabei geht es um den Überfall auf einen Mann im Wiesbadener Kurpark im April vergangenen Jahres.
Ali B. hat die Tötung des Mädchens gestanden, die Vergewaltigung aber bestritten.
Diesen soll Ali B. geschlagen und gewürgt haben, um ihm eine Umhängetasche mit Bankkarte und Smartphone zu rauben, wobei das Opfer mehrere Verletzungen im Gesicht und am Hals erlitt.
VORWURF Nicht Gegenstand des jetzt terminierten Prozesses ist dagegen der ihm ebenfalls zur Last gelegte Vorwurf der Vergewaltigung einer Elfjährigen in einer Flüchtlingsunterkunft, die er zusammen mit einem Jugendlichen aus Afghanistan begangen haben soll.
Dazu ist die Anklage bislang noch nicht vom Gericht zugelassen worden, so dass der Fall vermutlich in einem gesonderten Verfahren behandelt wird.
TRAUER Der Mordfall Susanna F. hatte nach Bekanntwerden im Juni 2018 für große Trauer und Entsetzen in Deutschland gesorgt. Mit tiefer Betroffenheit reagierte der Zentralrat der Juden auf die Nachricht von dem Gewaltverbrechen an der Schülerin.
Die Jüdische Gemeinde Mainz reagierte schockiert und sprachlos auf den Tod des Mädchens. »Ich bin über den gewaltsamen Tod von Susanna so bestürzt, traurig und fassungslos, wie man nur sein kann«, sagte der Mainzer Gemeinderabbiner Aharon Ran Vernikovsky.
Die gesamte Jüdische Gemeinde Mainz trauere um ihr junges Gemeindemitglied. »Wir werden für Susannas Familie da sein und ihr, so gut es geht, helfen und sie unterstützen.« epd/ja