Meinung

Polen bleibt koscher

Maram Stern Foto: Marco Limberg

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Polen bleibt koscher

Das Schächt-Urteil des Warschauer Verfassungsgerichts ist wegweisend für Europa

von Maram Stern  15.12.2014 19:14 Uhr

Das polnische Verfassungsgericht hat in der vergangenen Woche ein klares und eindeutiges Urteil gefällt: Koscheres Schlachten ist in der Republik Polen auch dann erlaubt, wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür kein Verständnis hat. Es ist ein Grundrecht.

Erstritten hat dieses wichtige Urteil der Jüdische Gemeindebund Polens. Sein Gang dorthin war auch notwendig. Im Juli 2013 nämlich hatte der Sejm, das polnische Parlament, mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf der Regierung abgelehnt, der das Schächten weiterhin erlauben sollte. Dieser Parlamentsentscheidung war eine öffentliche Debatte vorausgegangen, in der von vielen Diskussionsteilnehmern mit Verve, mit Ressentiments und leider auch mit wenig Sachkenntnis das rituelle Schlachten von Tieren abgelehnt wurde.

europa Für die jüdischen Gemeinden des Landes stand sehr viel auf dem Spiel, und sicher sein konnten sich die polnischen Juden nicht. Mit entsprechender Spannung war das Urteil des Verfassungsgerichts erwartet worden. Noch vor zwei Jahren hatte dasselbe Gericht eine Ausnahmeregelung des Landwirtschaftsministeriums für das Schlachten ohne vorherige Betäubung aus verfahrensrechtlichen Gründen für nichtig erklärt. Damit war de facto das koschere Schlachten in Polen verboten.

In seinem jüngsten Urteil nimmt das Gericht jedoch ausdrücklich Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die von 47 europäischen Staaten ratifiziert worden ist. Die dort verankerte Freiheit der Religionsausübung schützt zentrale religiöse Traditionen, zu denen das Schächten ja zählt. Diese Konvention gilt in ganz Europa.

erfolg Polens jüdische Gemeinde hat mit diesem Urteil einen Erfolg errungen, der über die Grenzen des Landes hinauswirken wird. Die Gemeinden haben nun angekündigt, in die Offensive zu gehen und darüber aufzuklären, warum koscheres Schlachten nichts mit Tierquälerei zu tun hat. Denn auch dies hat das Verfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht: Es fehlt jeglicher wissenschaftliche Nachweis, dass eine direkte und schnelle Tötung des Schlachttieres, wie sie der jüdische Ritus vorschreibt, schmerzhafter ist als eine langsame mit vorheriger Betäubung.

Das polnische Verfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Es steht zu hoffen, dass es in Europa Schule macht und damit die ständigen Versuche, das Schächten unter Strafe zu stellen, zum Scheitern verurteilt sind.

Der Autor ist Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses.

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