Im Streit über einen Förderstopp des Senats nach Antisemitismusvorwürfen hat das Neuköllner Kulturzentrum Oyoun einen ersten juristischen Erfolg verbucht. Wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Montag bestätigte, muss sich das Oberverwaltungsgericht erneut mit dem Fall befassen.
Die Verwaltung von Kultursenator Joe Chialo (CDU) hatte Ende 2023 die Auszahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe für Oyoun gestoppt, die eigentlich noch bis Ende 2025 fließen sollten. Hintergrund waren unter anderem Vorwürfe möglicherweise antisemitischer Haltungen bei einer Veranstaltung in den Räumen von Oyoun im November 2023.
Oyoun hatte sowohl vor dem Verwaltungs- als auch vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Förderstopp geklagt. Beide Klagen wurden abgewiesen. Nun aber hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom März auf und verwies den Fall zurück.
»Queer*feministische und migrantische Blickwinkel«
Der Verein sah seine Rechte verletzt. Dem folgten die Verfassungsrichter, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sie ließen aber ausdrücklich offen, ob Oyoun Anspruch auf weitere Förderung hat.
Oyoun begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. »Nach einem langen und teils äußerst frustrierenden Kampf durch alle Instanzen in den vergangenen Monaten freue ich mich sehr, dass der Rechtsstaat letztendlich gesiegt hat«, erklärte die Anwältin Myrsini Laaser.
Oyoun beschreibt seine eigene Mission so: Das Zentrum »erdenkt, entwickelt und setzt künstlerisch-kulturelle Projekte durch dekoloniale, queer*feministische und migrantische Blickwinkel um«.
Eine Million pro Jahr
An dem von der Organisation genutzten Gebäude in der Neuköllner Lucy-Lameck-Straße waren wochenlang Transparente zu sehen gewesen, die einen Waffenstillstand in Gaza forderten. Dieser hätte nach Ansicht Israels dem palästinensischen Terror dazu verholfen, sich neu zu gruppieren.
Nach dem 7. Oktober nutzten laut »Tagesspiegel« Gruppen wie »Palästina Kampagne« Räume im Oyoun. Sie bezeichnete die Massaker der Hamas als »Befreiungskampf gegen Siedlerkolonialismus«. Auch der vergleichbaren »Jüdischen Stimme« wurden demnach Räume überlassen.
Die Institution, beziehungsweise die gemeinnützige Gesellschaft Kultur NeuDenken, erhielt 2023 bis zum 15. November 1,052 Millionen Euro vom Land Berlin, wie die Senatskulturverwaltung Ende 2023 auf schriftliche Fragen der Linken-Abgeordneten Manuela Schmidt mitteilte. Für 2024 und 2025 waren für den Standort jeweils Zuwendungen in etwa der gleichen Höhe vorgesehen. dpa/ja