Antisemitismus-Klausel

Offener Brief gegen offenen Brief

Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses erhielten einen offenen Brief der DIG Berlin-Brandenburg. Foto: picture alliance/dpa

In der Auseinandersetzung um die Antisemitismusklausel des Berliner Kultursenators Joe Chialo (CDU) hat sich nun die Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg (DIG) zu Wort gemeldet.

In einem offenen Brief an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wandte sich der DIG-Vorsitzende Jochen Feilcke gegen einen zuvor von Tausenden Künstlern unterschriebenen, weiteren offenen Brief, in dem eine Rücknahme der Maßnahme in dieser Form gefordert wurde. Feilcke bat die Abgeordneten, die Kritik an der Antidiskriminierungsrichtlinie für den Kulturbereich zurückzuweisen.

»Unter dem Eindruck des auch in Berlin seit dem 7. Oktober 2023 erkennbar gewordenen, massiven Antisemitismus setzt der Kultursenator nun die seit langem vorliegende Antidiskriminierungsrichtlinie um«, schrieb Feilcke. »Wir appellieren an Sie, ihn dabei zu unterstützen und die Angriffe auf dieses Vorhaben zurückzuweisen.«

Das Gegenteil von Kultur

Die Richtlinie wende sich generell gegen Diskriminierungen jeder Art. »Dass sie nun massiv in die Diskussion gerät, zeigt, dass es den Kritikern eigentlich um den Antisemitismus, insbesondere den Israel-bezogenen Antisemitismus, geht, dem sie in der Kultur auch künftig Raum, Bühne und Geld geben möchten«, so Feilcke.

»Sie berufen sich dabei auf die Meinungs- oder Kulturfreiheit. Antisemitismus ist allerdings keine Meinung, Antisemitismus ist das Gegenteil von Kultur, er ist kulturlos, ja menschenverachtend«, heißt es in dem Schreiben des Berliner DIG-Vorsitzenden.

Für Judenhass und Israel-bezogenen Antisemitismus dürfe es keine öffentlichen Mittel geben, betonte Feilcke. »Schon das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Antisemitische Konzepte sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Antisemitismus verstößt somit gegen den verfassungsrechtlichen Kern unserer Rechtsordnung. Ihn zum Ausschluss von Förderungen zu machen, ist damit gerechtfertigt, geboten und notwendig.«

»Aufweichung und Beliebigkeit«

Der Satz, dass Berlin dem Antisemitismus aktiv entgegentreten müsse, dürfe kein Lippenbekenntnis bleiben. Alle Parteien hätten dies vor der letzten Wahl versprochen. Die Entscheidung von Senator Joe Chialo (CDU), sich an die Antisemitismusdefinition der IHRA zu halten, sei sachgerecht.

Diese Definition sei umfassend und grundsätzlich. Sie stelle klar, dass »Kritik an Israel, die mit der in anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden« dürfe. Nicht ohne Grund folge ihm auch die Bundesregierung.

»Jede andere Definition bedeutet eine Aufweichung und Beliebigkeit und würde von Antisemiten genutzt werden, um doch, zum Schaden des Ansehens der Stadt, ihr Gift zu verbreiten. Wir bitten Sie, klare Kante pro Menschenwürde zu zeigen!«, heißt es in dem offenen Brief der DIG.

In dem zuvor publizierten offenen Brief von Kulturschaffenden war gefordert worden, die Jerusalemer Erklärung müsse anstatt der IHRA-Definition des Antisemitismus als Grundlage bei der Kulturförderung dienen. ja

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