Meinung

Noch Lücken bei den Ghettorenten

Kaum ist die Vorlage der Bundesregierung zur abschließenden Regelung der offenen Fragen in der Ghettorente im Bundestag erstmalig diskutiert worden, tut sich die nächste Gerechtigkeitslücke auf: Überlebende, die in Polen wohnen, können keine Ghettorente bekommen.

Das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von 1975 schließt nämlich aus, dass deutsche Rentenleistungen in Polen ausgezahlt werden. Dies wäre völlig in Ordnung, wenn es nicht zu einer Schlechterstellung der polnischen Überlebenden führen würde. Es scheint aber so zu sein, dass es durchaus Fälle gibt, in denen das so ist – und wieder müssen wir dazu aufrufen, den Überlebenden Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, gleichgültig, wo sie wohnen.

gut gemeint Wir haben seit 2002, als der Bundestag das Ghettorentengesetz einstimmig beschlossen hat, immer wieder gegen Ungerechtigkeiten kämpfen müssen, die dieses Gesetz produziert hat. Es ist sicherlich gut gemeint gewesen, doch hat die von vornherein unglückliche Verortung zwischen Sozialrecht und Entschädigungsrecht immer wieder dazu geführt, dass vonseiten der Verwaltung der Versuch gemacht werden konnte, Überlebende auszuschließen und schlechter zu stellen.

Das Ghettorentengesetz ist ein moralischer Bumerang und eine juristische Katastrophe für die Bundesrepublik Deutschland. Für die Überlebenden ist es nichts als ein weiteres Kapitel in der seit dem Jahr 1945 andauernden Geschichte der Verweigerung von Gerechtigkeit durch die Bundesrepublik: Jeder einzelne Euro und jede einzelne D-Mark an Entschädigungs-, Wiedergutmachungs- und Rentenleistungen musste von den Überlebenden in quälenden Prozessen erkämpft werden.

nachteil
Jede gefundene Regelung wurde stets zum Nachteil der Überlebenden ausgelegt, und immer wieder mussten endlose Prozesse geführt werden, um Gerechtigkeit wenigstens ansatzweise zu erlangen.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die Ungerechtigkeiten, die sich noch immer aus dem Ghettorentengesetz ergeben, schnell und großherzig zu beseitigen. Vielleicht bildet dann diese Regierung, die mit guten Ansätzen zur Regelung der offenen Fragen des Ghettorentengesetzes hervorgetreten ist, ja einmal eine Ausnahme gegenüber all ihren Vorgängerinnen.

Der Autor ist Sprecher des Bundesverbandes Information & Beratung für NS-Verfolgte.

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