NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Davos

Israels Präsident sieht iranische Führung als sehr fragil

Israels Präsident Herzog nimmt die iranische Führung nach den Massenprotesten als geschwächt wahr. Warum er trotzdem vor zu viel Optimismus warnt und internationale Unterstützung fordert

von Sara Lemel  22.01.2026

Davos

Trump gründet »Friedensrat«

US-Präsident Trump und weitere Staatenlenker unterzeichneten das Gründungsdokument des umstrittenen neuen Gremiums. Israel nahm an der Zeremonie nicht teil, will aber Mitglied des Rates werden

 22.01.2026

Diplomatie

Papst ernennt neuen Botschafter für Israel

Erst seit 1994 haben der Vatikan und Israel volle diplomatische Beziehungen. Der Botschafter des Papstes dort ist zugleich auch Delegat für Palästina. Nun hat der Papst einen Wechsel vorgenommen

 22.01.2026

Ulm/Stuttgart

Anklage nach Angriff auf israelischen Rüstungskonzern

Bekennervideos, zerstörte Labore und Proteste gegen ein Unternehmen aus Israel: Was den fünf Angeklagten vorgeworfen wird

 22.01.2026

NRW

Einladung von Terrorunterstützerin: Jüdische Gemeinde fordert Konsequenzen

In einer Presseerklärung wird eine Abberufung der Rektorin der Kunstakademie Düsseldorf, Donatella Fioretti, gefordert

von Imanuel Marcus  22.01.2026

Washington D.C.

USA wollen israelfeindlichen Aktivisten nach Algerien abschieben

Der frühere Student Mahmoud Khalil wird von den Behörden als Hamas-Unterstützer eingestuft. Seine Abschiebung sei auch eine Mahnung an Nicht-Staatsbürger im Land

 22.01.2026

Berlin

Linkes Bündnis will akademischen Boykott Israels

Ein linkes Bündnis will einen Boykott israelischer Wissenschaftler organisieren. Am Wochenende soll nun eine umstrittene Konferenz dazu stattfinden

 22.01.2026

Award

»Auch wenn es dunkel ist« ist Hörspiel des Jahres 2025

Das Hörspiel »Auch wenn es dunkel ist. Berichte vom 7. Oktober« gibt Opfern des Überfalls der Hamas auf Israel 2023 eine Stimme. Das Dokumentarstück interpretiere nicht und klage nicht an, lobte die Jury

 22.01.2026

Medien

Sophie von der Tann für Grimme-Preis nominiert

Die umstrittene ARD-Journalistin Sophie von der Tann führt die Liste der Nominierungen für den Grimme-Preis an. In allen Kategorien dominieren die Öffentlich-Rechtlichen. Zugleich gibt es Kritik an zahlreichen Leerstellen

von Jana Ballweber  22.01.2026