NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Hamburg

»Nakba«-Protestcamp am Ort der Judendeportation?

Auf dem ehemaligen Juden-Sammelplatz soll wieder ein antiisraelisches Camp errichtet werden. Die Jüdische Gemeinde und die Stadt Hamburg fordern die Verlegung an einen anderen Ort

von Michael Thaidigsmann  07.05.2026

Berlin

Wegner: Kannte Liste mit Antisemitismus-Projekten nicht

Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson war im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Fördermitteln zurückgetreten. Der Regierende Bürgermeister wusste laut eigener Aussage über einen wichtigen Aspekt nicht Bescheid

 07.05.2026

München

»Hitlergruß«-Collage? AfD-Politiker Bystron freigesprochen

AfD-Mann Bystron teilt in sozialen Medien eine Fotomontage - unter anderem mit Angela Merkel mit ausgestrecktem Arm. Strafbar? Geschmacklos? Das Landgericht sieht die Sache anders als die Vorinstanz

 07.05.2026

Redaktion

Die Menschen hinter der Jüdischen Allgemeinen

Wer textet und redigiert, gestaltet, illustriert und organisiert heute die Jüdische Allgemeine? 19 Menschen, neun Ressorts – wir stellen uns vor

 07.05.2026

Bayern

»Antisemitismus ohne mich«: Parteiübergreifende Kampagne

Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Ministerpräsident Markus Söder sowie die Landtagsabgeordneten von CSU, Grünen, Freien Wählern und SPD nehmen Teil

 07.05.2026

Sachsen-Anhalt

Umfrage zur Landtagswahl: Rechtsextreme AfD stärkste Kraft

Die selbsternannte »Alternative« baut ihren Vorsprung zur CDU vor der Landtagswahl aus. Das zeigt eine Umfrage von Infratest dimap. BSW, Grüne und FDP wären nicht im mehr Landtag

 07.05.2026

Berlin

Gericht stoppt geplante Abschiebung israelfeindlicher Aktivistin aus Irland

Im Oktober 2024 dringen 20 Aktivisten in das Präsidium der Hochschule ein, beschädigten Büros und verletzten mindestens einen Mitarbeiter. Die Irin soll dabei gewesen sein

 07.05.2026

Meinung

Die Angst, als Jude erkannt zu werden

Der Lagebericht des Zentralrats offenbart, wie unsicher sich Juden in Deutschland fühlen. Eine Gemeindevorsitzende beschreibt, was das für den Alltag der jüdischen Gemeinschaft bedeutet

von Jeanne Bakal  07.05.2026

USA

Gericht veröffentlicht mutmaßlichen Abschiedsbrief von Jeffrey Epstein

»Es ist ein Privileg, den Zeitpunkt des Abschieds selbst wählen zu können«, steht auf der Notiz. Aber stammt sie wirklich von ihm?

 07.05.2026