NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Debatte

Warum werden Israels Fehler laut, der mörderische Judenhass seiner Feinde aber allzu oft nur sehr leise benannt?

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

von Stephan-Andreas Casdorff  26.05.2026

Teheran

Bericht: Internetsperre im Iran teilweise aufgehoben

Nach mehr als zwei Monaten ist das Internet im Iran laut einem Bericht teilweise wieder erreichbar. Ob die Aufhebung der Sperre dauerhaft bleibt, ist noch offen

 26.05.2026

Texas

»Ich bin gegen zionistische Juden«: Schwere Vorwürfe gegen Kandidatin der Demokraten

Maureen Galindo will ein »Gefängnis für amerikanische Zionisten« einrichten

 26.05.2026

Förderung

Bundesrechnungshof rügt Auswärtiges Amt wegen Geld für Islamic Relief

Islamic Relief Deutschland präsentiert sich als humanitäre Hilfsorganisation. Und erhielt Förderung des Auswärtigen Amtes. Der Bundesrechnungshof rügt das: Es gebe Verbindungen zur Muslimbruderschaft

von Christoph Arens  26.05.2026

Mexiko-Stadt

Mexiko nimmt iranische Nationalmannschaft während der WM auf

Präsidentin Claudia Sheinbaum sagt, die USA hätten angefragt, ob die Iraner in ihrem Land übernachten könnten. »Und wir haben gesagt: Ja, ohne Problem, wir haben damit überhaupt kein Problem.«

 26.05.2026

Teheran

Irans Präsident ordnet Freischaltung des Internets an

Während des Krieges wollte das Regime offenbar verhindern, dass Berichte, Bilder über das Ausmaß der Kriegsschäden sowie über die Stimmung im Land in sozialen Medien verbreitet werden

 26.05.2026

Bilbao/Wien

Festnahmen und Tumulte um Gaza-Flottillen-Aktivisten in Spanien und Österreich

Teils chaotische Szenen mit Rangeleien und dem Einsatz von Gewalt durch Sicherheitskräfte werden von den Flughäfen in Bibao und Wien gemeldet

 26.05.2026

Dresden

Wegen Betrugs und Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Rabbiner

Das Amtsgericht Dresden hat sein Urteil gesprochen: Ein 41-jähriger Rabbiner wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden

 26.05.2026

Nahost

USA greifen iranische Ziele an

Das US-Zentralkommando spricht von begrenzten Einsätzen, die »vorerst abgeschlossen« worden seien. Derweil warnt Außenminister Rubio das Teheraner Regime

 26.05.2026