NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Militär

Bundeswehr und IDF wollen enger zusammenarbeiten

Bei einem Besuch in Israel vereinbaren Vertreter der Bundeswehr eine engere Kooperation mit Israels Armee. Deutschland will dabei auch etwas über die Integration von Frauen ins Militär lernen

 20.02.2026

Stuttgart

Merz schließt AfD als Option kategorisch aus

In Teilen der CDU liebäugeln manche damit, ob nicht doch auch die AfD ein Partner werden könnte. Der Parteichef zieht eine deutliche rote Linie

 20.02.2026

Berlin

Auswärtiges Amt: Deutsche sollen Iran verlassen

Die Bundesregierung warnt Deutsche im Iran erneut vor einer möglichen Eskalation. Noch gebe es Ausreisemöglichkeiten zu Lande und mit Flugzeugen

 20.02.2026

Düsseldorf

Jetzt auch Wirbel um Jobs bei AfD-Abgeordneten in NRW

Minijobs für eine 85-Jährige und die Frau eines Lokalpolitikers: Jetzt geraten auch AfD-Abgeordnete in NRW in die Vetternwirtschafts-Debatte

 20.02.2026

»Mit eigener Stimme«

Braunschweig zeigt Ausstellung zum 75. Jubiläum des Zentralrates der Juden

1950 in Frankfurt gegründet, steht die jüdische Dachorganisation seit mehr als 75 Jahren für jüdisches Leben in Deutschland. Das Städtische Museum widmet ihm nun eine bundesweit einzigartige Schau

 20.02.2026

London

Starmer verweigert US-Zugriff auf britische Stützpunkte für möglichen Iran-Angriff

Die Nutzung des strategisch wichtigen Stützpunkts Diego Garcia ist Teil der US-Pläne für einen möglichen Angriff. Dieser darf jedoch nur mit Zustimmung der britischen Regierung genutzt werden

 20.02.2026

Kampala

50 Jahre nach Operation in Entebbe: Uganda baut Statue für Joni Netanjahu

Der ungandische Verteidungsminister Muhoozi Kainerugaba kündigt das Vorhaben an. Der Bruder des heutigen Ministerpräsidenten Netanjahu fiel bei der »Operation Thunderbolt« 1976 in Entebbe

von Imanuel Marcus  20.02.2026

Andrews-Luftwaffenbasis

Zehn Tage bis zwei Wochen: Trump setzt Iran Frist

»Sie müssen ein Abkommen schließen. Wenn das nicht passiert, werden schlimme Dinge geschehen«, sagt der amerikanische Präsident

 20.02.2026

Washington D.C./Gaza

Trotz Milliardenzusage: Zweifel an Trumps Gaza-Friedensplan

Der US-Präsident hat Milliardenhilfen seines umstrittenen Friedensrats für Gaza angekündigt. Doch die Frage der Entwaffnung der Hamas bleibt ungelöst. Und die Terroristen haben eigene Forderungen

 20.02.2026