NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026

Extremismus-Bericht

Auschwitz Komitee macht AfD für gestiegenen Rechtsextremismus verantwortlich

Die Zahl der Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter gestiegen. Dafür macht das Komitee vor allem die AfD verantwortlich

 01.07.2026

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  30.06.2026

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026